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   BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81   

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https://dejure.org/1982,27
BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81 (https://dejure.org/1982,27)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1982 - 2 BvF 1/81 (https://dejure.org/1982,27)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 1982 - 2 BvF 1/81 (https://dejure.org/1982,27)
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Staatshaftungsgesetz

Art. 34 GG, § 839 BGB, fehlende Bundesgesetzgebungskompetenz für das Staatshaftungsrecht als Ganzes (im Zeitpunkt der Entscheidung, anders nunmehr nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG), Art. 77 EGBGB hatte lediglich klarstellende Funktion

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung der Staatshaftung - Rücksichtnahme des Bundes - Rechte der Länder - Kein bürgerliches Recht - Einordnung des Staatshaftungsrechts - Geltungsbereich des Bundes - Persönliche Haftung des Beamten - Einordnung des Gewohnheitsrechts - Bundesweite Geltung - Mittelbare ...

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 149
  • NJW 1983, 25
  • MDR 1983, 106
  • NVwZ 1983, 90 (Ls.)
  • DVBl 1982, 1135
 
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Wird zitiert von ... (127)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    a) Die Systematik des Grundgesetzes fordert im Sinne einer möglichst eindeutigen vertikalen Gewaltenteilung eine strikte, dem Sinn der Kompetenznorm gerecht werdende Auslegung der Art. 70 ff. GG (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 15, 1 ; 26, 281 ; 42, 20 ; 61, 149 ; 132, 1 ; 138, 261 ).

    Die Regelungsgeschichte des jeweiligen Normbestandes ist weniger relevant, wenn die Kompetenzmaterie einen Lebenssachverhalt benennt, und maßgeblicher, wenn die Regelungsmaterie normativ-rezeptiv einen vorgefundenen Normbereich aufgegriffen hat (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 61, 149 ; 97, 198 ; 106, 62 ; 109, 190 ; 134, 33 ; 138, 261 ).

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Auch wenn die Materie eines Gesetzes Bezug zu verschiedenen Sachgebieten aufweist, die teils dem Bund, teils den Ländern zugewiesen sind, besteht deshalb die Notwendigkeit, sie dem einen oder anderen Kompetenzbereich zuzuweisen (vgl. BVerfGE 36, 193 ; 61, 149 ; 106, 62 ).

    In diesem Zusammenhang kommt insbesondere der Staatspraxis (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 26, 281 ; 61, 149 ; 109, 190 ; 134, 33 ; 145, 20 ) und der Entwicklung der betreffenden Kompetenzmaterie Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 97, 198 ).

    Wie alle Zuständigkeitsvorschriften des Grundgesetzes gelten die Art. 70 ff. GG "strikt" (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 26, 246 ; 42, 20 ; 61, 149 ; 106, 62 ).

    Das erfordert eine Auslegung, die dem Wortlaut und dem Sinn der Kompetenznorm gerecht wird und eine möglichst eindeutige vertikale Gewaltenteilung gewährleistet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 37, 363 ; 61, 149 ; 138, 261 ; 145, 20 ; stRspr).

    Vor diesem Hintergrund kommt der Regelungstradition eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 11, 192 ; 42, 20 ; 61, 149 ), sodass der Begriff des bürgerlichen Rechts in Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG grundsätzlich in demselben Sinn zu verstehen ist, wie dies unter der Reichsverfassung 1871 und der Weimarer Reichsverfassung der Fall war (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 12, 205 ; 26, 281 ; 33, 52 ; 42, 20 ; 61, 149 ).

    Entscheidend ist, ob durch eine Vorschrift Privatrechtsverhältnisse geregelt werden , also die Rechtsverhältnisse zwischen Privaten und die sich aus ihnen ergebenden Rechte und Pflichten (vgl. BVerfGE 42, 20 ; 61, 149 ; 142, 268 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - Vf. 32-IX-20 -, juris, Rn. 56).

  • BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07

    Voraussetzungen eines Notleitungsrechts

    Das solchermaßen geschaffene Richterrecht bleibt allerdings Landesrecht, und zwar unabhängig davon, ob es bundesweit gilt (BVerfGE 61, 149, 202 ff.; von Mangoldt/Klein/Starck/Rozer, aaO, Art. 70 Abs. 1 Rdn. 34).
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