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   BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19   

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https://dejure.org/2022,4420
BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19 (https://dejure.org/2022,4420)
BVerfG, Entscheidung vom 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19 (https://dejure.org/2022,4420)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 1 BvR 1552/19 (https://dejure.org/2022,4420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen hessische Vorschriften zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, EURL 2016/680
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen hessische Vorschriften zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme (§§ 15b, 15c HSOG ) - Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

  • JurPC

    Verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Begründung der Beschwerdebefugnis und der Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität i.R.e. Rüge der unzureichenden Vorgaben zum behördlichen Umgang mit Sicherheitslücken

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen hessische Vorschriften zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme (§§ 15b, 15c HSOG ) - Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; HSOG § 15b Abs. 2
    Hinreichende Begründung der Beschwerdebefugnis und der Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität i.R.e. Rüge der unzureichenden Vorgaben zum behördlichen Umgang mit Sicherheitslücken

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen hessische Vorschriften zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme (§§ 15b, 15c HSOG ) - Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen hessische Vorschriften zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zero-Day-Lücken - und der verdeckte Zugriff der Polizei auf informationstechnische Systeme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde unzulässig: BVerfG entscheidet nicht zur Quellen-TKÜ in Hessen

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1310
  • NVwZ-RR 2022, 401
  • MMR 2022, 372
  • K&R 2022, 266
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19
    Bei einer gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde müssen die Beschwerdeführenden bezüglich ihrer Beschwerdebefugnis darlegen und entsprechend begründen, durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen zu sein (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 108, 370 ).

    Die Beschwerdeführenden müssen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).

  • BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19
    Der Staat habe ein Interesse insbesondere an der Geheimhaltung von dem Programmhersteller noch unbekannten Sicherheitslücken (sogenannte Zero-Days), um diese für Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ ausnutzen zu können (näher zu technischen Hintergründen sowie individuellen und gesamtgesellschaftlichen Folgerisiken BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 5, 7, 36 ff. - IT-Sicherheitslücken).

    Im Falle der Behauptung einer gesetzgeberischen Schutzpflichtverletzung ergeben sich zudem spezifische Darlegungslasten dahingehend, dass über den Vortrag angeblicher Unzulänglichkeiten der Rechtslage hinaus der gesetzliche Regelungszusammenhang insgesamt erfasst sein muss, wozu - je nach Fallgestaltung - zumindest gehört, dass die einschlägigen Regelungen des als unzureichend beanstandeten Normkomplexes jedenfalls in Grundzügen dargestellt werden und begründet wird, warum vom Versagen der gesetzgeberischen Konzeption ausgegangen wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 51 - IT-Sicherheitslücken).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19
    Dies gilt vor allem für die Entscheidung zum Bundeskriminalamtsgesetz, in der vergleichbare Regelungen zur Minimierung möglicher Folgeschäden heimlicher Überwachungsmaßnahmen als verhältnismäßig angesehen wurden (vgl. BVerfGE 141, 220 , dort unter Verweis auf BVerfGE 120, 274 ).

    Eine weitere normative Konkretisierung der gesetzlichen Schutzvorkehrungen wurde in der Entscheidung nicht eingefordert, sondern ausdrücklich betont, dass deren fehlende technische Umsetzbarkeit keinen Mangel darstelle, der auf die Gültigkeit der Norm durchschlage, sondern lediglich ein Leerlaufen der Vorschrift zur Folge habe (vgl. BVerfGE 141, 220 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19
    Weiterhin muss sich aus ihrem Vorbringen mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ergeben (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19
    Bei einer gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde müssen die Beschwerdeführenden bezüglich ihrer Beschwerdebefugnis darlegen und entsprechend begründen, durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen zu sein (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19
    Weiterhin muss sich aus ihrem Vorbringen mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ergeben (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 1732/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19
    Ob der Vortrag darüber hinaus auch hinsichtlich der Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität den Begründungsanforderungen nicht genügt oder damit ein hinreichender Grad der Wahrscheinlichkeit der Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 1732/14 -, Rn. 31 ff.) auch in Hinblick auf die von ihnen gerügte grundrechtliche Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ausgewiesen ist, kann danach dahinstehen.
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19
    Weiterhin muss sich aus ihrem Vorbringen mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ergeben (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist sie zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten der Beschwerdeführer angezeigt, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1552/19
    Dies gilt vor allem für die Entscheidung zum Bundeskriminalamtsgesetz, in der vergleichbare Regelungen zur Minimierung möglicher Folgeschäden heimlicher Überwachungsmaßnahmen als verhältnismäßig angesehen wurden (vgl. BVerfGE 141, 220 , dort unter Verweis auf BVerfGE 120, 274 ).
  • BVerwG, 25.01.2023 - 6 A 1.22

    Kein vorbeugender Rechtsschutz des Vereins Reporter ohne Grenzen auf Unterlassung

    Dies gilt unabhängig davon, ob das Fachgericht den Rechtsbehelf für zulässig, insbesondere statthaft erachtet oder nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 - BVerfGE 158, 170 Rn. 68 ff. , vom 20. Januar 2022 - 1 BvR 1552/19 - MMR 2022, 372 Rn. 18 und vom 9. Dezember 2022 - 1 BvR 1345/21 - juris Rn. 47).
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