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   BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08   

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BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08 (https://dejure.org/2016,25079)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2016 - 2 BvR 470/08 (https://dejure.org/2016,25079)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 470/08 (https://dejure.org/2016,25079)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 3 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 18 AEUV, Art 56 AEUV
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Festsetzung von reduzierten Eintrittspreisen für Bürger ortsnaher Gemeinden für die Nutzung eines kommunalen Freizeitbads - unmittelbare Bindung der öffentlichen Gewalt an die ...

  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung ausländischer Besucher eines kommunalen Freizeitbads gegenüber Einwohnern der das Bad in Privatrechtsform betreibenden Kommunen; Beurteilung der differenzierenden Preisgestaltung als unzulässige Benachteiligung; Prüfung der fachgerichtlichen Auslegung und ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Festsetzung von reduzierten Eintrittspreisen für Bürger ortsnaher Gemeinden für die Nutzung eines kommunalen Freizeitbads - unmittelbare Bindung der öffentlichen Gewalt an die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung ausländischer Besucher eines kommunalen Freizeitbads gegenüber Einwohnern der das Bad in Privatrechtsform betreibenden Kommunen; Beurteilung der differenzierenden Preisgestaltung als unzulässige Benachteiligung; Prüfung der fachgerichtlichen Auslegung und ...

  • rechtsportal.de

    Benachteiligung ausländischer Besucher eines kommunalen Freizeitbads gegenüber Einwohnern der das Bad in Privatrechtsform betreibenden Kommunen; Beurteilung der differenzierenden Preisgestaltung als unzulässige Benachteiligung; Prüfung der fachgerichtlichen Auslegung und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad

  • faz.net (Pressemeldung, 23.08.2016)

    Österreicher bringt Freibad-Rabatt zu Fall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeindliches Freibad - und die Eintrittspreise für Ortsfremde

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Freibad: Eintrittsrabatt für Einwohner ungerecht- Österreicher klagt bis zum Bundesverfassungsgericht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Preisgestaltung kommunaler Freizeitbäder: Österreicher darf ermäßigt schwimmen gehen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad erfolgreich

  • archive.is (Pressemeldung, 23.08.2016)

    Einheimischen-Rabatt: Gleicher Preis für alle

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Höhere Eintrittspreise für Ausländer unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 23.08.2016)

    Zehn Jahre Rechtsstreit für 2,50 Euro

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Bauchplatscher im Freibad: Einheimischenrabatt kann diskriminierend sein

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kommunales Schwimmbad und Grundrechtsbindung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kommunales Schwimmbad und Grundrechtsbindung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterschiedliche Eintrittspreise für einheimische und auswärtige Besucher eines überregional ausgerichteten Freizeitbads diskriminierend - Verfassungsbeschwerde gegen diskriminierende Preisgestaltung durch kommunales Freizeitbad erfolgreich

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 56, Art. 267 AEUV
    Diskriminierende Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Diskriminierende Preisgestaltung im kommunalen Schwimmbad

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Verfassungswidrige Preisgestaltung eines kommunalen Freibades

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3153
  • NVwZ 2016, 1553
  • DVBl 2016, 1597
  • DÖV 2016, 958
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (71)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08
    Die Grundrechte gelten nicht nur für bestimmte Bereiche, Funktionen oder Handlungsformen staatlicher Aufgabenwahrnehmung, sondern binden die staatliche Gewalt umfassend und insgesamt (BVerfGE 128, 226 ).

    Sie handeln dabei jedoch stets in Wahrnehmung ihres dem Gemeinwohl verpflichteten Auftrags (vgl. BVerfGE 128, 226 ).

    Das gilt auch für gemischt-wirtschaftliche Unternehmen des Privatrechts, solange sie diese beherrschen (vgl. BVerfGE 128, 226 ).

    In diesen Fällen trifft die Grundrechtsbindung nicht nur die dahinterstehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern auch unmittelbar die juristische Person des Privatrechts selbst (vgl. BVerfGE 128, 226 ).

    Auch juristische Personen des Privatrechts, die im Alleineigentum des Staates stehen oder von diesem beherrscht werden, sind grundsätzlich nicht grundrechtsberechtigt (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 128, 226 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Mai 1989 - 1 BvR 705/88 -, juris, Rn. 2 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Mai 2009 - 1 BvR 1731/05 -, juris, Rn. 16 f.).

    Eine Flucht aus der Grundrechtsbindung in das Privatrecht mit der Folge, dass der Staat unter Freistellung von Art. 1 Abs. 3 GG als Privatrechtssubjekt zu begreifen wäre, ist ihm verstellt (BVerfGE 128, 226 ).

    Diese Bindung steht nicht unter einem Nützlichkeits- oder Funktionsvorbehalt (BVerfGE 128, 226 ).

