Rechtsprechung
BVerfG, 20.01.2005 - 1 BvR 290/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Verletzung des Grundrechts auf Eigentum durch die Entscheidung über einen Ausgleichsanspruch nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) - Voraussetzungen und Grenzen einer verfassungsgemäßen Inhaltsbestimmung und Schrankenbestimmung des Eigentums - Prüfungskompetenz des ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Höhe des Ausgleichsanspruchs des Grundstückseigentümers für die Inanspruchnahme eines Nutzungsrechtes zu Telekommunikationszwecken
- judicialis
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe der Ausgleichsleistung für die Inanspruchnahme von Grundstücken zu Telekommunikationszwecken
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Höhe der Entschädigung für Inhalts- und Schrankenbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 08.05.2000 - 72 O 5/00
- OLG München, 13.12.2000 - 20 U 3973/00
- BVerfG, 20.01.2005 - 1 BvR 290/01
- LG Landshut, 15.03.2007 - 72 O 5/00
Papierfundstellen
- BVerfGK 5, 50
- NJW-RR 2005, 741
- WM 2005, 855
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für …
Während jedoch bei ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zugunsten Privater die grundrechtlich relevante Einbuße vollständig zu kompensieren ist, muss der Ausgleichsanspruch bei Inhaltsbeschränkungen und Entziehungen des Eigentums zum Wohl der Allgemeinheit nicht notwendig den Verkehrswert abdecken (vgl. BVerfGE 100, 289 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Januar 2005 - 1 BvR 290/01 -, NJW-RR 2005, S. 741 ). - BGH, 07.07.2016 - III ZR 28/15
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Verfassungsmäßigkeit der …
Eine starre Fixierung auf den Verkehrswert würde übersehen, dass durch Inhaltsbeschränkungen des Eigentums zum Wohle der Allgemeinheit verursachte Wertminderungen nach dem Regelungssystem des Art. 14 GG bis zu einem gewissen Grad von den Eigentümern als entschädigungsfreie Sozialbindung hingenommen werden müssen (BVerfGE 24, 367, 421; BVerfG, NJW-RR 2005, 741, 742;… NVwZ 2010, 512 Rn. 43 ff) und die Entschädigung nur die Nachteile auszugleichen hat, die die von der Sozialgebundenheit gerechtfertigte Belastung des Eigentums übersteigt (…BVerfG, NVwZ 2010 aaO Rn. 43). - BGH, 16.09.2005 - V ZR 242/04
Höhe des Ausgleichsanspruchs
Nur so kann sichergestellt werden, dass die aus § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a. F. folgende Einbuße des Eigentümers auch möglichst marktgerecht ausgeglichen wird (BVerfG, WM 2005, 855, 856 f.). - VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18
Post- und Fernmelderecht
Hierzu zählen Fälle, in denen Regelungen Dritten Rechte am Eigentum einräumen und diese dadurch gleichsam auf Kosten des Eigentümers Gewinne erzielen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Januar 2005 - 1 BvR 290/01 - Juris;… Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Rechtsgutachten über "Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragen aus dem Telekommunikationsbereich, Themengebiet 2: Ausgestaltung der Mitnutzungsansprüche, 2016, S. 21; im Folgenden: Rechtsgutachten), weil dann die Einschränkung der Eigentumsfreiheit entgegen Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG vorrangig dem mitbenutzenden Dritten und weniger dem Wohle der Allgemeinheit dient (…vgl. Rechtsgutachten a.a.O., S. 21 f.). - OLG Hamm, 15.12.2005 - 5 U 82/04
Ausgleichsanspruch für die Verlegung von Telekommunikationsfernleitungen nach § …
Dementsprechend kann es auch nicht Grundlage eines marktüblichen Entgelts sein, das sich am freien (Grundstücks)markt orientiert und auf Angebot und Nachfrage und einer freien Entschließung aufbaut (BVerfG, WM 2005, 855 ff.).