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   BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11   

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https://dejure.org/2012,22654
BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11 (https://dejure.org/2012,22654)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11 (https://dejure.org/2012,22654)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 2521/11 (https://dejure.org/2012,22654)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB; § 463 Abs. 4 StPO
    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer: Begründungsanforderungen; Sachaufklärung durch externen Sachverständigen; externe Begutachtung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne hinreichende Sachaufklärung und Entscheidungsbegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 95 Abs 2 BVerfGG, § 67d Abs 2 S 1 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne hinreichende Sachaufklärung und Entscheidungsbegründung - hier: Absehen von der Einholung eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 95 Abs 2 BVerfGG, § 67d Abs 2 S 1 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne hinreichende Sachaufklärung und Entscheidungsbegründung - hier: Absehen von der Einholung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Grundrechts durch eine Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne hinreichende Sachaufklärung und Entscheidungsbegründung - hier: Absehen von der Einholung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung eines Grundrechts durch eine Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - der externe Sachverständige und die Fortdauerentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 116
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11
    a) Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die - wie Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67e Abs. 1 Satz 2 StGB - den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. nur BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 287 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, juris, jeweils m.w.N.).

    Nicht bei jeder Überprüfung der Unterbringung muss der gleiche Aufwand veranlasst sein (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 287 ).

    Befindet sich der Untergebrachte seit langer Zeit in ein und demselben psychiatrischen Krankenhaus, ist es daher in der Regel geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ; BVerfGK 5, 40 ; 15, 287 ) und um auszuschließen, dass Belange der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

    Die Einhaltung der Vorgaben aus § 463 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO ist ein Verfassungsgebot ( BVerfGK 15, 287 ).

    Die Verletzung des freiheitsschützenden Gesetzes wird damit zu einem Verfassungsverstoß, dem der Betroffene mit der Verfassungsbeschwerde entgegentreten kann (vgl. BVerfGE 65, 317 ; BVerfGK 15, 287 ).

    Sie schließt ein Abweichen von der Regel nicht generell aus, erhöht allerdings die Begründungslast der Vollstreckungsgerichte für ein solches Abweichen ( BVerfGK 15, 287 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11
    a) Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die - wie Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67e Abs. 1 Satz 2 StGB - den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. nur BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 287 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, juris, jeweils m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere dort, wo die Gefährlichkeit eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten zu beurteilen ist; denn die Umstände, die diese bestimmen, sind für den Richter oft schwer erkennbar und abzuwägen ( BVerfGE 70, 297 ).

    Nicht bei jeder Überprüfung der Unterbringung muss der gleiche Aufwand veranlasst sein (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 287 ).

    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit bei der Entscheidungsfindung zu gewährleisten ( BVerfGE 70, 297 ).

    Befindet sich der Untergebrachte seit langer Zeit in ein und demselben psychiatrischen Krankenhaus, ist es daher in der Regel geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ; BVerfGK 5, 40 ; 15, 287 ) und um auszuschließen, dass Belange der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (richterliche Sachaufklärung;

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11
    a) Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die - wie Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67e Abs. 1 Satz 2 StGB - den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. nur BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 287 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, juris, jeweils m.w.N.).

    Danach reicht es hier aus, die Sache an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen, das nach § 308 Abs. 2 StPO zu eigenen Sachverhaltsfeststellungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, juris).

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11
    Die Verletzung des freiheitsschützenden Gesetzes wird damit zu einem Verfassungsverstoß, dem der Betroffene mit der Verfassungsbeschwerde entgegentreten kann (vgl. BVerfGE 65, 317 ; BVerfGK 15, 287 ).
  • BVerfG, 09.07.1995 - 2 BvR 1180/94

    Verfassungsrechtliches Verfolgungshindernis für Spionagetätigkeit auf dem Boden

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11
    Aufhebung und Zurückverweisung müssen lediglich so weit greifen, wie dies zur Beseitigung des festgestellten Verfassungsverstoßes nötig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1995 - 2 BvR 1180/94 -, juris).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11
    Befindet sich der Untergebrachte seit langer Zeit in ein und demselben psychiatrischen Krankenhaus, ist es daher in der Regel geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ; BVerfGK 5, 40 ; 15, 287 ) und um auszuschließen, dass Belange der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 109, 133 ).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11
    Befindet sich der Untergebrachte seit langer Zeit in ein und demselben psychiatrischen Krankenhaus, ist es daher in der Regel geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ; BVerfGK 5, 40 ; 15, 287 ) und um auszuschließen, dass Belange der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 109, 133 ).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11
    Befindet sich der Untergebrachte seit langer Zeit in ein und demselben psychiatrischen Krankenhaus, ist es daher in der Regel geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ; BVerfGK 5, 40 ; 15, 287 ) und um auszuschließen, dass Belange der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 109, 133 ).
  • OLG Zweibrücken, 10.06.2008 - 1 Ws 154/08

    Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11
    d) Die einfachgesetzliche Absicherung des Freiheitsgrundrechts durch § 463 Abs. 4 StPO schließt es allerdings nicht aus, dass das Gericht verpflichtet sein kann, im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht bei der Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus von Verfassungs wegen bereits vor Erreichen der Fünf-Jahres-Frist einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen (zutreffend: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 1 Ws 154/08 -, juris).
  • BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem

    Angesichts dessen, dass das Bundesverfassungsgericht nur die Verletzung von Verfassungsrecht beanstandet (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr) und ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts aus funktionell-rechtlichen Erwägungen daher erst dann gerechtfertigt ist, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts mit Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts nicht zu vereinbaren ist oder sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 65, 317 ), bietet der fachgerichtliche Beschwerdeweg dem Antragsteller auch eine weitergehende Rechtsschutzmöglichkeit, da das Beschwerdegericht eine umfassende Rechtsprüfung vornimmt und nach § 308 Abs. 2 StPO zur Amtsaufklärung verpflichtet ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats von 19. Juni 2012 - 2 BvR 2521/11 -, Rn. 27).
  • BVerfG, 17.08.2023 - 2 BvR 1851/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer Verurteilung zur Abgabe einer

    Aufhebung und Zurückverweisung müssen lediglich so weit greifen, wie dies zur Beseitigung des festgestellten Verfassungsverstoßes nötig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 2521/11 -, Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 287 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 2521/11 -, juris, Rn. 15).

