Rechtsprechung
BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 56g StGB; Nr. 34.2 Gnadenordnung; § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen; erneute Verfassungsbeschwerde); Widerruf einer Gnadenentscheidung (Freiheitsgrundrecht; Rechtsstaatsprinzip; Vertrauensschutzgebot; Bewährungszeit; Fristablauf; Verfahrensverzögerung; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Rechtsstaatlicher Vertrauensschutz und zeitliche Grenzen für den Widerruf einer Gnadenentscheidung - Erfordernis eines zeitnahen Hinweises auf eventuelle Verzögerungen (Zwischennachricht) wegen Abwartens der Rechtskraft der Verurteilung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsstaatlicher Vertrauensschutz und zeitliche Grenzen für den Widerruf einer Gnadenentscheidung - Erfordernis eines zeitnahen Hinweises auf eventuelle Verzögerungen (Zwischennachricht) wegen Abwartens der Rechtskraft der Verurteilung - Wolters Kluwer
Widerruf einer Gnadenentscheidung wegen erneuter Straffälligkeit während des Laufs der Bewährungszeit i.R.d. Einhaltung der Fristen der Bewährungszeiten
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsstaatlicher Vertrauensschutz und zeitliche Grenzen für den Widerruf einer Gnadenentscheidung - Erfordernis eines zeitnahen Hinweises auf eventuelle Verzögerungen (Zwischennachricht) wegen Abwartens der Rechtskraft der Verurteilung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer Gnadenentscheidung wegen erneuter Straffälligkeit während des Laufs der Bewährungszeit i.R.d. Einhaltung der Fristen der Bewährungszeiten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rhein-zeitung.de (Pressebericht, 12.04.2013)
David gewinnt gegen Goliath: Happy End nach Kampf gegen die Justiz
Sonstiges
- beck-blog (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Ermessensspielraum in der Auslegung von Gesetzen und Vorschriften. Ist nach dem OLG der "Himmel wirklich blau"?
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 24.08.2012 - 2 VAs 5/12
- BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
- OLG Koblenz, 30.10.2012 - 2 VAs 5/12
- BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12
Papierfundstellen
- BVerfGK 20, 260
- NJW 2013, 2414
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Saarbrücken, 22.03.2016 - 1 Ws 20/16
Widerruf der Strafaussetzung: Erneute Straftatbegehung zwischen Ablauf der …
aa) Entscheidungen über den Widerruf der Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung sind an Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Vertrauensschutz des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) zu messen (vgl. BVerfG NJW 2013, 2414 ff. - Rn. 21 nach juris; Senatsbeschluss vom 29. Februar 2016 - 1 Ws 14/16 -). - OLG Karlsruhe, 05.12.2016 - 2 Ws 360/16
Gesamtfreiheitsstrafenbildung: Einbeziehung früherer Bewährungsstrafen
Entgegen der im angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung ist die seit dem Ablauf der Bewährungszeit verstrichene Zeitspanne viel zu kurz, um ein schutzwürdiges Vertrauen des Verurteilten darauf, dass es nicht mehr zu einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung kommen werde, zu begründen (vgl. BVerfG NJW 2013, 2414; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.6.2008 - 1 Ws 114/08, juris; KG StraFo 2013, 83; OLG Hamm NJW-Spezial 2016, 602 - jew. zu § 56f StGB). - KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung der Grundsätze der …
Der Schutz dieses Vertrauens folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 - juris Rz. 21; OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 452/13 - juris Rz. 4).Des weiteren muss ein Verurteilter, der unter Bewährung steht, in der Regel damit rechnen, dass Straftaten innerhalb der Bewährungszeit zu negativen Folgen auch für die Bewährung führen können (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 - juris Rz. 25 und 26).
Insbesondere muss ein Verurteilter grundsätzlich nicht mehr mit einem Widerruf rechnen, wenn im Bezirk eines Oberlandesgerichts üblich ist, einem Verurteilten einen Hinweis zu erteilen, dass der Abschluss eines neuen Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft einer etwaigen Entscheidung abgewartet werde, bevor über den Straferlass und einen möglichen Widerruf entschieden werde, sofern während oder zeitnah nach Ablauf der Bewährungszeit ein solcher Hinweis nicht erfolgte (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 - juris Rz. 28 und 30; OLG Koblenz…, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 Ws 379/06 - juris Rz. 15).
