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   BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 1152/10   

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https://dejure.org/2011,26030
BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 1152/10 (https://dejure.org/2011,26030)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2011 - 2 BvR 1152/10 (https://dejure.org/2011,26030)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 1152/10 (https://dejure.org/2011,26030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführer auf 250.000 EUR

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 7 Abs. 2
    Festsetzung des Gegenstandswerts der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführer auf 250.000 EUR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Regensburg, 03.08.2012 - NSV 121 Js 17270/98

    Mord an Joggerin: Täter muss erneut in Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 1152/10
    unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2010 - 1 StR 554/09 -, b) das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 22. Juni 2009 - NSV 121 Js 17270/1998 jug. -, 2. mittelbar gegen § 7 Abs. 2 JGG.
  • BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle;

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 1152/10
    unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2010 - 1 StR 554/09 -, b) das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 22. Juni 2009 - NSV 121 Js 17270/1998 jug. -, 2. mittelbar gegen § 7 Abs. 2 JGG.
  • EGMR, 04.12.2018 - 10211/12

    Sicherungsverwahrung für deutschen Sexualmörder gebilligt

    Ferner befand es die Anordnung der einstweiligen Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung - die mit Eintritt der Rechtskraft der Anordnung der nachträglichen Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung im Hauptsacheverfahren erledigt gewesen war - für verfassungswidrig (2 BvR 2333/08 und 2 BvR 1152/10).

    Am 4. Mai 2011 erließ das Bundesverfassungsgericht nach Verfassungsbeschwerden sowohl von Sicherungsverwahrten, deren Sicherungsverwahrung über die frühere Höchstdauer von zehn Jahren hinaus nachträglich verlängert worden war, als auch von Sicherungsverwahrten - unter ihnen der Beschwerdeführer in der vorliegenden Rechtssache -, deren Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 2 StGB oder § 7 Abs. 2 JGG nachträglich angeordnet worden war, ein Leiturteil zur Sicherungsverwahrung (Az. 2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10 und 2 BvR 571/10).

    In diesem Zusammenhang stimmt der Gerichtshof mit der Auffassung der Regierung überein, die Reform des deutschen Sicherungsverwahrungssystems sei vor dem Hintergrund eines Dialogs zwischen dem Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht durchgeführt und umgesetzt worden (siehe insbesondere die Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen M../. Deutschland, J., a.a.O.; S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 30493/04, 9. Juni 2011; G. und B., a.a.O.; sowie die Urteile und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10 und 2 BvR 571/10), vom 15. September 2011 (2 BvR 1516/11), vom 6. Februar 2013 (2 BvR 2122/11 und 2 BvR 2705/11), vom 11. Juli 2013 (2 BvR 2302/11 und 2 BvR 1279/12), und vom 29. Oktober 2013 (2 BvR 1119/12).

  • EGMR, 02.02.2017 - 10211/12

    Sexualstraftäter scheitert mit Beschwerde gegen nachträgliche

    Ferner befand es die Anordnung der einstweiligen Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung - die mit Eintritt der Rechtskraft der Anordnung der nachträglichen Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung im Hauptverfahren erledigt gewesen sei - für verfassungswidrig (2 BvR 2333/08 und 2 BvR 1152/10).
  • OLG Köln, 19.09.2011 - 2 Ws 240/11

    Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung aus der Sicherungsverwahrung

    Im Übrigen ist zu erwarten, dass das Ministerium auf dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 (Az. 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09; 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10 und 2 BvR 1152/10) um eine zügige Bearbeitung bemüht sein wird.
  • LG Essen, 25.08.2011 - 23 Qs 105/11

    Interessenkonflikt und damit verbundener Ausschluss einer Pflichtverteidigung bei

    3 GG und Art. 6 Abs. 3 c MRK, dem Beschuldigten einen Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen ( BVerfG 2 BvR 1152/10 m. weit. Nachw.).
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