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   BVerfG, 19.08.2013 - 1 BvR 577/13   

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https://dejure.org/2013,23274
BVerfG, 19.08.2013 - 1 BvR 577/13 (https://dejure.org/2013,23274)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.2013 - 1 BvR 577/13 (https://dejure.org/2013,23274)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 2013 - 1 BvR 577/13 (https://dejure.org/2013,23274)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 56 Abs 1 ZPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Feststellung mangelnder Prozessfähigkeit im Zivilprozess (§ 56 Abs 1 ZPO) ohne zureichende Sachaufklärung verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Feststellung mangelnder Prozessfähigkeit im Zivilprozess (§ 56 Abs 1 ZPO) ohne zureichende Sachaufklärung verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Feststellung mangelnder Prozessfähigkeit im Zivilprozess (§ 56 Abs 1 ZPO) ohne zureichende Sachaufklärung verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2013 - 1 BvR 577/13
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage ist durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 64; 71, 122 ; 81, 97, ).

    Der materiell-verfassungsrechtliche Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG, an dem sich jede Gerichtsentscheidung auch bei Auslegung und Anwendung von Verfahrensrecht (vgl. BVerfGE 42, 64) messen lassen muss, verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht eine Begründung der Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den für die Beteiligten ohne weiteres erkennbaren oder bekannten Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 ).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2013 - 1 BvR 577/13
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage ist durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 64; 71, 122 ; 81, 97, ).

    Weicht ein Gericht von den Normen des einfachen Rechts in der Auslegung ab, die sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnen haben, obliegt es ihm darzulegen, dass dies mit verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist, soweit sich dies nicht aus den übrigen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 81, 97 ).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2013 - 1 BvR 577/13
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage ist durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 64; 71, 122 ; 81, 97, ).

    Der materiell-verfassungsrechtliche Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG, an dem sich jede Gerichtsentscheidung auch bei Auslegung und Anwendung von Verfahrensrecht (vgl. BVerfGE 42, 64) messen lassen muss, verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht eine Begründung der Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den für die Beteiligten ohne weiteres erkennbaren oder bekannten Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 ).

  • BVerfG, 04.10.2023 - 2 BvQ 184/23

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag betreffend die Zwangsräumung von Wohnraum bei

    Die Frage, ob eine bestimmte sich anbietende Erkenntnismöglichkeit ungenutzt bleiben darf, bedarf einer besonders sorgfältigen Prüfung (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2013 - 1 BvR 577/13 -, Rn. 12 m.w.N.).

    Angesichts dessen ist eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die insoweit unterlassene weitere Tatsachenaufklärung zur etwaigen Prozessunfähigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2013 - 1 BvR 577/13 -, Rn. 9 ff.) nicht offensichtlich ausgeschlossen.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 1 VB 50/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH in

    Mit der Anordnung der Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19.8.2013 - 1 BvR 577/13 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 8 LB 104/23

    Begründetheit; Berufungsverfahren; Feuerstättenschau; Nichturteil;

    Um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, muss ein Fachgericht alle verfügbaren Beweismittel ausschöpfen und insbesondere regelmäßig ein Sachverständigengutachten einholen und vor der Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchführen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05 -, juris Rn. 15, v. 19.8.2013 - 1 BvR 577/13 -, juris Rn. 12, u. v. 16.6.2016 - 1 BvR 2509/15 -, juris Rn. 14).
  • OLG Köln, 29.09.2020 - 3 U 75/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prozessfähigkeit einer

    Sich anbietende, erschließbare Erkenntnismöglichkeiten dürfen nur nach sorgsamer Prüfung ungenutzt bleiben (BVerfG, Kammerbeschl. vom 19.08.2013 - 1 BvR 577/13, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17

    Verwerfung der "Nichtigkeitsklage" mangels Postulationsfähigkeit; Vorliegen eines

    Um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, muss ein Fachgericht alle verfügbaren Beweismittel ausschöpfen und insbesondere regelmäßig ein Sachverständigengutachten einholen und vor der Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchführen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. November 2005 - 1 BvR 1542/05 - BVerfGK 6, 380 , vom 19. August 2013 - 1 BvR 577/13 - juris Rn. 12 und vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - NZA-RR 2016, 495 jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2015 - L 9 R 389/14
    Gegen Prof. Dr. T.s Gutachten ist auch einzuwenden, dass es im eigentlichen Sinne keine Diagnose nach den anerkannten Klassifikationssystemen (ICD-10 oder ggfs. DSM-V) enthält und seine Einschätzung, ein derartiges Gutachten könne ohne jede Exploration des Verhaltens des Probanden erstellt werden, Bedenken begegnet, weil die Feststellung einer Prozessunfähigkeit wegen ihrer weitreichenden Folgen die Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel verlangt (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Urt. v. 08.12.2009, VI ZR 284/08, Juris Rn. 8 f.; vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschl. v. 19.08.2013, 1 BvR 577/13, Juris Rn. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2014 - L 3 AL 527/14
    Gegen Prof. Dr. A.s Gutachten ist auch einzuwenden, dass es im eigentlichen Sinne keine Diagnose nach den anerkannten Klassifikationssystemen (ICD-10 oder ggfs. DSM-V) enthält und seine Einschätzung, ein derartiges Gutachten könne ohne jede Exploration des Verhaltens des Probanden erstellt werden, Bedenken begegnet, weil die Feststellung einer Prozessunfähigkeit wegen ihrer weitreichenden Folgen die Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel verlangt (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Urt. v. 08.12.2009, VI ZR 284/08, Juris Rn. 8 f.; vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschl. v. 19.08.2013, 1 BvR 577/13, Juris Rn. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 3 AL 384/14
    Gegen Prof. Dr. A.s Gutachten ist auch einzuwenden, dass es im eigentlichen Sinne keine Diagnose nach den anerkannten Klassifikationssystemen (ICD-10 oder ggfs. DSM-V) enthält und seine Einschätzung, ein derartiges Gutachten könne ohne jede Exploration des Verhaltens des Probanden erstellt werden, Bedenken begegnet, weil die Feststellung einer Prozessunfähigkeit wegen ihrer weitreichenden Folgen die Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel verlangt (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Urt. v. 08.12.2009, VI ZR 284/08, Juris Rn. 8 f.; vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschl. v. 19.08.2013, 1 BvR 577/13, Juris Rn. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2014 - L 3 AL 2/14
    Gegen Prof. Dr. A.s Gutachten ist auch einzuwenden, dass es im eigentlichen Sinne keine Diagnose nach den anerkannten Klassifikationssystemen (ICD-10 oder ggfs. DSM-V) enthält und seine Einschätzung, ein derartiges Gutachten könne ohne jede Exploration des Verhaltens des Probanden erstellt werden, Bedenken begegnet, weil die Feststellung einer Prozessunfähigkeit wegen ihrer weitreichenden Folgen die Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel verlangt (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Urt. v. 08.12.2009, VI ZR 284/08, Juris Rn. 8 f.; vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschl. v. 19.08.2013, 1 BvR 577/13, Juris Rn. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2014 - L 7 AS 5868/09
    Gegen Prof. Dr. T. Gutachten ist auch einzuwenden, dass es im eigentlichen Sinne keine Diagnose nach den anerkannten Klassifikationssystemen (ICD-10 oder ggfs. DSM-V) enthält und seine Einschätzung, ein derartiges Gutachten könne ohne jede Exploration des Verhaltens des Probanden erstellt werden, Bedenken begegnet, weil die Feststellung einer Prozessunfähigkeit wegen ihrer weitreichenden Folgen die Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel verlangt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08 - (juris Rdnr. 8 f.); vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. August 2013 -1 BvR 577/13 - (juris Rdnr. 12)).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2014 - L 3 AL 337/14
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2023 - L 7 AS 847/22
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