Rechtsprechung
BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvR 2003/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Mecklenburg-Vorpommern
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 90 BVerfGG, § 23 Abs 2 S 2 Alt 1 PsychKG MV vom 13.04.2000, § 23 Abs 2 S 2 Alt 2 PsychKG MV vom 13.04.2000
Regelung zur medizinischen Zwangsbehandlung vorläufig Untergebrachter in Mecklenburg-Vorpommern (§ 23 Abs 2 S 2 Alt 1 PsychKG MV aF) mit Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) sowie Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) unvereinbar und nichtig - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend die medizinische Zwangsbehandlung eines vorläufig Untergebrachten; Rechtsschutzbedürfnis nach Beendigung der Zwangsbehandlung; Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer ...
- doev.de
Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
- rewis.io
Regelung zur medizinischen Zwangsbehandlung vorläufig Untergebrachter in Mecklenburg-Vorpommern (§ 23 Abs 2 S 2 Alt 1 PsychKG MV aF) mit Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) sowie Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) unvereinbar und nichtig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde betreffend die medizinische Zwangsbehandlung eines vorläufig Untergebrachten; Rechtsschutzbedürfnis nach Beendigung der Zwangsbehandlung; Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer ...
- rechtsportal.de
Verfassungsbeschwerde betreffend die medizinische Zwangsbehandlung eines vorläufig Untergebrachten; Rechtsschutzbedürfnis nach Beendigung der Zwangsbehandlung; Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer ...
- datenbank.nwb.de
Regelung zur medizinischen Zwangsbehandlung vorläufig Untergebrachter in Mecklenburg-Vorpommern (§ 23 Abs 2 S 2 Alt 1 PsychKG MV aF) mit Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) sowie Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) unvereinbar und nichtig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Mecklenburg-Vorpommern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung und Zwangsbehandlung in Mecklenburg-Vorpommern
- lto.de (Kurzinformation)
Zwangsbehandlungen in Unterbringung: Gegen den Willen, gegen das Gesetz
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Mecklenburg-Vorpommern
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich
- famrz.de (Kurzinformation)
§ 23 II S. 2 Alt. 1 PsychKG M-V a.F. ist nichtig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 16.08.2017)
Zwangsbehandlung darf nur letztes Mittel sein
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Zwangsbehandlung mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig erklärt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung erfolgreich - Rechtsgrundlage für medizinische Zwangsbehandlung im Psychischkrankengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Waren (Müritz), 04.09.2014 - 411 XIV 48/14
- BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvR 2003/14
Papierfundstellen
- BVerfGE 146, 294
- NJW 2017, 2982
- FamRZ 2017, 1708
- DÖV 2017, 918
Wird zitiert von ... (22)
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15
Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?
Dies ist bei besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtsverstößen insbesondere der Fall, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 107, 299 ; 110, 77 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14 -, juris, Rn. 24; stRspr).Hinzu kommt schließlich, dass die Dokumentation auch ein unentbehrliches Mittel der systematischen verbesserungsorientierten Qualitätskontrolle und Evaluation ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14 -, juris, Rn. 33 m.w.N.).
Die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage kann von den Fachgerichten überdies von Amts wegen - unabhängig von einer entsprechenden Rüge des jeweiligen Klägers - zu prüfen sein (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14 -, juris, Rn. 44; BVerfGK 19, 286 m.w.N.).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
Die Beschwerdeführerin musste auch nicht nach den erweiterten Anforderungen an die materielle Subsidiarität (vgl. dazu BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 146, 294 ) weitere Möglichkeiten ergreifen, um die gerügte Grundrechtsverletzung abzuwenden. - BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt - wie hier - auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 107, 299 ; 110, 77 ; 117, 244 ; 146, 294 ; 149, 293 ; stRspr).
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
a) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützt die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 146, 294 ; 158, 131 ).(bb) Der Gesetzgeber hat die Impfentscheidung für die Betroffenen auch nicht selbst getroffen, wie etwa im Fall medizinischer Zwangsbehandlungen oder Zwangsmedikationen von Untergebrachten (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ).
- BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1866/17
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei …
Ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit setzt keine schädigende Zielrichtung voraus (vgl. BVerfGE 89, 120 ; 128, 282 ; 146, 294 ).Die Eingriffsqualität entfällt auch nicht bereits dann, wenn der Betroffene der abgelehnten Behandlung keinen physischen Widerstand entgegensetzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ) und/oder krankheitsbedingt einsichtsunfähig ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ).
Ungeachtet der besonderen Schwere des mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffs kann die Zwangsbehandlung einer untergebrachten Person jedoch gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).
dd) Im Maßregelvollzug und ebenfalls in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung kann jedoch zur Rechtfertigung des Eingriffs das grundrechtlich geschützte Freiheitsinteresse der untergebrachten Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) herangezogen werden, sofern sie zur Wahrnehmung dieses Interesses infolge krankheitsbedingter Einsichtsunfähigkeit nicht in der Lage ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ).
b) Das Bundesverfassungsgericht hat in Fällen, in denen eine Zwangsbehandlung mit dem Schutz der Gesundheit und/oder den Freiheitsinteressen des Betroffenen selbst gerechtfertigt wurde, aus den grundrechtlichen Garantien (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ) und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ) umfangreiche konkrete Anforderungen an Zwangsbehandlungen untergebrachter Personen hergeleitet.
aa) Eine Zwangsbehandlung darf als letztes Mittel nur eingesetzt werden, wenn mildere Mittel nicht (mehr) in Betracht kommen, eine weniger in die Grundrechte des Betroffenen eingreifende Behandlung mithin aussichtslos ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ).
