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   BVerfG, 19.06.2006 - 1 BvQ 17/06   

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https://dejure.org/2006,18592
BVerfG, 19.06.2006 - 1 BvQ 17/06 (https://dejure.org/2006,18592)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.2006 - 1 BvQ 17/06 (https://dejure.org/2006,18592)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - 1 BvQ 17/06 (https://dejure.org/2006,18592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung die sofortige Vollziehung sicherheitsbehördlicher Platzverweise sowie Meldeauflagen gegenüber einer der gewaltbereiten Szene zugeordneten Person im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung sicherheitsbehördlicher Platzverweise und Meldeauflagen gegenüber einem Hooligan im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006; Verbot des Besuchs besonders gefährdeter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2006 - 1 BvQ 17/06
    Dabei wägt das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen ab, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einer Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 88, 185 [186]; - 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2006 - 1 BvQ 17/06
    Dabei wägt das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen ab, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einer Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 88, 185 [186]; - 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2006 - 1 BvQ 17/06
    Dabei wägt das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen ab, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einer Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 88, 185 [186]; - 91, 252 [257 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2006 - 1 BvQ 17/06
    Der Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 [216]; - 36, 37 [40]; BVerfGK 3, 97 [99]).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2006 - 1 BvQ 17/06
    Der Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 [216]; - 36, 37 [40]; BVerfGK 3, 97 [99]).
  • VG Halle, 09.06.2006 - 3 B 146/06
    Auszug aus BVerfG, 19.06.2006 - 1 BvQ 17/06
    In dem Verfahren über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung unter Aufhebung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Halle vom 9. Juni 2006 - 3 B 146/06 HAL - und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 2006 - 2 M 209/06 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid der Stadt Halle vom 6. Juni 2006 - 32.1/Be/329302 - 80/06 - wiederherzustellen - Antragsteller: S ... - - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Hohnstädter & Thomas, Thomasiusstraße 21, 04109 Leipzig - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Haas und die Richter Bryde, Eichberger gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 19. Juni 2006 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2006 - 1 BvQ 17/06
    Der Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 [216]; - 36, 37 [40]; BVerfGK 3, 97 [99]).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2017 - 13 ME 244/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; familiäre Lebensgemeinschaft mit

    Der Senat hat die schriftlichen Gründe dieses Beschlusses, der den Beteiligten aufgrund der vom Antragsteller geltend gemachten Eilbedürftigkeit zunächst als Tenorbeschluss übermittelt worden ist, nachträglich abgefasst (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise: BVerfG, Beschl. v. 19.6.2006 - 1 BvQ 17/06 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 4.10.1999 - BVerwG 6 C 31.98 -, BVerwGE 109, 336, 343).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2023 - 6 B 308/23

    Beschwerde eines Beamten gegen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Zur Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19.6.2006 - 1 BvQ 17/06 -, BVerfGK 8, 225 = juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 28.8.2017 - 13 PS 221/17 -, juris Rn. 10.
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2017 - 13 PS 221/17

    Beherrscht; ehrenamtlicher Richter; Entbindung; hoheitlich; Inkompatibilität;

    Der Senat hat die schriftlichen Gründe des Beschlusses, der dem betroffenen ehrenamtlichen Richter und der antragstellenden Präsidentin des Verwaltungsgerichts aufgrund der gegebenen Eilbedürftigkeit zunächst als Tenorbeschluss bekannt gegeben worden ist, nachträglich abgefasst (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise: BVerfG, Beschl. v. 19.6.2006 - 1 BvQ 17/06 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 4.10.1999 - 6 C 31.98 -, BVerwGE 109, 336, 343).
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