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   BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1365/06   

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BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1365/06 (https://dejure.org/2006,81488)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.2006 - 2 BvR 1365/06 (https://dejure.org/2006,81488)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 1365/06 (https://dejure.org/2006,81488)
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

    Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

    Bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm ist dies der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich nach einem objektiven, vom Willen und Verschulden des jeweiligen Gerichts unabhängigen Maßstab (BVerfG vom 26.4.2005 - 1 BvR 1924/04 - NJW 2005, 1931 ff) so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist und unter verständiger Würdigung der das GG bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint (BVerfG vom 14.5.2007 - 1 BvR 2036/05 - NVwZ 2007, 942 ff; BVerfG vom 19.10.2006 - 2 BvR 1365/06 - juris; BVerfG vom 5.7.2005 - 2 BvR 497/03 - NVwZ 2005, 1304 ff; BVerfG vom 2.6.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410 ff; BVerfG vom 30.6.1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45, 48 f mwN).
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