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   BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18   

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https://dejure.org/2019,18161
BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18 (https://dejure.org/2019,18161)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18 (https://dejure.org/2019,18161)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2492/18 (https://dejure.org/2019,18161)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 33a StPO
    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich aussichtslos und hält daher die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen, wenn kein Gehörsverstoß geltend gemacht, sondern lediglich die Richtigkeit der fachgerichtlichen Entscheidung ...

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich aussichtslos und hält daher die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen, wenn kein Gehörsverstoß geltend gemacht, sondern lediglich die Richtigkeit der fachgerichtlichen Entscheidung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93 Abs. 1
    Wahrung der Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich aussichtslos und hält daher die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen, wenn kein Gehörsverstoß geltend gemacht, sondern lediglich die Richtigkeit der fachgerichtlichen Entscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Dies vermag grundsätzlich keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu begründen (vgl. BVerfGK 11, 203 ).

  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08

    Erhebung der Gegenvorstellung hält Einlegungsfrist des § 93 Abs 1 S 1 GG für

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts von

    Die fachgerichtliche Gehörsrüge, die der Beschwerdeführer unter dem 24. Oktober 2022 anbrachte, hielt hier die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht offen, weil er mit ihr - wie er in seiner Verfassungsbeschwerde auch offen einräumt - nur die inhaltliche Unrichtigkeit der Entscheidung vom 4. Oktober 2022 rügte (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2492/18 -).
  • BVerfG, 12.10.2020 - 2 BvR 2460/18

    Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung unzulässig

    Andernfalls hätte es der Beschwerdeführer alleine durch die unsubstantiierte Behauptung einer Gehörsverletzung selbst in der Hand, den Beginn der Frist nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zu verschieben (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris, Rn. 11; s. ferner BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Februar 2009 - 1BvR3582/08 -, Rn. 13; Nichtannahmebeschluss vom 10. Juli 2018 - 1 BvR 1360/16 -, juris; Nichtannahmebeschluss vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2492/18 -, juris).
  • VerfGH Saarland, 14.07.2022 - Lv 3/22
    Da die Gehörsrüge aber nicht zu deren Durchsetzung dient, kann eine unter einem solchen Mantel erhobene Gehörsrüge die Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde auch nicht beeinflussen (vgl. nur BVerfG 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18 - BeckRS 2019, 12847; BVerfG 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15 - BeckRS 2015, 52869).
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