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   BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07   

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BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07 (https://dejure.org/2007,5996)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07 (https://dejure.org/2007,5996)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2036/07 (https://dejure.org/2007,5996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Befreiung von der Schulpflicht; Auslegung des Merkmals der "hinreichenden Erfolgsaussicht" der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Verkennung des Maßstabs für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    VwGO § 131; ; VwGO § ... 131 Abs. 3 Nr. 1; ; VwGO § 124; ; VwGO § 124 Abs. 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 114 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; RVG § 37 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • netzwerk-bildungsfreiheit.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe in einem Verwaltungsprozess

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 581
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
    e) Schließlich verkenne ein Fachgericht die Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit, wenn es § 114 Satz 1 ZPO dahin auslege, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren durchentschieden werden könnten (Bezugnahme auf BVerfGE 81, 347).

    a) Die Grundgesetznormen des Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG gebieten Rechtsschutzgleichheit im Sinne einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren soll den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bieten, sondern nur zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn durch eine Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht der Zweck der Prozesskostenhilfe deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
    Wird ein Prozesskostenhilfeantrag aber lediglich mit der Begründung abgelehnt, dass "die Berufung aus den Gründen des Urteils ... keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet", so ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Regel unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, JURIS).

    Lässt ein Gericht die Berufung zu, weil es vom Vorliegen eines der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO ausgeht, und hat es zudem das Erscheinen eines Rechtsschutzsuchenden zum Zwecke seiner ausführlichen Befragung in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich für ratsam gehalten, so tritt klar zu Tage, dass das Gericht die Erfolgsaussichten der Klage für noch offen hält (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, JURIS).

  • BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02

    Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
    Das Prozesskostenhilfe-Verfahren für die Berufung stellt ein selbständiges Nebenverfahren dar, so dass die Berufungszulassung durch das Verwaltungsgericht insoweit keine Bindungswirkung entfaltet (vgl. für eine zivilprozessuale Revisionszulassung BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 -, JURIS; Beschluss vom 24. Juni 2003 - VI ZR 130/03 -, JURIS).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 130/03

    Erfolgsaussichten der Revision; Schadenseratz bei fehlgeschlagenem

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
    Das Prozesskostenhilfe-Verfahren für die Berufung stellt ein selbständiges Nebenverfahren dar, so dass die Berufungszulassung durch das Verwaltungsgericht insoweit keine Bindungswirkung entfaltet (vgl. für eine zivilprozessuale Revisionszulassung BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 -, JURIS; Beschluss vom 24. Juni 2003 - VI ZR 130/03 -, JURIS).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit ist auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsgerichtlichen Verfahren gestützt (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • OVG Bremen, 02.07.2007 - 1 A 21/07
    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 2. Juli 2007 - 1 A 21/07 -,.
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
    Mit der Verweisung des Prozesskostenhilfe-Beschlusses auf das zuvor ergangene Urteil werden die Anforderungen der Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG an die Auslegung des Merkmals der "hinreichenden Erfolgsaussicht" hier jedenfalls deshalb verfehlt, weil das in Bezug genommene Urteil das Geschehen in der mündlichen Verhandlung würdigt, die erst nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfe-Antrags stattfand (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, JURIS, zur Bezugnahme auf eine Hauptsacheentscheidung mit darin enthaltener Beweiswürdigung).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    a) Der aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG folgende Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG, 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581) verwehrt es den Gerichten nicht nur, schwierige und bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen bereits im Prozesskostenhilfeverfahren zu entscheiden.

    Vielmehr wird der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit auch dann verletzt, wenn das Gericht gleichzeitig oder erst nach seiner Hauptsacheentscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet und sich zur Begründung seiner Ablehnung auf die Gründe seiner Hauptsacheentscheidung stützt (vgl. BVerfG, 26. Juni 2003, 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190; 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).

    Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten kann dies kein Grund sein, dem Rechtschutzbegehren - gewissermaßen nachträglich - die Erfolgsaussichten abzusprechen, die zuvor bestanden haben (vgl. BVerfG, 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).

    Die Prozesskostenhilfe prämiert nicht den Erfolg in der Hauptsache, sondern ermöglicht nur den Rechtsschutz im Verfahren (vgl. BVerfG, 26. Juni 2003, 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).

    Zu Beginn bestehende Erfolgsaussichten können gerade nicht nachträglich wieder abgesprochen werden (vgl. BVerfG, 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).

    Die Prozesskostenhilfe prämiert nicht den Erfolg in der Hauptsache, sondern ermöglicht nur den Rechtsschutz für das Verfahren, in dem dieser von der bedürftigen Partei angestrebt wird (vgl. BVerfG, 26. Juni 2003, 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).

  • OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07

    Homeschooling: Eltern vor OVG erfolglos - Elternrecht; Freizügigkeit;

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07 -, FamRZ 2008, 581).
  • LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht eines mit

    Der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebots des Art. 20 Abs. 3 GG wird (auch) dann verletzt, wenn das Gericht gleichzeitig oder erst nach seiner Hauptsacheentscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet und sich zur Begründung seiner Ablehnung auf die Gründe seiner Hauptsacheentscheidung stützt (vgl. BVerfG, 26. Juni 2003, 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190; 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).

    Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten kann dies kein Grund sein, dem Rechtschutzbegehren - gewissermaßen nachträglich - die Erfolgsaussichten abzusprechen, die zuvor bestanden haben (vgl. BVerfG, 19. Dezember 2007, a. a. O.).

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