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   BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 1455/96   

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https://dejure.org/1996,8410
BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 1455/96 (https://dejure.org/1996,8410)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.1996 - 2 BvR 1455/96 (https://dejure.org/1996,8410)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 1996 - 2 BvR 1455/96 (https://dejure.org/1996,8410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung - Mißbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 1455/96
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. die Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2718/93

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 1455/96
    Mißbräuchlich im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG ist eine Verfassungsbeschwerde danach u.a. dann eingelegt, wenn sie offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 2718/93 und 2 BvR 2721/93 -, Umdruck S. 2; Mellinghoff in: Clemens/Umbach, Mitarbeiterkommentar zum BVerfGG , § 34 Rn. 72 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94

    Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 1455/96
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. die Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 1321/92

    Mißbräuchliche Verfassuhngsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 1455/96
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. die Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94

    Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 1455/96
    Indes muß es das Bundesverfassungsgericht nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben in dieser Weise durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden, indem es mit einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde leichtfertig überzogen wird (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, 1418 f.).
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