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   BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21   

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https://dejure.org/2023,5881
BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21 (https://dejure.org/2023,5881)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2023 - 1 BvR 795/21 (https://dejure.org/2023,5881)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2023 - 1 BvR 795/21 (https://dejure.org/2023,5881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Festsetzung einer Sicherheitsleistung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ohne hinreichende Grundlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 2 S 3 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Festsetzung einer Sicherheitsleistung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (hier: gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden, § 69 Abs 3 FGO) ...

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden und Umsatzsteuerbescheiden gegen Sicherheitsleistung i.R.e. Verfassungsbeschwerde; Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleitung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Festsetzung einer Sicherheitsleistung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (hier: gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden, § 69 Abs 3 FGO) ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2-3; FGO § 69 Abs. 3 S. 1
    Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden und Umsatzsteuerbescheiden gegen Sicherheitsleistung i.R.e. Verfassungsbeschwerde; Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleitung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Festsetzung einer Sicherheitsleistung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (hier: gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden, § 69 Abs 3 FGO) ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Vollziehung - und die überzogene Sicherheitsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2875
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21
    Ein Rechtsbehelf darf nicht ineffektiv gemacht werden und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" (vgl. BVerfGE 96, 27 zur Berufungszulassung; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 14).

    Sie dürfen nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf einen effektiven Rechtsschutz führen (vgl. BVerfGE 49, 220 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 15).

    Es ist zunächst Sache der Finanzgerichte, Voraussetzungen und Grenzen der Befugnis aus § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO im Rahmen der ihnen zukommenden Auslegung und Anwendung des Fachrechts näher zu bestimmen und dabei dem verfassungsrechtlichen Gebot, effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 16).

    Insbesondere in den Fällen, in denen wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung eine Aussetzung erfolgen soll (§ 69 Abs. 2 Satz 2 FGO), wäre es im Allgemeinen unverhältnismäßig, dem Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung zu versagen, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse die Leistung einer Sicherheit nicht zulassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 17 m.w.N.).

    19 Abs. 4 GG verpflichtet die Finanzgerichte aber auch im AdV-Verfahren, ungeachtet seines Charakters als summarisches Verfahren, der Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Sicherheitsleistung für den Steuerpflichtigen jedenfalls durch substantiierte Auseinandersetzung mit den vorliegenden Erkenntnissen im Einzelnen nachzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 20).

  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21
    Entsprechend ist nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte eine Sicherheitsleistung gemäß § 69 FGO nicht stets in Höhe des Werts der zu sichernden Forderung festzusetzen, wenngleich dies nach Würdigung der Umstände des Einzelfalls möglich ist (vgl. BFH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - XI B 125/12 -, BStBl II, S. 983).
  • BVerfG, 24.10.1975 - 1 BvR 266/75
    Auszug aus BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21
    Auch die das Steueraufkommen sichernde Anordnung einer Sicherheitsleistung muss den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Ersten Senats vom 24. Oktober 1975 - 1 BvR 266/75 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 1 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 165/01 -, Rn. 5 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, Rn. 29).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21
    Sie dürfen nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf einen effektiven Rechtsschutz führen (vgl. BVerfGE 49, 220 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15

    Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21
    Eine Schätzung setzt jedoch die konkrete Feststellung der Schätzungsgrundlagen voraus; bloße Mutmaßungen genügen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, Rn. 22).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21
    Ein Rechtsbehelf darf nicht ineffektiv gemacht werden und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" (vgl. BVerfGE 96, 27 zur Berufungszulassung; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 1 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 165/01 -, Rn. 5 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, Rn. 29).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 1 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 165/01 -, Rn. 5 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, Rn. 29).
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