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   BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94   

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BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94 (https://dejure.org/1999,1996)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94 (https://dejure.org/1999,1996)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 1999 - 2 BvR 1793/94 (https://dejure.org/1999,1996)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • nomos.de PDF, S. 32

    Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; § 16a StrEG; §§ 369, 370 StPO/DDR; §§ 17, 19, 26 Abs. 3 StrRehaG
    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen/Verurteilung in DDR/Unterhaltsentschädigung für Hinterbliebene/Rechtsstaatsprinzip/Willkürverbot

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Verfassungbeschwerde durch Tod - Vorlagepflicht - Rechtsstaatprinzip - Rechtssicherheit - Willkürverbot - Anwendung des einfachen Rechts - Umfang des Schutzbereichs - Rechtskraft - Entschädigung Unterhaltspflichtiger - Strafrechtliches Entschädigungsrecht

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs... . 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StrEG § 16 a; ; StPO/DDR § 369; ; StPO/DDR § 370; ; StrRehaG § 19; ; StrRehaG § 17; ; StrRehaG § 26 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StrEG § 16a; StrRehaG § 17 § 19
    Rechtmäßigkeit der Versagung von Unterhaltsentschädigung nach Aufhebung einer strafgerichtlichen Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3058 (Ls.)
  • NJ 2000, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 87/73

    § 254 BGB im Verfahren nach dem Strafrechts-Entschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
    Eine rechtskräftige Grundentscheidung, wie sie hier das Bezirksgericht getroffen hat, entfaltet im Betragsverfahren Bindungswirkung (BGHZ 63, 209 ; 103, 113 ; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 4. Aufl., 1997, Vorbem. vor §§ 10 - 13, Rn. 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozeßordnung mit GVG und Nebengesetzen, 44. Aufl., 1999, § 8 StrEG, Rn. 1).

    Im strafrechtlichen Entschädigungsrecht ist anerkannt, daß aus einer stattgebenden Grundentscheidung nicht folgt, daß anschließend ein Betrag zugesprochen wird (BGHZ 63, 209 ; 103, 113 ; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 4. Aufl., 1997, Vorbem. vor §§ 8 - 9, Rn. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozeßordnung mit GVG und Nebengesetzen, 44. Aufl., 1999, § 8 StrEG, Rn. 1; vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1998 - 1 BvR 1172/85 -, NVwZ 1998, S. 947, 948).

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
    Eine rechtskräftige Grundentscheidung, wie sie hier das Bezirksgericht getroffen hat, entfaltet im Betragsverfahren Bindungswirkung (BGHZ 63, 209 ; 103, 113 ; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 4. Aufl., 1997, Vorbem. vor §§ 10 - 13, Rn. 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozeßordnung mit GVG und Nebengesetzen, 44. Aufl., 1999, § 8 StrEG, Rn. 1).

    Im strafrechtlichen Entschädigungsrecht ist anerkannt, daß aus einer stattgebenden Grundentscheidung nicht folgt, daß anschließend ein Betrag zugesprochen wird (BGHZ 63, 209 ; 103, 113 ; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 4. Aufl., 1997, Vorbem. vor §§ 8 - 9, Rn. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozeßordnung mit GVG und Nebengesetzen, 44. Aufl., 1999, § 8 StrEG, Rn. 1; vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1998 - 1 BvR 1172/85 -, NVwZ 1998, S. 947, 948).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (stRspr; vgl. nur BVerfGE 81, 132 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (stRspr; vgl. nur BVerfGE 81, 132 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56

    Verfassungsmäßigkeit der Wehrdienstnovelle

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
    Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 1. ist durch ihren Tod erledigt (vgl. BVerfGE 12, 311 ).
  • BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96

    St. Salvator Kirche

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
    (1.) Wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist das Prinzip der Rechtssicherheit, aus dem die grundsätzliche Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen und sonstiger in Rechtskraft erwachsener Akte der öffentlichen Gewalt folgt (BVerfGE 15, 313 ; 99, 100 ).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
    (1.) Wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist das Prinzip der Rechtssicherheit, aus dem die grundsätzliche Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen und sonstiger in Rechtskraft erwachsener Akte der öffentlichen Gewalt folgt (BVerfGE 15, 313 ; 99, 100 ).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Anwendung einfachen Rechts nur darauf, ob sie Fehler enthält, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere des Umfangs seines Schutzbereichs, beruhen (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 12 ).
  • BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85

    Die bei staatlicher Beschlagnahmung geltenden Entschädigungsregeln iSv LBG §§ 18

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
    Im strafrechtlichen Entschädigungsrecht ist anerkannt, daß aus einer stattgebenden Grundentscheidung nicht folgt, daß anschließend ein Betrag zugesprochen wird (BGHZ 63, 209 ; 103, 113 ; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 4. Aufl., 1997, Vorbem. vor §§ 8 - 9, Rn. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozeßordnung mit GVG und Nebengesetzen, 44. Aufl., 1999, § 8 StrEG, Rn. 1; vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1998 - 1 BvR 1172/85 -, NVwZ 1998, S. 947, 948).
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
    Ihre Alleinerbin, die Beschwerdeführerin zu 2., hat nicht erklärt, das Verfahren auch für ihre verstorbene Mutter fortführen zu wollen, so daß offenbleiben kann, ob sie dazu befugt gewesen wäre (vgl. dazu etwa BVerfGE 37, 201 ; 94, 12 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in StrRehaG § 17 Abs 3

    (2) Dass die Ansicht des Oberlandesgerichts, die Rechtskraft des Kassationsbeschlusses stehe der Ablehnung eines Entschädigungsanspruchs nicht entgegen, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits für einen gleich gelagerten Fall entschieden (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1999 - 2 BvR 1793/94 -).
  • KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12

    Opferrente nach § 17a Abs. 7 StrRehaG

    Eine Härteleistung ist allein innerhalb der Opfergruppen möglich, die vom Gesetz prinzipiell erfasst sind; denn durch die Leistungen im Härtewege darf der Gesetzeszweck nicht überschritten werden (vgl. BVerfG VIZ 2000, 307 - juris Rdn. 29; Tappert a.a.O., § 19 Rdn. 6).
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