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   BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 14/52   

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https://dejure.org/1952,195
BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 14/52 (https://dejure.org/1952,195)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.1952 - 1 BvL 14/52 (https://dejure.org/1952,195)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 1952 - 1 BvL 14/52 (https://dejure.org/1952,195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Antrag auf Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 202
  • NJW 1952, 657
  • DVBl 1952, 575
  • DÖV 1952, 446
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 14/52
    Die Einschaltung der obersten Landesgerichte ist - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner heutigen grundlegenden Entscheidung in der Sache 1 BvL 12/51 ausgeführt hat - erfolgt, um jede Möglichkeit eines Einwirkens der Justizverwaltung zu vermeiden.

    Nach dem Urteil vom 20. März 1952 - 1 BvL 12/51 - ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 100 Abs. 1 GG nur dann einzuholen, wenn das Gericht ein formelles Gesetz für verfassungswidrig hält.

  • BVerfG, 04.02.1964 - 2 BvL 26/63

    Unzulässigkeit der Richtervorlage hinsichtlich der StVollstrO

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betrifft Art. 100 Abs. 1 GG nur Gesetze im formellen Sinn einschließlich der im Gesetzgebungsnotstand nach Art. 81 GG erlassenen Gesetze (BVerfGE 1, 184 [201]; 1, 202 [206]; 1, 261 [262]).
  • BVerwG, 05.02.1986 - 1 B 9.86

    Beitragspflicht eines keine Apothekertätigkeit ausübenden Kammermitgliedes -

    Art. 3 GG steht nur solchen Regelungen entgegen, in denen wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandelt wird (vgl. BVerfGE 1, 13 ; 1, 208 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvL 14/52]).
  • BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvL 5/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 20. März 1952 (BVerfGE 1, 202 ) jedoch ausgesprochen, daß § 80 Abs. 1 BVerfGG die selbständige Befugnis des erkennenden Gerichts, das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG auf Grund eigener Entscheidung anzurufen, nicht einschränken oder von der Zustimmung des oberen Bundesgerichts oder des obersten Landesgerichts abhängig machen konnte.
  • BGH, 28.11.1956 - IV ZR 171/56

    Rechtsmittel

    Hierüber war ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu entscheiden (vgl. BVerfGEntsch. 1, 184 ff = NJW 52, 497 ff sowie BVerfGEntsch. 1, 264 ff = NJW 52, 657).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1973 - 166/73

    Rheinmühlen-Düsseldorf gegen Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und

    Die selbständige Befugnis des erkennenden Gerichts, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgrund eigener Entscheidung anzurufen, kann und darf nicht eingeschränkt oder in irgendeiner Form unmittelbar oder mittelbar von der Zustimmung eines anderen Gerichts abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 1, 202, 204 f zum Verfahren nach Artikel 100 GG).
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