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   BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16   

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https://dejure.org/2016,50624
BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2016,50624)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2016,50624)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2016,50624)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG
    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie im eA-Verfahren nach Erledigterklärung - Billigkeit der Auslagenerstattung bei Verletzung des Anspruchs auf effektiven fachgerichtlichen Eilrechtsschutz im Ausgangsverfahren (eV-Verfahren gem §§ 935, 940 ZPO) - ...

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung infolge der Erledigungserklärung; Untersagung des Abrisses eines Gebäudes in einer Kleingartenanlage

  • rewis.io

    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie im eA-Verfahren nach Erledigterklärung - Billigkeit der Auslagenerstattung bei Verletzung des Anspruchs auf effektiven fachgerichtlichen Eilrechtsschutz im Ausgangsverfahren (eV-Verfahren gem §§ 935, 940 ZPO) - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung infolge der Erledigungserklärung; Untersagung des Abrisses eines Gebäudes in einer Kleingartenanlage

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung infolge der Erledigungserklärung; Untersagung des Abrisses eines Gebäudes in einer Kleingartenanlage

  • datenbank.nwb.de

    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie im eA-Verfahren nach Erledigterklärung - Billigkeit der Auslagenerstattung bei Verletzung des Anspruchs auf effektiven fachgerichtlichen Eilrechtsschutz im Ausgangsverfahren (eV-Verfahren gem §§ 935, 940 ZPO) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitablauf bei der einstweiligen Verfügung - und der Justizgewährleistungsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das erledigte Verfassungsbeschwerdeverfahren - und die Auslagenerstattung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das erledigte Verfassungsbeschwerdeverfahren - und die bereits erlassene einstweilige Anordnung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Eines besonderen gerichtlichen Ausspruchs hierüber bedarf es nicht (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 85, 109 ).

    Zwar findet eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Auslagenerstattungsverfahren regelmäßig nicht statt, denn eine solche kursorische Prüfung entspricht nicht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung angenommen werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Diese Auslegung lässt außer Betracht, dass der Justizgewährungsanspruch als staatliche Pflicht und individuelles Recht die Kehrseite des staatlichen Gewaltmonopols, der bürgerlichen Friedenspflicht und des Selbsthilfeverbots bildet (vgl. BVerfGE 54, 277 ; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/ Dürig, GG, 77. EL Juli 2016, Art. 19 Abs. 4 Rn. 16).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    aa) Der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleitende Justizgewährungsanspruch gewährleistet nicht nur den Zugang zu den Gerichten sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstands (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 107, 395 ; 108, 341 ).
  • OLG Hamm, 09.03.1990 - 7 U 142/89
    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich der Streitgegenstand im fraglichen Zeitraum nicht wesentlich verändert hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2001 - 5 U 9667/00 -, juris, Rn. 14; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2008 - 7 W 19/08 -, juris, Rn. 9 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 9. März 1990 - 7 U 142/89 -, NJW-RR 1990, S. 1236 ).
  • BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 2275/16

    Verfassungswidrige Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Die Auslegung und Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2016 - 2 BvR 2275/16 -, juris, Rn. 9).
  • KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00

    Schutzfähigkeit von Gartenanlagen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich der Streitgegenstand im fraglichen Zeitraum nicht wesentlich verändert hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2001 - 5 U 9667/00 -, juris, Rn. 14; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2008 - 7 W 19/08 -, juris, Rn. 9 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 9. März 1990 - 7 U 142/89 -, NJW-RR 1990, S. 1236 ).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Eines besonderen gerichtlichen Ausspruchs hierüber bedarf es nicht (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 85, 109 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    aa) Der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleitende Justizgewährungsanspruch gewährleistet nicht nur den Zugang zu den Gerichten sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstands (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 107, 395 ; 108, 341 ).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 1493/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Dies gilt im Rahmen des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG auch im Zivilprozess (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 2016 - 2 BvR 1493/16 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Zwar findet eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Auslagenerstattungsverfahren regelmäßig nicht statt, denn eine solche kursorische Prüfung entspricht nicht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

  • OLG Hamburg, 20.03.2008 - 7 W 19/08

    Anforderung an das Vorliegen einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    Er gewährleistet nicht nur den Zugang zu den Gerichten sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstands (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 107, 395 ; 108, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, Rn. 11), sondern verbietet es dem Gericht auch, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 54, 94 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20

    Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus

    Der Rechtsschutz auch im Eilverfahren darf sich nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muss zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 49/17

    Keine Auslagenerstattung im einstweiligen Anordnungsverfahren mangels Begründung

    Eine Erstattung kann aus Billigkeitsgesichtspunkten allerdings dann angeordnet werden, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei überschlägiger Beurteilung offensichtlich Aussicht auf Erfolg gehabt hätte und im Rahmen der lediglich kursorischen Prüfung zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen nicht Stellung genommen zu werden braucht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvQ 40/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 262/19

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der

    Eine Erstattung kann aus Billigkeitsgesichtspunkten allerdings dann angeordnet werden, wenn die Verfassungsbeschwerde bei überschlägiger Beurteilung offensichtlich Aussicht auf Erfolg gehabt hätte und im Rahmen der lediglich kursorischen Prüfung zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen nicht Stellung genommen zu werden braucht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvQ 40/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 49/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 21.02.2018 - 2 BvR 2628/17

    Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen nach Erledigterklärung, wenn die

    Eine Erstattung kann aus Billigkeitsgesichtspunkten allerdings dann angeordnet werden, wenn die Verfassungsbeschwerde bei überschlägiger Beurteilung offensichtlich Aussicht auf Erfolg gehabt hätte und im Rahmen der lediglich kursorischen Prüfung zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen nicht Stellung genommen zu werden braucht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvQ 40/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 49/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 23.05.2023 - 2 BvR 2013/22

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Eil- sowie

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, Rn. 9).
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