Rechtsprechung
BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 33a StPO
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich aussichtslos und hält daher die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen, wenn kein Gehörsverstoß geltend gemacht, sondern lediglich die Richtigkeit der fachgerichtlichen Entscheidung ... - Wolters Kluwer
Wahrung der Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde
- Wolters Kluwer
Wahrung der Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich aussichtslos und hält daher die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen, wenn kein Gehörsverstoß geltend gemacht, sondern lediglich die Richtigkeit der fachgerichtlichen Entscheidung ...
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- rechtsportal.de
BVerfGG § 93 Abs. 1
Wahrung der Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich aussichtslos und hält daher die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen, wenn kein Gehörsverstoß geltend gemacht, sondern lediglich die Richtigkeit der fachgerichtlichen Entscheidung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 28.06.2017 - 71 StVK 830/16
- OLG Bremen, 07.08.2018 - 1 Ws 30/18
- OLG Bremen, 27.09.2018 - 1 Ws 30/18
- BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07
Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält …
Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).Dies vermag grundsätzlich keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu begründen (vgl. BVerfGK 11, 203 ).
- BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05
Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93 …
Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).
- BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93 …
Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).
- BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08
Erhebung der Gegenvorstellung hält Einlegungsfrist des § 93 Abs 1 S 1 GG für …
Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ). - BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76
Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger …
Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56
Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …
Auszug aus BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18
Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
- BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts von …
Die fachgerichtliche Gehörsrüge, die der Beschwerdeführer unter dem 24. Oktober 2022 anbrachte, hielt hier die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht offen, weil er mit ihr - wie er in seiner Verfassungsbeschwerde auch offen einräumt - nur die inhaltliche Unrichtigkeit der Entscheidung vom 4. Oktober 2022 rügte (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2492/18 -). - BVerfG, 12.10.2020 - 2 BvR 2460/18
Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung unzulässig
Andernfalls hätte es der Beschwerdeführer alleine durch die unsubstantiierte Behauptung einer Gehörsverletzung selbst in der Hand, den Beginn der Frist nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zu verschieben (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris, Rn. 11; s. ferner BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Februar 2009 - 1BvR3582/08 -, Rn. 13; Nichtannahmebeschluss vom 10. Juli 2018 - 1 BvR 1360/16 -, juris; Nichtannahmebeschluss vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2492/18 -, juris). - VerfGH Saarland, 14.07.2022 - Lv 3/22 Da die Gehörsrüge aber nicht zu deren Durchsetzung dient, kann eine unter einem solchen Mantel erhobene Gehörsrüge die Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde auch nicht beeinflussen (vgl. nur BVerfG 19.06.2019 - 2 BvR 2492/18 - BeckRS 2019, 12847; BVerfG 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15 - BeckRS 2015, 52869).