    Die Verletzung des § 463 Abs. 4 StPO wird damit zu einem Verfassungsverstoß, dem der Betroffene mit der Verfassungsbeschwerde entgegentreten kann (BVerfGK 15, 287 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 2521/11 -, juris, Rn. 19).

  • BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 689/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 287 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 2521/11 -, juris, Rn. 15).

    Die Verletzung des § 463 Abs. 4 StPO wird damit zu einem Verfassungsverstoß, dem der Betroffene mit der Verfassungsbeschwerde entgegentreten kann (vgl. BVerfGK 15, 287 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 2521/11 -, juris, Rn. 19).

  • VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18

    Polizeilicher Präventivgewahrsam

    So müssen die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Fortdauer des Gewahrsams im Einzelfall nicht nur besonders sorgfältig geprüft (vgl. VerfGHE 43, 107/134; BVerfGE 117, 71/97 f.), sondern auch begründet werden (vgl. BVerfG vom 19.6.2012 NStZ 2013, 116/117; NJW 2019, 915 Rn. 55; vom 9.3.2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 65 ff.; vom 1.12.2020 - 2 BvR 1853/20 - juris Rn. 29).
  • EGMR, 19.09.2013 - 17167/11

    Sicherungsverwahrter soll Schmerzensgeld bekommen

    Bei Prognoseentscheidungen, bei denen geistige und seelische Anomalien in Frage stehen, sei der Richter jedoch in der Regel verpflichtet, einen erfahrenen Sachverständigen hinzuzuziehen (siehe u.a. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2380/06, Entscheidung vom 3. Januar 2008, Rdnr. 26; 2 BvR 2413/10, Entscheidung vom 19. Juli 2011, Rdnr. 15; 2 BvR 1334/10, Entscheidung vom 22. November 2011, Rdnr. 15; und 2 BvR 2521/11, Entscheidung vom 19. Juni 2012, Rdnr. 16; diese Entscheidungen betreffen die Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; siehe auch 2 BvR 1615/07, Entscheidung vom 5. Mai 2008, Rdnr. 22).

    Befinde sich der Untergebrachte seit langer Zeit in derselben Einrichtung, sei es geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (siehe u. a. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 983/04, Entscheidung vom 14. Januar 2005, Rdnr.13; 2 BvR 2413/10, Entscheidung vom 19. Juli 2011, Rdnr.17; und 2 BvR 2521/11, Entscheidung vom 19 Juni 2012, Rdnr. 17; diese Entscheidungen betreffen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus).

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16

    Maßregelvollzug: Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Aus der Begründung des später verabschiedeten Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16.7.2007 (BGBl. I S. 1327), durch das die Vorschrift des § 463 Abs. 4 StPO eingefügt wurde, ergibt sich zwar, dass damit Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297, 308; Kammerbeschluss vom 14.1.2005 - 2 BvR 983/04, EuGRZ 2005, 181; vgl. in neuerer Zeit auch NStZ 2013, 116; NStZ-RR 2014, 222) aufgegriffen wurde, die es unter dem Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung für angezeigt hielt, von Zeit zu Zeit anstaltsfremde Sachverständige hinzuzuziehen, wenn sich die untergebrachte Person seit langer Zeit in ein und demselben Krankenhaus befindet (BT-Drs. 16/1110 S. 12).
  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 775/19

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Kindergeld

    Dem Bundesverfassungsgericht ist insofern jedoch ein Gestaltungsspielraum eingeräumt, der je nach der Art der festgestellten Verfassungsverletzung und unter Berücksichtigung von Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit in unterschiedlicher Weise genutzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 2521/11 -, Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15

    Jährliche Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auch für das Verfahren der Überprüfung einer Unterbringung nach § 67e StGB gilt das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297, 309; BVerfG NStZ-RR 2010, 122 ff., NStZ 2013, 116 ff., NStZ-RR 2014, 222 ff.; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 -).

    Diese Regelung schließt es allerdings nicht aus, dass das Gericht verpflichtet sein kann, im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht bei der Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bereits vor Erreichen der Fünf-Jahres-Frist einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2010, 122 ff., NStZ 2013, 116 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 1 Ws 154/08 -, juris).

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13

    Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer

    Sie bedürfen daher zureichender richterlicher Sachaufklärung und einer in tatsächlicher Hinsicht genügenden Grundlage (BVerfGE 58, 208, 222, 230; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 2521/11 -, NStZ 2013, 116, 117 f).

    Die Einhaltung dieser Vorgaben soll der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorbeugen (BVerfGE 117, 71, 105 f) und ist ein das Freiheitsgrundrecht schützendes Verfassungsgebot, dessen Missachtung der Betroffene mit der Verfassungsbeschwerde rügen kann (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012, a. a. O., S. 117).

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2014 - VfGBbg 35/13

    Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2019 - 1 Ws 36/19

    Führungsaufsicht: Einholung eines Prognosegutachtens zur Gefährlichkeit nach

  • OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16

    Entscheidung über die Fortdauer einer bereits mehr als 10 Jahre dauernden

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