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   BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 2552/04   

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https://dejure.org/2007,15056
BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 2552/04 (https://dejure.org/2007,15056)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2007 - 1 BvR 2552/04 (https://dejure.org/2007,15056)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 1 BvR 2552/04 (https://dejure.org/2007,15056)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR -

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 2552/04
    b) Zu den "DDR-Altlasten" hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 24. Februar 2004 (BSGE 92, 190) ausführlich dargelegt, es verstoße grundsätzlich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Finanzbedarf für die Entschädigung der in der Deutschen Demokratischen Republik eingetretenen Arbeitsunfälle in gleicher Weise wie der übrige Finanzbedarf der Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung des für den jeweiligen Gewerbezweig ermittelten Grades der Unfallgefahr auf die Mitgliedsunternehmen umgelegt wird und wenn deshalb Unternehmen mit einer höheren Gefahrklasse anteilig stärker zur Tragung der Altlasten herangezogen werden als solche mit einer niedrigeren Gefahrklasse.

    Wenn die heutigen Unternehmen über ihr in der Gefahrklasse zum Ausdruck kommendes zeitnahes Unfallrisiko die Altlasten-West finanzierten, ohne Rücksicht darauf, inwieweit sie ihnen zurechenbar sind, so sei nicht zu erkennen, wieso bei den Altlasten-Ost etwas Anderes geboten sein sollte (BSGE 92, 190 ).

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 2552/04
    Gewerbezweige, die in den genannten Grundlagen, insbesondere in den Bundesratsbeschlüssen, nicht genannt sind, werden nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts jener Berufsgenossenschaft zugewiesen, deren Mitgliedsunternehmen ihnen nach Art und Gegenstand am nächsten stehen (vgl. BSGE 71, 85 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 2552/04
    Sie unterliegen einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur insoweit, als Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere des Umfangs seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 19, 303 ; 75, 302 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 2552/04
    Sie unterliegen einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur insoweit, als Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere des Umfangs seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 19, 303 ; 75, 302 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2003 - L 7 U 2982/00

    Tarifstellenzuordnung in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 2552/04
    b) das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2003 - L 7 U 2982/00 -,.
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 2552/04
    Sie unterliegen einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur insoweit, als Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere des Umfangs seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 19, 303 ; 75, 302 ).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 1696/03

    Zuständigkeitsregelung und Beitragsvorschriften für Leiharbeitsfirmen in der

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 2552/04
    Insoweit wird auf den beigefügten Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2007 - 1 BvR 1696/03 -verwiesen.
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