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   BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08   

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BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08 (https://dejure.org/2011,2205)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08 (https://dejure.org/2011,2205)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08 (https://dejure.org/2011,2205)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 27 Abs 1 BEEG vom 05.12.2006, § 24 Abs 4 BErzGG vom 05.12.2006
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG durch die für die Gewährung von Elterngeld maßgebliche Stichtagsregelung des § 27 Abs 1 BEEGFassung 05.12.2006

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung bei der Einführung des Elterngelds wird nicht zur Entscheidung angenommen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG durch die für die Gewährung von Elterngeld maßgebliche Stichtagsregelung des § 27 Abs 1 BEEGFassung 05.12.2006

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG durch die für die Gewährung von Elterngeld maßgebliche Stichtagsregelung des § 27 Abs 1 BEEGFassung 05.12.2006

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung bei der Einführung des Elterngelds wird nicht zur Entscheidung angenommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stichtagsregelung beim Elterngeld

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Elterngeld: Stichtagsregel verfassungsgemäß

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Elterngeld (1.1.2007) ist erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung beim Elterngeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 958
  • FamRZ 2011, 959
  • DB 2011, 19
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (stRspr, vgl. BVerfGE 117, 272 ).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Zwar ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 106, 166 ; 111, 176 ).

    Dabei ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Demgemäß dürfen die Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

    Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1970 (BVerfGE 29, 283) folgt nichts anderes.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Weit ist der Gestaltungsspielraum auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Dabei ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Zwar ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 106, 166 ; 111, 176 ).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Weit ist der Gestaltungsspielraum auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Zum Umfang des Schutzbereichs von Art. 6 Abs. 1 GG hat das BVerfG gerade betreffend die Förderung durch das Elterngeld ausgeführt (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - ZFSH/SGB 2011, 337, 338 = juris RdNr 9) :.

    Zwar kann die Gewährung von Elterngeld, wie vom Kläger behauptet, durchaus Einfluss darauf haben, wie Eltern ihre grundrechtlich verankerte Erziehungsverantwortung wahrnehmen und das Leben in der Familie gestalten (so bereits BVerfG Beschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - juris RdNr 8).

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R

    Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

    Dies folge aus den Entscheidungen des BVerfG vom 11.3.2011 zur Anrechnung des Kindergeldes (1 BvR 3163/09) und vom 20.4.2011 zur Stichtagsregelung beim Elterngeld (1 BvR 1811/08) .

    Dass bei einer Ausgestaltung des Elterngeldes als Kompensationsleistung für geburtsbedingten Einkommensverlust Unterschiede der Förderung zwischen Familien je nach dem vorgeburtlichen Einkommen der Eltern entstehen, ist verfassungsrechtlich angesichts der gesetzlichen Zielsetzungen der vorrangigen Förderung bei Erziehenden mit kleinen und mittleren Einkünften und des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Art und Weise der Familienförderung hinnehmbar (BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214; vgl auch BVerfG Beschluss vom 5.12.2012 - 1 BvL 20/12 - juris RdNr 2; BVerfG Beschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - juris RdNr 9; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 40) .

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 56/10 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Schutzfrist des § 116 Abs 1 SGB 9 -

    Dass die Klägerin unter diesen Umständen aufgrund des befristeten Schutzes als Schwerbehinderte einen dauerhaften rentenrechtlichen Vorteil erhält, ist Resultat der vom Gesetzgeber verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl zuletzt etwa BVerfG Kammerbeschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - ZFSH/SGB 2011, 337 ff) und in sachgerechter Anknüpfung an den Tag der dritten Lesung des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Bundestag gewählten Stichtagsregelung.
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