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   BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80   

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BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80 (https://dejure.org/1982,59)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1982 - 1 BvL 39/80 (https://dejure.org/1982,59)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1982 - 1 BvL 39/80 (https://dejure.org/1982,59)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verfassungswidrigkeit der Ausschließung einer praktischen Tätigkeit als Masseur und medizinischer Bademeister von der Förderung der beruflichen Bildung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgebot - Arbeitsförderung - Zahlung von Unterhaltsgeld - Beschränkung auf Ausbildungsteil

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 138
  • NJW 1983, 621
  • DÖV 1983, 781
 
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Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen wiederholt ausgesprochen, ein Abweichen des Gesetzgebers von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit könne vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nur dann Bestand haben, wenn das Gewicht der für die Abweichung sprechenden Gründe der Intensität der getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (vgl. BVerfGE 18, 366 [372]; vgl. auch BVerfGE 13, 331 [340 f.]; 15, 313 [318]; 20, 374 [377]).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen wiederholt ausgesprochen, ein Abweichen des Gesetzgebers von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit könne vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nur dann Bestand haben, wenn das Gewicht der für die Abweichung sprechenden Gründe der Intensität der getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (vgl. BVerfGE 18, 366 [372]; vgl. auch BVerfGE 13, 331 [340 f.]; 15, 313 [318]; 20, 374 [377]).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64

    Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen wiederholt ausgesprochen, ein Abweichen des Gesetzgebers von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit könne vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nur dann Bestand haben, wenn das Gewicht der für die Abweichung sprechenden Gründe der Intensität der getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (vgl. BVerfGE 18, 366 [372]; vgl. auch BVerfGE 13, 331 [340 f.]; 15, 313 [318]; 20, 374 [377]).
  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvL 13/65

    Verfassungswidrigkeit des § 59 Abs. 1 Nr. 2 AVAVG

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen wiederholt ausgesprochen, ein Abweichen des Gesetzgebers von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit könne vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nur dann Bestand haben, wenn das Gewicht der für die Abweichung sprechenden Gründe der Intensität der getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (vgl. BVerfGE 18, 366 [372]; vgl. auch BVerfGE 13, 331 [340 f.]; 15, 313 [318]; 20, 374 [377]).
  • BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65

    Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
    Eine Systemwidrigkeit kann indessen nur einen Gleichheitsverstoß indizieren (vgl. BVerfGE 24, 75 [100]; 34, 103 [115] m. w. N.).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
    Eine Systemwidrigkeit kann indessen nur einen Gleichheitsverstoß indizieren (vgl. BVerfGE 24, 75 [100]; 34, 103 [115] m. w. N.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
    Nach welchem System der Gesetzgeber eine Materie ordnen will, obliegt, ebenso wie die Zweckmäßigkeit einer Regelung, seiner Entscheidung; das Bundesverfassungsgericht kann eine solche Regelung nur nach den Maßstäben der Verfassung, nicht aber unter dem Gesichtspunkt der Systemwidrigkeit für verfassungswidrig erklären (BVerfGE 59, 36 [49]).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
    Das genügt für die Zulässigkeit (vgl. BVerfGE 57, 295 [315] m. w. N.).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
    Dabei wird dem Gesetzgeber bei der Regelung von Ansprüchen der gewährenden Verwaltung eine weitere Gestaltungsfreiheit als bei der Regelung staatlicher Eingriffe zuerkannt (vgl. BVerfGE 49, 280 [283] m. w. N.).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
    Es genügt, daß eine Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger des Ausgangsverfahrens die Chance offenhält, an einer etwaigen Erweiterung der begünstigenden Regelung durch den Gesetzgeber teilzuhaben (vgl. BVerfGE 22, 349 [363]).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    In derartigen Konstellationen erachtet es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als ausreichend, dass die im Falle eines Verstoßes gegen das Grundgesetz zu erwartende Erklärung der Norm als verfassungswidrig für den nicht in ihren Anwendungsbereich fallenden Betroffenen die Chance offen hält, eine ihn einbeziehende Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 349 ; 61, 138 ; 71, 224 ; 74, 182 ; 93, 386 ; 115, 259 ; 121, 108 ; 130, 131 ; vgl. auch BVerfGE 138, 136 ).
  • BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvL 6/14

    Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 verfassungswidrig?

    a) Ist das vorlegende Gericht - wie hier - der Überzeugung, dass die zur Prüfung gestellte Norm das in Art. 3 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht oder einen speziellen Gleichheitssatz verletzt, ist die Entscheidungserheblichkeit zu bejahen, wenn eine Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger die Chance offenhält, eine für ihn günstigere Regelung zu erreichen (vgl. BVerfGE 61, 138 ; 74, 182 ; 121, 108 ; 130, 131 ).
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Durch die verfassungsrechtliche Überprüfung wird der Klägerin jedoch die Chance offengehalten, von einer gesetzlichen Neuregelung des Betäubungsmittelrechts zu profitieren, ohne dass ihr die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils entgegengehalten werden kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.11.1967 - 1 BvR 515/63 -, juris, Rn. 31 - 34 und Beschluss vom 19.10.1982 - 1 BvL 39/80 -, juris, Rn. 32 bei Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz.
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