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   BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14   

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https://dejure.org/2016,23019
BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14 (https://dejure.org/2016,23019)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2016 - 2 BvC 46/14 (https://dejure.org/2016,23019)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 2 BvC 46/14 (https://dejure.org/2016,23019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 48 BVerfGG
    Erfolgloses Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren - kein hinreichender Bezug der vorgetragenen Sachverhalte zum Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens - Ausstrahlungswirkung des § 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGG

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von dienstlichen Äußerungen; Wahlprüfungsbeschwerde bzgl. Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel

  • rewis.io

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren - kein hinreichender Bezug der vorgetragenen Sachverhalte zum Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens - Ausstrahlungswirkung des § 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von dienstlichen Äußerungen; Wahlprüfungsbeschwerde bzgl. Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von dienstlichen Äußerungen; Wahlprüfungsbeschwerde bzgl. Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren - kein hinreichender Bezug der vorgetragenen Sachverhalte zum Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens - Ausstrahlungswirkung des § 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn Politiker zu Verfassungsrichtern werden...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ex-Ministerpräsident nicht befangen: Peter Müller entscheidet über von Arnims Wahlprüfungsbeschwerde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller abgelehnt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 142, 302
  • NVwZ 2016, 1404
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
    b) Auch im Hinblick auf die Beschlüsse des Ersten Senats vom 5. Februar 1997 und vom 26. Februar 2014 (BVerfGE 95, 189 ; 135, 248 ) müsse eine Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller angenommen werden.

    Vergleichbar der Situation, die dem Beschluss vom 26. Februar 2014 betreffend die Besorgnis der Befangenheit des Richters Ferdinand Kirchhof (unter Verweis auf BVerfGE 135, 248 ) zugrunde lag, stelle sich auch Richter Müller in den Augen des Beschwerdeführers als Vertreter einer vom Beschwerdeführer bekämpften Auffassung dar.

    Der Begriff der "Mitwirkung" ist dabei weit zu verstehen und erstreckt sich nicht nur auf die parlamentarische Tätigkeit als Abgeordneter (vgl. BVerfGE 135, 248 ).

    Zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs zwischen § 18 Abs. 3 und § 19 BVerfGG bedürfte es zusätzlicher Gründe, die über die bloße Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren hinausgehen, um eine Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller begründet erscheinen zu lassen (vgl. BVerfGE 135, 248 ).

    Dass ihm - über die übliche Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren hinausgehend - eine Art Urheberschaft hinsichtlich des vorliegend zu beurteilenden Regelungskonzeptes zukommt (vgl. BVerfGE 135, 248 ), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09

    Führung eines Bewerbungsgesprächs mit Beschwerdeführer vor mehreren Jahren sowie

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
    Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr).

    a) Aus der vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters kann eine Besorgnis der Befangenheit nicht ohne weiteres abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris).

    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass sie ihre neue Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (vgl. BVerfGE 99, 51 ; BVerfG, Beschluss vom 1. März 2016 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 15.).

  • VerfGH Saarland, 01.07.2010 - Lv 4/09

    Parteiergreifende Eingriffe in den Wahlkampf mittels Herausgabe von

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
    Die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen sei durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 1. Juli 2010 (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 1. Juli 2010 - Lv 4/09 -, juris) festgestellt worden.

    Weder der Vortrag betreffend das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 1. Juli 2010 (- Lv 4/09 -, juris) noch der Vortrag betreffend die Mitwirkung an Landesgesetzen stellen einen hinreichenden Bezug zu diesem Verfahrensgegenstand her.

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
    Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr).
  • BVerfG, 25.05.2007 - 1 BvR 1696/03

    Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters des

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 108, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2007 - 1 BvR 1696/03 -, juris, Rn. 8; stRspr).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
    Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr).
  • BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96

    Steiner

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
    b) Auch im Hinblick auf die Beschlüsse des Ersten Senats vom 5. Februar 1997 und vom 26. Februar 2014 (BVerfGE 95, 189 ; 135, 248 ) müsse eine Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller angenommen werden.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
    Sie stünden zudem im Widerspruch zu den seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (BVerfGE 44, 125) geltenden Grundsätzen über zulässige Öffentlichkeitsarbeit und verfassungswidrige Wahlwerbung.
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 108, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2007 - 1 BvR 1696/03 -, juris, Rn. 8; stRspr).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
    Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr).
  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

  • BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon

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