- OLG Bamberg, 18.12.2013 - 2 Ws 61/13
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Arbeitsauflagen: …
Ist jedoch die Bewährungszeit abgelaufen, so muss der Widerruf binnen einer angemessenen Frist erfolgen, wobei sich die Angemessenheit der Frist nach den Umständen des Einzelfalles bemisst (BVerfG, Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12 = NJW 2013, 2414 ff.). - OLG Koblenz, 15.07.2013 - 2 Ws 452/13
Strafaussetzung zur Bewährung: Vertrauensschutz bei Widerruf der Strafaussetzung …
2. Der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 2. Senat 1. Kammer, 2 BvR 2595/12 vom 29, 93,2013, NJW 2013, 2414-2417), durch Umfrage ermittelte Vertrauenstatbestand, wonach ein Verurteilter im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz einen ausdrücklichen Hinweis auf das Abwarten des rechtskräftigen Abschlusses des neuen Verfahrens vor Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung erwarten darf, ist nicht gegeben, wenn bis zum Strafantritt die Bewährungsaufsicht keinem Gericht im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz, sondern einem im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gelegenen Amtsgericht oblag.Es liegt indes keiner der seltenen Ausnahmefälle vor, in denen der aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit folgende Grundsatz des Vertrauensschutzes den Bewährungswiderruf längere Zeit nach Ablauf der Bewährungszeit verbietet (vgl. OLG Koblenz VRS 72, 288, 289; Beschlüsse 1 Ws 265/11 vom 16.05.2011, 1 Ws 649/97 vom 15.10.1997, 1 Ws 1271/01 vom 22.10.2001, 1 Ws 379/06 vom 21.06.2006; OLG Hamm StV 1985, 198 ; OLG Stuttgart StV 1985, 380; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; KG NJW 2003, 2468; OLG Frankfurt, Beschluss 3 Ws 361/03 vom 15.04.2003, juris; OLG Rostock, Beschluss I Ws 18/04 vom 21.01.2004, juris; BVerfG, 2. Senat 1. Kammer, 2 BvR 2595/12 vom 20.03.2013, juris).
- OLG Bamberg, 12.08.2021 - 1 Ws 477/21
Bewährungswiderruf wegen neuer Straftat zwischen ursprünglichem …
- OLG Celle, 23.01.2018 - 2 Ws 47/18
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer vor der …
Ein Verurteilter, dessen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt ist, kann sich aufgrund Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG i. V. m. dem Vertrauensschutz des Art. 20 Abs. 3 GG darauf verlassen, dass die mit abgeschlossenen Tatbeständen verknüpfte Rechtsfolge anerkannt bleibt und eine durch Bewährung erlangte Rechtsposition nicht für ihn unvorhersehbar aufgehoben wird (vgl. BVerfG NJW 2013, 2414; StraFo 2009, 377; NStZ 1995, 437). - OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 107/18 Für die Frage der Schutzwürdigkeit eines etwaigen Vertrauens des Verurteilten sind auch Art, Schwere und Häufigkeit der neuerlichen Taten zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 -, juris).
- OLG Karlsruhe, 26.04.2019 - 2 Ws 38/19
Rechtsfolgen der Verlängerung der Berufungszeit nach Aussetzung der Unterbringung …
3) Teleologische und systematische Erwägungen sprechen jedoch nach Auffassung des Senats dafür, dass nachträgliche Entscheidungen - entsprechend zu dem für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung entwickelten Grundsätzen (dazu BVerfG NStZ 1995, 437 ; NJW 2013, 2414 ; BGH NStZ 1998, 586 ; OLG Karlsruhe Die Justiz 1993, 387 ; OLG Hamm NStZ 1998, 479 ; KG NJW 2003, 2468 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.11.2016 - 2 Ws 546/16, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 1.2.2018 - III-4 Ws 3/18, juris, jew. m.w.N.) - auch nach Ablauf der Führungsaufsichtsdauer zulässig sind, solange dem nicht ein schutzwürdiges Vertrauen des Verurteilten entgegensteht (ebenso OLG Frankfurt StV 1990, 34 ). - OLG Hamm, 01.02.2018 - 4 Ws 3/18
Vertrauensschutz hinsichtlich des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung …
Weiter sind für die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Verurteilten auch Art, Schwere und Häufigkeit der neuen Taten zu berücksichtigen (BVerfG, Beschl. v. 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12 - juris m.w.N.). - OLG Dresden, 20.01.2022 - 2 Ws 373/21
Widerruf einer Strafaussetzung nach § 56f StGB ; Widerruf und …
- OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 106/18
- OLG Koblenz, 14.11.2016 - 2 Ws 546/16
Widerruf der Strafaussetzung: Vertrauensschutz nach Ablauf der Bewährungszeit