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   BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15   

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https://dejure.org/2016,50791
BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 (https://dejure.org/2016,50791)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 (https://dejure.org/2016,50791)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15 (https://dejure.org/2016,50791)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 284 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines erheblichen Beweisangebots im Zivilprozess - geringere Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Offenkundigkeit der gerügten Grundrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen; Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen; Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines erheblichen Beweisangebots im Zivilprozess - geringere Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Offenkundigkeit der gerügten Grundrechtsverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen; Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen; Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines erheblichen Beweisangebots im Zivilprozess - geringere Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Offenkundigkeit der gerügten Grundrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen - und die mögliche Verletzung eines verfassungsmäßigen Rechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweismittel "wie vor"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (37)

  • AG Bonn, 15.09.2015 - 114 C 239/15

    Gehörsrüge

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15
    Das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 17. Juni 2015 - 114 C 239/15 - und der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 15. September 2015 - 114 C 239/15 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Mit Urteil vom 17. Juni 2015 wies das Amtsgericht Bonn die Klage ohne mündliche Verhandlung als unbegründet ab (114 C 239/15).

    Mit Beschluss vom 15. September 2015 wies das Amtsgericht Bonn die Gehörsrüge als unbegründet zurück (114 C 239/15).

    Gemessen an den soeben aufgezeigten Verbürgungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör verletzen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 17. Juni 2015 (114 C 239/15) und der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 15. September 2015 (114 C 239/15) die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG.

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15
    In diesem Sinne gebietet es Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung, erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; 60, 250 ; 69, 141 ).

    Jedoch verstößt die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass Art. 103 Abs. 1 GG dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten nicht nur ein Recht darauf gibt, im Verfahren zu Wort zu kommen und sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 60, 175 ), Anträge und damit auch Beweisanträge zu stellen und Ausführungen zu machen (BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ), sondern im Gegenzug auch das Gericht verpflichtet, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 ; 42, 364 ; 60, 250 ; 96, 205 ; stRspr).

    Zwar verbietet es Art. 103 Abs. 1 GG den Gerichten nicht, Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt zu lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15, juris Rn. 15; vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12, NVwZ 2018, 1555 Rn. 31; vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18, juris Rn. 11; jeweils mwN; Senatsbeschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 223/17, NJW-RR 2018, 647 Rn. 10 mwN).
  • OLG Köln, 12.03.2020 - 3 U 55/19

    VW-Abgasskandal - Schadensersatzansprüche bei 3,0 V6 Dieselmotoren (EA 897)

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, Beschl. v. 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15, juris Rn. 15; v. 02.07.2018 - 1 BvR 612/12, NVwZ 2018, 1555 Rn. 31; v. 20.12.2018 - 1 BvR 1155/18, juris Rn. 11; jeweils mwN; BGH, Beschl. v. 10.04.2018 - VIII ZR 223/17, NJW-RR 2018, 647 Rn. 10 mwN).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 53/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    In einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss er sich dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandersetzen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - VerfGH 107/20.VB-2, juris, Rn. 9, und vom 31. Januar 2023 - VerfGH 120/22.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15, juris, Rn. 13: grundsätzlich auch Darstellung der verfassungsrechtlichen Rechtslage).
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