    Sie macht die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand nicht unmöglich, verwehrt ihr jedoch, sich auf die allein dem Einzelnen zustehende Berechtigung zu gewillkürter Freiheit zu berufen (vgl. BVerfGE 128, 226 ).

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08
    a) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr).

    Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens daher nicht nach, kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, S. 3415 ) muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ; stRspr).

    bb) Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG setzt aber voraus, dass die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 135, 155 ; stRspr).

    Die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV wird unter anderem in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Hauptsachegericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit einer unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hegt und das Unionsrecht somit eigenständig fortbildet (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 397/02

    Zur Kündigung eines Girokontos der Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08
    (2) Für die in der Zivilrechtsprechung, vereinzelt auch in der Verwaltungsrechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 7 C 8/10 -, juris, Rn. 31 ff.) früher verbreitete Auffassung, wonach die in privatrechtlichen Handlungsformen jenseits des sogenannten Verwaltungsprivatrechts "fiskalisch" tätig werdende öffentliche Hand grundsätzlich keiner Grundrechtsbindung unterliege (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 397/02 -, juris, Rn. 12; vgl. auch BGHZ 36, 91 ; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02 -, juris, Rn. 18 ff.; Urteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73 -, juris, Rn. 33 f.), ist daher kein Raum (vgl. nun BGH, Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 227/14 -, juris, Rn. 9).

    Im Übrigen waren öffentliche Unternehmen auch nach dieser Auffassung zumindest an das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot gebunden, sodass Ungleichbehandlungen auch durch sachgerechte Gründe gerechtfertigt sein mussten (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 397/02 -, juris, Rn. 9, 12 f.).

    (3) Verletzt die in privatrechtlichen Formen agierende öffentliche Hand Grundrechte eines am Rechtsgeschäft beteiligten Grundrechtsträgers, ist das Rechtsgeschäft grundsätzlich nichtig (vgl. BGHZ 65, 284 ; 154, 146 ; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 397/02 -, juris, Rn. 9; siehe auch BGH, Urteil vom 18. September 2009 - V ZR 2/09 -, juris, Rn. 8 f.; BGH, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 63/09 -, juris, Rn. 15; Armbrüster, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2015, § 134 Rn. 33; Sack/Seibl, in: Staudinger, BGB, Buch 1, Neubearbeitung 2011, § 134 Rn. 37; Arnold, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 134 Rn. 10; Looschelders, in: Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB, 2. Aufl. 2011, § 134 Rn. 33).

  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung

    Ob sie im Anschluss an einen Erfolg im hiesigen sozialgerichtlichen Verfahren gemäß § 826 BGB wegen sittenwidriger Ausnutzung eines sachlich unrichtigen Vollstreckungstitels vor den ordentlichen Gerichten auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung und Herausgabe des Vollstreckungstitels klagen könnte (dazu eingehend BSG vom 26.9.1986 - 2 RU 45/85 - BSGE 60, 251, 253 f = SozR 1500 § 141 Nr. 15 mwN; BGH vom 19.2.1986 - IVb ZR 71/84 - NJW 1986, 1751) , weil der offensichtlich einschlägige § 108 SGB VII im zivilgerichtlichen Verfahren möglicherweise objektiv willkürlich (Art. 3 Abs. 1 GG) missachtet wurde (vgl BVerfG vom 26.5.1993 - 1 BvR 208/95 - BVerfGE 89, 1, 13 f und vom 8.7.1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189, 203 sowie Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5.10.2015 - 2 BvR 2503/14 - NJW 2016, 1081 RdNr 9, vom 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15 - NVwZ-RR 2016, 201, RdNr 22 und vom 19.7.2016 - 2 BvR 470/08 - NJW 2016, 3153 RdNr 23) , kann offenbleiben.
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Sie sind vielmehr integraler Teil des Staatsaufbaus (vgl. - für die Kommunen - BVerfGE 73, 118 ; 83, 37 ; 107, 1 ; 138, 1 ) und der grundrechtsverpflichteten öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 128, 226 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 238 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 470/08 -, juris, Rn. 26) und als solcher gehalten, die Nachteile einer möglichst grundrechtsschonenden Ermittlung der Einwohnerzahlen hinzunehmen.
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16

    Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

    2 Abs. 1 GG verpflichtet gemäß Art. 1 Abs. 3 GG neben der Beklagten und dem Beigeladenen zu 2 auch die Beigeladene zu 1. Als Eigengesellschaft eines Hoheitsträgers ist sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unabhängig von der Rechtsform ihrer Tätigkeit unmittelbar an die Grundrechte gebunden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 470/08 - juris Rn. 24 ff., 29 ff. m.w.N.).
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