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   BVerfG, 19.12.2016 - 1 BvR 1221/12   

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https://dejure.org/2016,52164
BVerfG, 19.12.2016 - 1 BvR 1221/12 (https://dejure.org/2016,52164)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2016 - 1 BvR 1221/12 (https://dejure.org/2016,52164)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 1 BvR 1221/12 (https://dejure.org/2016,52164)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Eilrechtsschutz im Rahmen der telekommunikationsrechtlichen Regulierung der Entgelte für Zugangsleistungen von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen - Verfassungsbeschwerde gegen ...

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Genehmigung für ein höheres Zugangsentgelt eines Telekommunikationsunternehmens bei Regulierung durch Marktmacht eines Konkurrenten; Gebot der Rechtswegerschöpfung

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Genehmigung für ein höheres Zugangsentgelt eines Telekommunikationsunternehmens bei Regulierung durch Marktmacht eines Konkurrenten; Gebot der Rechtswegerschöpfung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Eilrechtsschutz im Rahmen der telekommunikationsrechtlichen Regulierung der Entgelte für Zugangsleistungen von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen - Verfassungsbeschwerde gegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Genehmigung für ein höheres Zugangsentgelt eines Telekommunikationsunternehmens bei Regulierung durch Marktmacht eines Konkurrenten; Gebot der Rechtswegerschöpfung

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Genehmigung für ein höheres Zugangsentgelt eines Telekommunikationsunternehmens bei Regulierung durch Marktmacht eines Konkurrenten; Gebot der Rechtswegerschöpfung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Eilrechtsschutz im Rahmen der telekommunikationsrechtlichen Regulierung der Entgelte für Zugangsleistungen von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen - Verfassungsbeschwerde gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 1 BvR 1221/12
    Es hat jedoch die Weitergeltung der Regelung bis zum 31. Juli 2018 angeordnet (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. November 2016 - 1 BvL 6/14 u.a. -).

    Dies hätte die Regelung des § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG weitgehend um ihren Sinn gebracht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. November 2016 - 1 BvL 6/14 u.a. -, B III 2 Rn. 36 ff.).

    Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren festgestellt, dass die Regelung des § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG verfassungsgemäß war (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. November 2016 - 1 BvL 6/14 u.a. -).

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 1 BvR 1221/12
    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 104, 65 ; stRspr).

    a) Die Beschwerdeführerin ist gehalten, die im Verfahren der einstweiligen Verfügung geltend gemachte Rüge zunächst im Verwaltungsrechtsweg mit einer Hauptsacheklage zu verfolgen (vgl. BVerfGE 104, 65 ; stRspr).

  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter -

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 1 BvR 1221/12
    Entscheidet ein Gericht im Eilrechtsschutz, ist es aber nicht letztinstanzliches Gericht im Sinne des Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 -, juris, Rn. 2; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 1 BvR 1221/12
    Entscheidet ein Gericht im Eilrechtsschutz, ist es aber nicht letztinstanzliches Gericht im Sinne des Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 -, juris, Rn. 2; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 -, juris, Rn. 13).
  • VG Köln, 01.12.2011 - 21 L 478/11

    Rechtliche Möglichkeiten gegen die einem Wettbewerber erteilte Genehmigung von

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 1 BvR 1221/12
    Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sie sich gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG (VG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 21 L 478/11 -, juris).
  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2

    Zwar entfaltet die zum Maßstab des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergangene Normenkontrollentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2016 im Hinblick auf das Unionsrecht keine Bindungswirkung (vgl. dazu konkret: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2016 - 1 BvR 1221/12 [ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161219.1bvr122112 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 19.09.2017 - 1 BvR 1928/17

    Subsidiarität einer gegen die Versagung von finanzgerichtlichem Eilrechtsschutz

    Dieses Recht kann durch eine fachgerichtliche Eilentscheidung nicht verletzt sein, da in solchen Verfahren grundsätzlich keine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV besteht (vgl. BVerfGK 5, 196 ; 9, 330 ; 10, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2016 - 1 BvR 1221/12, www.bverfg.de, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, www.bverfg.de, Rn. 15; s.a. EuGH, Urteil vom 24. Mai 1977 - C-107/76 "Hoffmann-La Roche" -, juris, Rn. 5; Urteil vom 27. Oktober 1982 -C 35/82 "Morson und Jhanjan" -, juris, Rn. 8 f.).
  • BVerfG, 25.04.2023 - 1 BvR 619/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufigen Entzug von weiten Teilen

    Um die Möglichkeit einer dennoch in dem vorangegangenen Beschluss vom 6. März 2023 erfolgten Gehörsverletzung zulässig rügen zu können, hätte die Beschwerdeführerin sich mit der Begründung des auf ihre Anhörungsrüge hin ergangenen Beschlusses vom 21. März 2023 im Hinblick auf eine Heilung einer vorangegangenen möglichen Gehörsverletzung auseinandersetzen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2016 - 1 BvR 1221/12 -, Rn. 17).
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