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   BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 427/19   

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https://dejure.org/2020,5731
BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 427/19 (https://dejure.org/2020,5731)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2020 - 1 BvR 427/19 (https://dejure.org/2020,5731)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 427/19 (https://dejure.org/2020,5731)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG, § 78 S 2 ArbGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sachlich nicht zu rechtfertigende Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (hier: Divergenz gem § 78 S 2 ArbGG iVm § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG) verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sachlich nicht zu rechtfertigende Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (hier: Divergenz gem § 78 S 2 ArbGG iVm § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG) verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sachlich nicht zu rechtfertigende Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (hier: Divergenz gem § 78 S. 2 ArbGG iVm § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ) verletzt Rechtsschutzgarantie (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG )

  • rechtsportal.de

    Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer Kündigung und Zahlungsansprüche; Im Zusammenhang mit der Aufhebung von Prozesskostenhilfe erhobene Rüge der Verletzung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes sowie des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter; Pflicht zur Zulassung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sachlich nicht zu rechtfertigende Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (hier: Divergenz gem § 78 S 2 ArbGG iVm § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG) verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Aufhebung der Prozesskostenhilfe - und das Gebot effektiven Rechtsschutzes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 427/19
    Maßgeblich sind die Anforderungen an die Handhabung der verfahrensrechtlichen Vorschriften für die Beschreitung eines Instanzenzuges (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

    a) Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip garantiert den Parteien im Zivilprozess effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

    Danach darf den Prozessparteien der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 427/19
    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 427/19
    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 427/19
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 77, 275 ).
  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 427/19
    Das Landesarbeitsgericht zieht hier die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 2003 (2 AZB 19/03, juris) heran.
  • BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 427/19
    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 18. November 2003 (5 AZB 46/03, Rn. 10 f., juris) entschieden, dass die Beschwerde im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren nach § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden könne.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 427/19
    Es ist auch nicht deutlich abzusehen, dass der Beschwerdeführer bei einer Zurückverweisung der Sache sein verfolgtes Begehren nicht erreichen könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 427/19
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 77, 275 ).
  • BAG, 08.12.2020 - 9 AZB 59/20

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Beschwerdeverfahren - neue

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Februar 2020 (- 1 BvR 427/19 -) den Beschluss des Landesarbeitsgerichts wegen Verletzung des Grundrechts des Klägers auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 20 Abs. 3 GG) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zurückverwiesen; die Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde trotz Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. November 2003 (- 5 AZB 46/03 -) sei mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht zu vereinbaren gewesen, weil sie den Kläger von dem verfassungsrechtlich gebotenen Zugang zur Rechtsbeschwerdeinstanz in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise ausgeschlossen habe.

    Auch aus dem damals geänderten Normzusammenhang lässt sich nicht erkennen, dass unterschiedliche Regelungsabsichten bestanden (vgl. BVerfG 20. Februar 2020 - 1 BvR 427/19 - Rn. 15) .

    Die Entscheidung behandelt nicht die Erklärungspflicht im Rahmen des Abänderungsverfahren nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO aF, sondern die Rechtsfolgen einer fehlenden Glaubhaftmachung im Bewilligungsverfahren (vgl. hierzu im Einzelnen BVerfG 20. Februar 2020 - 1 BvR 427/19 - Rn. 16) .

  • LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 2 Ta 84/20

    Nachprüfungsverfahren - sofortige Beschwede, nachgereichte Unterlagen nach

    Mit der Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 427/19 - wandte sich der Kläger gegen die Entscheidung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2022 - 6 Ta 135/22

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Prüfungskompetenz im Abhilfeverfahren

    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. insgesamt BVerfG 20. Februar 2020 - 1 BvR 427/19 - Rn. 10, zitiert nach juris).
  • LAG Sachsen, 04.07.2022 - 1 Ta 91/22

    Neuer Sachvortrag in Beschwerde gegen die Aufhebung von Prozesskostenhilfe;

    Im Abänderungsverfahren müssen im Beschwerdeverfahren beigebrachter Sachvortrag und Unterlagen dagegen berücksichtigt werden, schon weil § 124 Abs. 1 ZPO die Entscheidung über die Aufhebung von Prozesskostenhilfe in das (gebundene) Ermessen des Gerichts stellt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20.2.2020, Az. 1 BvR 427/19, juris, zu III.4.b) ee) der Gründe).
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