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   BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04   

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BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04 (https://dejure.org/2007,9690)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2007 - 1 BvR 546/04 (https://dejure.org/2007,9690)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2007 - 1 BvR 546/04 (https://dejure.org/2007,9690)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Versagung einer Spätaussiedlerbescheinigung (§ 15 Abs 1 BVFG) bei Eintragung einer fremden Staatsangehörigkeit vor Eintragung der deutschen Staatsangehörigkeit - Zur Auslegung und Anwendung der § 6 Abs 2 S 1 Nr 2, Nr 3 BVFG

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Feststellung der Eigenschaft als Spätaussiedler und Erteilung einer sog. Spätaussiedlerbescheinigung; Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit; Rechtsstellung der Spätaussiedler in der gesetzlichen Rentenversicherung; Möglichkeit der Nachprüfung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVFG § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; BVFG § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 4 Abs. 1 § 6 § 15 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung; Eigentumsrechtlicher Schutz von im Ausland erworbenen Rentenanwartschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04
    Die von § 124 VwGO aufgestellten Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung sind mit Art. 19 Abs. 4 GG indes vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 ).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04
    Zwar verbietet es Art. 19 Abs. 4 GG, den Zugang zur nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 65, 76 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1618/01

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung einer Beweiserhebung in

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04
    Von Verfassungs wegen ist es nicht zu beanstanden, wenn dem Gericht beim Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Zweifel in Bezug auf einzelne Begründungselemente der erstinstanzlichen Entscheidung nicht genügen, sondern es darauf abstellt, ob deren Ergebnis als solches ernstliche Zweifel an seiner Richtigkeit rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1618/01 -, JURIS).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04
    Von willkürlicher Missachtung kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die Gerichte bei der Anwendung des so genannten einfachen Rechts Verfassungsrecht verletzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04
    Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworbene Rentenansprüche und Rentenanwartschaften genießen den Schutz der Eigentumsgarantie nur, soweit sie durch das Recht der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere den Einigungsvertrag anerkannt worden sind (vgl. BVerfGE 100, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.09.1989 - 1 BvR 830/88

    Rentenansprüche eines Ausländers nur für die im Geltungsbereich des AVG

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die mit ihr aufgeworfenen Fragen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt sind (vgl. zur Berücksichtigung von in der Sowjetunion zurückgelegten rentenversicherungsrechtlichen Zeiten im Rahmen von § 22 FRG BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1989 - 1 BvR 262/88 -, SozR 5050 § 22 Nr. 19; zur Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworbenen rentenversicherungsrechtlichen Zeiten BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 1989 - 1 BvR 830/88 -, JURIS; allgemein zum Auslandsrentenrecht BVerfGE 51, 1 ; zum Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die mit ihr aufgeworfenen Fragen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt sind (vgl. zur Berücksichtigung von in der Sowjetunion zurückgelegten rentenversicherungsrechtlichen Zeiten im Rahmen von § 22 FRG BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1989 - 1 BvR 262/88 -, SozR 5050 § 22 Nr. 19; zur Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworbenen rentenversicherungsrechtlichen Zeiten BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 1989 - 1 BvR 830/88 -, JURIS; allgemein zum Auslandsrentenrecht BVerfGE 51, 1 ; zum Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04
    Von willkürlicher Missachtung kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 262/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 22 FRG

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2007 - 1 BvR 546/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die mit ihr aufgeworfenen Fragen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt sind (vgl. zur Berücksichtigung von in der Sowjetunion zurückgelegten rentenversicherungsrechtlichen Zeiten im Rahmen von § 22 FRG BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1989 - 1 BvR 262/88 -, SozR 5050 § 22 Nr. 19; zur Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworbenen rentenversicherungsrechtlichen Zeiten BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 1989 - 1 BvR 830/88 -, JURIS; allgemein zum Auslandsrentenrecht BVerfGE 51, 1 ; zum Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 19/11

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung; Umfassen des Begriffs "bei den

    Ist die angefochtene Entscheidung in jeweils selbständig tragender Weise mehrfach begründet, muss im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1618/01 -, juris; vom 20. April 2007 - 1 BvR 546/04 -, juris).
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