Rechtsprechung
   BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27199
BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17 (https://dejure.org/2017,27199)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2017 - 2 BvL 4/17 (https://dejure.org/2017,27199)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 2 BvL 4/17 (https://dejure.org/2017,27199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,27199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG; § 80 Abs. 2 BVerfGG; § 27 ChemG
    Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Chemikaliengesetzes (konkrete Normenkontrolle; Darlegungsanforderungen an eine Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage; vollständige Aufklärung des Sachverhalts; Durchführung der Beweiserhebung bis zur ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Strafbarkeit des Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 80 Abs 1 S 2 GG, Art 100 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 27 Abs 1 Nr 1, Abs 2, Abs 4 Nr 2 ChemG - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit bei ausstehender Beweiswürdigung im Strafverfahren - unzureichende Auseinandersetzung mit Rspr des BVerfG zu ...

  • Wolters Kluwer

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 27 Chemikaliengesetz (ChemG); Begründung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm; Erörterung der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 27 Abs 1 Nr 1, Abs 2, Abs 4 Nr 2 ChemG - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit bei ausstehender Beweiswürdigung im Strafverfahren - unzureichende Auseinandersetzung mit Rspr des BVerfG zu ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 27 Chemikaliengesetz ( ChemG ); Begründung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm; Erörterung der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm

  • rechtsportal.de

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 27 Chemikaliengesetz ( ChemG ); Begründung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm; Erörterung der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 27 Abs 1 Nr 1, Abs 2, Abs 4 Nr 2 ChemG - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit bei ausstehender Beweiswürdigung im Strafverfahren - unzureichende Auseinandersetzung mit Rspr des BVerfG zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
    Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt und aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; stRspr).

    Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, juris, Rn. 92).

    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
    Das vorlegende Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
    Das vorlegende Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
    Es muss dargelegt sein, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle der Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 121, 108 ).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).

  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
    Das wird den an einen Vorlagebeschluss zu stellenden Anforderungen nicht gerecht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2010 - 2 BvL 12/09 -, juris, Rn. 59; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2009 - 1 BvL 7/08 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08

    Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. 100

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
    Das wird den an einen Vorlagebeschluss zu stellenden Anforderungen nicht gerecht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2010 - 2 BvL 12/09 -, juris, Rn. 59; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2009 - 1 BvL 7/08 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
    Soweit die Vorlage davon ausgeht, das Bundesverfassungsgericht habe sich bislang nur mit dem ersten Schutzzweck des Art. 103 Abs. 2 GG befasst, mithin lediglich geprüft, ob Rückverweisungsklauseln die Vorhersehbarkeit strafbaren Verhaltens ermöglichen, also mit dem Grundsatz der Normenklarheit in Einklang zu bringen sind, und den zweiten Schutzzweck bislang unbeleuchtet gelassen, mithin die Frage, ob der Gesetzgeber der Exekutive die Entscheidung darüber überlassen dürfe, "ob' eine Zuwiderhandlung gegen durch Rechtsverordnung statuierte Verhaltenspflichten strafbar sei, liegt die Annahme nahe, dass das vorlegende Gericht die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit einer Blankettstrafnorm mit den Bestimmtheitsanforderungen nach Art. 103 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG sowie nach Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG übersehen hat (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. September 2016 - 2 BvL 1/15 -, juris, Rn. 51).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvL 4/17
    Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, juris, Rn. 92).
  • BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11

    Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß

  • BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht