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   BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13   

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BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13 (https://dejure.org/2016,29667)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13 (https://dejure.org/2016,29667)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13 (https://dejure.org/2016,29667)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 440 Abs 1 ZPO, § 441 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewähr rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - rechtsfehlerhafte fachgerichtliche Anwendung der §§ 440, 441 ZPO verletzt weder Art 103 Abs 1 GG noch das aus Art 3 Abs 1 GG folgende Willkürverbot - keine grobe Verkennung grundrechtlichen Schutzes

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils und den Beschluss zur Anhörungsrüge; Beanstandung von Verstößen gegen das Willkürverbot, die Rechtsstaatsgarantie sowie den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewähr rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - rechtsfehlerhafte fachgerichtliche Anwendung der §§ 440, 441 ZPO verletzt weder Art 103 Abs 1 GG noch das aus Art 3 Abs 1 GG folgende Willkürverbot - keine grobe Verkennung grundrechtlichen Schutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils und den Beschluss zur Anhörungsrüge; Beanstandung von Verstößen gegen das Willkürverbot, die Rechtsstaatsgarantie sowie den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils und den Beschluss zur Anhörungsrüge; Beanstandung von Verstößen gegen das Willkürverbot, die Rechtsstaatsgarantie sowie den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

    Entsprechendes gilt für die Handhabung beweisrechtlicher Grundsätze und der Beweiswürdigung im Einzelnen (vgl. BVerfGE 96, 189 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt weiterhin auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), weil die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Diese Argumentation ist zwar wie aufgezeigt rechtsfehlerhaft, erweist sich jedoch nicht als grobe Verkennung grundrechtlichen Schutzes (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Der Gehörsgrundsatz verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch der von dem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt weiterhin auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt weiterhin auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Der Gehörsgrundsatz verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch der von dem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Danach rechtfertigt allein die fehlerhafte Anwendung von Beweisregeln nicht ohne Weiteres den Vorwurf der Willkür, solange keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass das Urteil auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 67, 90 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 205/15

    Antrag auf Schriftvergleichung zum Beweis der Echtheit einer Unterschrift:

    Entscheidungserheblich ist nicht, ob die Unterschriftsfälschung, sondern umgekehrt, ob die Echtheit der Urkunde festgestellt werden kann (BGH, Urteil vom 22. März 1995 - VIII ZR 191/93, NJW 1995, 1683; BVerfG, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13, juris Rn. 12).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Unterlassene Wiedergabe des

    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13, juris Rn. 9, mwN).
  • BAG, 21.07.2022 - 2 AZN 801/21

    Hilfsweise Anschlussberufung - Bindung an die Parteianträge - rechtliches Gehör -

    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13 - Rn. 9) .
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 114/20

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen zum Umfang der

    Soweit in der Subsumtion unberücksichtigt geblieben sein könnte, dass dem Rechtsanwalt auch im Bereich unterhalb der Schwellengebühr nach Nr. 2302 VV RVG ein Ermessensspielraum von 20 % verbleibt, läge darin ein einfacher Rechtsanwendungsfehler, welcher für sich genommen nicht den Vorwurf verfassungsrechtlich relevanter Willkür im Sinne sachfremder Erwägungen rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13, juris, Rn. 16).
  • BSG, 30.06.2022 - B 5 R 15/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Ansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl BVerfG Beschluss vom 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 - SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 4 RdNr 14 mwN; BVerfG Beschluss vom 19.8.2016 - 1 BvR 1283/13 - juris RdNr 9) .
  • BSG, 24.11.2022 - B 5 R 146/22 B

    Gewährung von Übergangsgeld; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Ansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl BVerfG Beschluss vom 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 - SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 4 RdNr 14 mwN; BVerfG Beschluss vom 19.8.2016 - 1 BvR 1283/13 - juris RdNr 9) .
  • BGH, 06.06.2023 - XI ZR 199/22

    Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen der Kläger auf einen

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Gerichte den ihnen unterbreiteten Streitstoff beachten und in ihre Rechtsprüfung einbeziehen, setzt eine Gehörsverletzung eine gewisse Evidenz und damit besondere Umstände voraus, aus denen sich klar ergibt, dass dieser Pflicht im Einzelfall nicht genügt worden ist (BVerfGE 65, 293, 295 f.; BVerfG, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13, juris Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    Danach rechtfertigt allein die fehlerhafte Anwendung von Beweisregeln nicht ohne Weiteres den Vorwurf der Willkür, solange keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass das Urteil auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1984, BVerfGE 67, 90 [94]; Beschluss vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13 - juris Rn. 13).
  • BSG, 04.08.2022 - B 5 R 75/22 B

    Gewährung einer höheren Regelaltersrente; Grundsatzrüge im

    Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Ansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl BVerfG Beschluss vom 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 - SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 4 RdNr 14 mwN; BVerfG Beschluss vom 19.8.2016 - 1 BvR 1283/13 - juris RdNr 9) .
  • BSG, 03.03.2022 - B 5 R 337/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Ansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl BVerfG Beschluss vom 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 - SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 4 RdNr 14 mwN; BVerfG Beschluss vom 19.8.2016 - 1 BvR 1283/13 - juris RdNr 9) .
  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 11 ZB 21.30512

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Lückenhaftigkeit der

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