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   BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18   

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https://dejure.org/2020,5933
BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18 (https://dejure.org/2020,5933)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18 (https://dejure.org/2020,5933)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 (https://dejure.org/2020,5933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Recht auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Prozesskostenhilfe aufgrund überspannter Anforderungen an Darlegung der Bedürftigkeit verletzt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH aufgrund überspannter Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im arbeitsgerichtlichen ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH aufgrund überspannter Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im arbeitsgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG ) durch Versagung von PKH aufgrund überspannter Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im arbeitsgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip durch die Versagung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH aufgrund überspannter Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im arbeitsgerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die überspannten Anforderungen an Darlegung der Bedürftigkeit

  • famrz.de (Kurzinformation)

    PKH bei lückenhaftem Antrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 846
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18
    Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an eine Entscheidung über Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    a) Das Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG gebietet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG nicht, dass diejenigen, die über keine materiellen Mittel verfügen, um Prozesskosten zu tragen, mit denjenigen, denen solche Mittel zur Verfügung stehen, völlig gleichgestellt werden, sondern verlangt eine weitgehende Angleichung mit denen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 78, 194 ; 81, 347 ; 117, 163 ; stRspr).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347, ).

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18
    Das gilt für die Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ebenso wie für die Feststellung der Bedürftigkeit derjenigen, die Prozesskostenhilfe beantragen, was in § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO als weitere Voraussetzung für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe genannt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007 - 1 BvR 2007/07 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 1671/13 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07
    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18
    Das gilt für die Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ebenso wie für die Feststellung der Bedürftigkeit derjenigen, die Prozesskostenhilfe beantragen, was in § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO als weitere Voraussetzung für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe genannt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007 - 1 BvR 2007/07 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 1671/13 -, Rn. 15).
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05

    Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18
    Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Partei trotz Lücken im Formular darauf vertrauen darf, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinreichend dargetan zu haben, insbesondere wenn die Lücken durch beigefügte Unterlagen geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18
    Nach § 93c Abs. 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 2 BVerfGG ist sowohl der Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 2017 als auch der auf die Gehörsrüge hin ergangene Beschluss vom 31. Juli 2018 aufzuheben (vgl. BVerfGE 4, 412 ; BVerfGK 18, 83 ) und die Sache an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts (vgl. BVerfGE 111, 307 ) zurückzuverweisen.
  • BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11

    Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18
    Es ist deshalb verfassungsrechtlich unbedenklich, Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (dazu BVerfGK 19, 384 ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18
    Nach § 93c Abs. 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 2 BVerfGG ist sowohl der Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 2017 als auch der auf die Gehörsrüge hin ergangene Beschluss vom 31. Juli 2018 aufzuheben (vgl. BVerfGE 4, 412 ; BVerfGK 18, 83 ) und die Sache an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts (vgl. BVerfGE 111, 307 ) zurückzuverweisen.
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18
    a) Das Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG gebietet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG nicht, dass diejenigen, die über keine materiellen Mittel verfügen, um Prozesskosten zu tragen, mit denjenigen, denen solche Mittel zur Verfügung stehen, völlig gleichgestellt werden, sondern verlangt eine weitgehende Angleichung mit denen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 78, 194 ; 81, 347 ; 117, 163 ; stRspr).
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18
    Desgleichen genügt die Bezugnahme auf Bescheinigungen und eine im früheren Rechtszug abgegebene Erklärung den Darlegungsanforderungen, wenn die Verhältnisse seitdem unverändert geblieben sind und dies bei der Bezugnahme deutlich gemacht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 1983 - IV b ZB 73/82 - siehe auch Wache, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 5. Aufl. 2016, § 117 Rn. 19).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18
    Damit erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 105, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

  • BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21

    Beschluss betreffend die Ablehnung von Prozesskostenhilfe überspannt

    Nach dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 - genüge es, auf Unterlagen in früheren Rechtszügen und auf dort abgegebene Erklärungen Bezug zu nehmen, wenn die Verhältnisse insoweit unverändert geblieben seien.

    Dementsprechend prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Fachgerichte die Anforderungen an die Darlegung der Erfolgsaussichten beziehungsweise der Bedürftigkeit überspannt haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007 - 1 BvR 2007/07 -, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 1671/13 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn. 14).

    Desgleichen genügt die Bezugnahme auf Bescheinigungen und eine in einem früheren Rechtszug abgegebene Erklärung den Darlegungsanforderungen, wenn die Verhältnisse seitdem unverändert geblieben sind und dies bei der Bezugnahme deutlich gemacht wird (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn. 16 m.w.N.).

    Die Kammer macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache an einen anderen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurückzuverweisen (vgl. BVerfGE 20, 336 ; 107, 104 ; BVerfGK 6, 380 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn. 18 m.w.N.; § 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).

  • BVerfG, 03.09.2021 - 2 BvR 1514/21

    Erfolgreicher Eilantrag zur Verfahrenssicherung in einer Zivilsache nach

    Dafür spricht insbesondere, dass der bereits seit Jahren grundsicherungsberechtigte Beschwerdeführer bei insoweit gleicher wirtschaftlicher Lage sowohl bereits in erster Instanz als auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof Prozesskostenhilfe erhalten hat sowie dessen Rückfragen zu seinem dort gestellten Antrag offenbar zufriedenstellend beantworten und Zweifel beseitigen konnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn.14 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 A 761/20
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2020- 1 BvR 1975/18 -, juris Rn. 14, m. w. N.
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