Weiterhin ist erforderlich, dass der Betroffene krankheitsbedingt nicht einsichtsfähig ist oder sich nicht einsichtsgemäß verhalten kann (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ) und dass der Behandlung der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks unternommene Versuch vorausgegangen ist, seine auf Vertrauen gegründete Zustimmung zu erlangen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert überdies, dass die Zwangsbehandlung im Hinblick auf das Behandlungsziel, dem sie dient, Erfolg verspricht und der zu erwartende Nutzen den möglichen Schaden einer Nichtbehandlung sowie die mit der Maßnahme verbundene Beeinträchtigung deutlich überwiegt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ).
Jedenfalls bei planmäßigen Behandlungen sind diese anzukündigen, um den Betroffenen in die Lage zu versetzen, rechtzeitig um Rechtsschutz zu ersuchen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).
Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs unabdingbar ist überdies die Anordnung und Überwachung einer medikamentösen Zwangsbehandlung durch ärztliches Personal (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).
Als Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes ergibt sich ferner die Notwendigkeit, gegen den Willen des Untergebrachten ergriffene Behandlungsmaßnahmen, einschließlich ihres Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung, zu dokumentieren (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).
Hierzu bedarf es einer vorausgehenden Prüfung der Maßnahme durch Dritte in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).
Die gesetzliche Grundlage gibt im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowohl die formellen als auch die materiellen Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung vor (vgl. dazu BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ).
Da es sich um schwerwiegende Grundrechtseingriffe handelt (vgl. BVerfGE 128, 282 ), besteht für den Beschwerdeführer weiterhin ein Rechtsschutzinteresse an der Klärung der Frage, ob die jeweils angeordneten und durchgeführten Zwangsbehandlungen rechtswidrig oder rechtmäßig waren (vgl. BVerfGE 146, 294 ; sowie allgemein zum Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung: vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; 139, 245 ).
- BVerfG, 17.02.2023 - 2 BvR 39/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Überprüfung des von der …
a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 146, 294 ).Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 56, 99 ; 72, 1 ; 81, 138 ; 146, 294 ; stRspr).
Bei Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis deshalb fort, wenn entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; 139, 245 ; 146, 294 ; stRspr).
- BVerfG, 17.05.2022 - 2 BvR 661/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die bereits vollzogene Zwangsräumung …
(1) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 146, 294 ).Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 56, 99 ; 72, 1 ; 81, 138 ; 146, 294 ).
Bei Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis unter anderem in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtsverstöße fort, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 110, 77 ; 117, 244 ; 146, 294 ; stRspr).
Der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers würde andernfalls in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 41, 29 ; 49, 24 ; 81, 138 ; 146, 294 ).
Der Umstand, dass die Fachgerichte und das Bundesverfassungsgericht häufig außerstande sind, schwierige Fragen in kurzer Zeit zu entscheiden, darf nicht dazu führen, dass eine Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird (vgl. BVerfGE 74, 163 ; 76, 1 ; 81, 138 ; 146, 294 ).
- BGH, 30.08.2017 - XII ZB 430/16
Ärztliche Zwangsbehandlung im Rahmen einer strafrechtlichen einstweiligen …
Diese Vorschriften regeln den von Verfassungs wegen erforderlichen Überzeugungsversuch (…vgl. BVerfG FamRZ 2013, 767 Rn. 69 und vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14 - juris Rn. 34 ff.). - BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 2316/21
Anordnung der Fesselung bei Ausführung eines Strafgefangenen (fehlendes …
a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 146, 294 ).Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 56, 99 ; 72, 1 ; 81, 138 ; 146, 294 ; stRspr).
Bei Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis deshalb fort, wenn entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; 139, 245 ; 146, 294 ; stRspr).
- BGH, 18.10.2017 - XII ZB 195/17
Unterbringungssache: Antrag des Verfahrenspflegers des Betreuten auf Feststellung …
Ob die landesrechtliche Vorschrift des § 61 JVollzGB BW II den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Regelung einer Zwangsbehandlung genügt (…vgl. zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug etwa BVerfGE 128, 282 = FamRZ 2011, 1128 Rn. 45 ff.; zur Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung BVerfG NJW 2017, 2982 Rn. 32 ff.;… zur Zwangsbehandlung eines zivilrechtlich Untergebrachten etwa Senatsbeschluss BGHZ 193, 337 = FamRZ 2012, 1366 Rn. 30 ff.) und ob, sollte dies nicht der Fall sein, für den unter Betreuung stehenden Betroffenen der Anwendungsbereich des § 1906 Abs. 3 und 3a BGB aF nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Entscheidung vom 26. Juli 2016 eröffnet war, bedarf hier jedoch keiner Entscheidung. - BVerfG, 19.03.2019 - 2 BvR 2638/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Anordnung einer …
- KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21
Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach
- BVerfG, 07.04.2021 - 1 BvR 176/15
Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit durch Fehlen einer zeitlichen …
- OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19
Voraussetzungen für die gerichtliche Genehmigung einer Zwangsbehandlung
- BVerfG, 04.08.2022 - 1 BvR 1072/17
Verfassungsbeschwerde betreffend Zulässigkeit einer mehrstöckigen …
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 2027/19
Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 608 Absatz 3 ZPO wegen Wegfalls des …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2019 - 4 LB 42/17
Fesselung unter Zwang und Zwangsbehandlung mit Medikamenten im Krankenhaus
- BGH, 12.05.2021 - XII ZB 505/20
Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG …
- OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 Ws 344/18
Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Bestellung eines externen Sachverständigen …
- BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 620/19
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht ordnungsgemäßer …
- BVerfG, 16.01.2020 - 1 BvR 1307/17
Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Begründung unzulässig
- LG Kleve, 05.05.2020 - 182 StVK 3/20
Medizinische Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach §63 StGB