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   BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 909/22   

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https://dejure.org/2023,9704
BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 909/22 (https://dejure.org/2023,9704)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.2023 - 1 BvR 909/22 (https://dejure.org/2023,9704)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 2023 - 1 BvR 909/22 (https://dejure.org/2023,9704)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde; Sachleistungsanspruch einer Leistungsberechtigten auf Versorgung mit einer beidseitigen Mammareduktionsplastik gegen die Krankenkasse

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz - und die gesetzliche Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 909/22
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 140, 232 ).

    Der behauptete Grundrechtsverstoß ist in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; 142, 234 ; 149, 86 ).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 909/22
    Der Gleichheitssatz verbietet nur die Verteilung von Leistungen nach unsachlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 78, 104 ; 99, 165 ; 110, 274 ; 122, 1 ).

    Dem Bundesverfassungsgericht obliegt größte Zurückhaltung, dem Gesetzgeber im Bereich darreichender Verwaltung über den Gleichheitssatz zusätzliche Leistungsverpflichtungen aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 60, 16 ; 78, 104 ), vor allem wenn sie aus den Beiträgen der Gemeinschaft der Versicherten finanziert werden (vgl. BVerfGK 15, 152 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 909/22
    Bei der Begründung der Verfassungsbeschwerde muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 140, 232 ).

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