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   BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21   

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BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21 (https://dejure.org/2023,11919)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21 (https://dejure.org/2023,11919)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2023 - 2 BvR 1605/21 (https://dejure.org/2023,11919)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verstoß von Entscheidungen des Landgerichts als Beschwerdeinstanz gegen Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf den gesetzlichen Richter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung auf Grundlage von Parteivorbringen, zu dem die Gegenseite nicht Stellung nehmen konnte - zudem Verletzung des Rechts auf den ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Gerichts zur Zurückweisung der sofortigen Beschwerde; Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters; Festsetzung der Vergütung eines Sachwalters i.R.d. Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung auf Grundlage von Parteivorbringen, zu dem die Gegenseite nicht Stellung nehmen konnte - zudem Verletzung des Rechts auf den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung auf Grundlage von Parteivorbringen, zu dem die Gegenseite nicht Stellung nehmen konnte - zudem Verletzung des Rechts auf den ...

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Insolvenzverfahren gegen Entscheidungen des Landgerichts als Beschwerdeinstanz wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Rechts auf den gesetzlichen Richter

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Landgericht nicht übermittelte Beschwerdeerinnerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der originär zuständige Einzelrichter - und der Übertragungsbeschluss der Kammer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2336
  • NZI 2023, 643
  • WM 2023, 1181
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21
    a) Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG genügt nicht schon jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen (vgl. BVerfGE 87, 282 m.w.N.; 138, 64 ).

    Durch einen schlichten error in procedendo wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 138, 64 ).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt aber in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ) oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewandt wurden (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 76, 93 ; 79, 292 ; 138, 64 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21
    a) Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG genügt nicht schon jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen (vgl. BVerfGE 87, 282 m.w.N.; 138, 64 ).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt aber in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ) oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewandt wurden (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 76, 93 ; 79, 292 ; 138, 64 ).

    Sie ist offensichtlich unvertretbar, so dass Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 ; 29, 166 ; 76, 93 ; 87, 282 ; 96, 68 ).

  • LG Arnsberg, 04.08.2021 - 5 T 136/19
    Auszug aus BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21
    Der Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 26. Juni 2020 - I-5 T 136/19 - betreffend die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde verletzt den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 26. Juni 2020 - I-5 T 136/19 - betreffend die Übertragung des Rechtsstreits auf die Kammer verletzt den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 4. August 2021 - I-5 T 136/19 - wird damit gegenstandslos.

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21
    Durch einen schlichten error in procedendo wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 138, 64 ).

    Sie ist offensichtlich unvertretbar, so dass Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 ; 29, 166 ; 76, 93 ; 87, 282 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21
    Der Anspruch umfasst damit auch die Gelegenheit, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, also grundsätzlich auch zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 55, 95 ).

    Ob dieser Versuch Erfolg gehabt hätte, hat das Bundesverfassungsgericht, das nicht zur Entscheidung über Fragen des einfachen Rechts berufen ist, nicht zu beurteilen (vgl. BVerfGE 7, 275 ; 55, 95 ).

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 84/16

    Vergütungsfestsetzung für den Insolvenzverwalter: Befugnis des Beschwerdegerichts

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21
    Dies setzt einen entsprechenden Beschluss des Einzelrichters voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16 -, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 21. April 2021 - VII ZB 40/20 -, juris, Rn. 8 f.).

    Die Kammer ist aber - abgesehen von Fällen, in denen die Zuständigkeit des Einzelrichters zweifelhaft ist (vgl. § 348 Abs. 2 ZPO, vgl. BGHZ 156, 147 ) - von Gesetzes wegen daran gehindert, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens auf die Kammer zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16 -, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 21. April 2021 - VII ZB 40/20 -, juris, Rn. 8 f.).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 2/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Gerichtliche Zuständigkeit der Kammer im

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21
    Dies setzt einen entsprechenden Beschluss des Einzelrichters voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16 -, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 21. April 2021 - VII ZB 40/20 -, juris, Rn. 8 f.).

    Die Kammer ist aber - abgesehen von Fällen, in denen die Zuständigkeit des Einzelrichters zweifelhaft ist (vgl. § 348 Abs. 2 ZPO, vgl. BGHZ 156, 147 ) - von Gesetzes wegen daran gehindert, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens auf die Kammer zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16 -, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 21. April 2021 - VII ZB 40/20 -, juris, Rn. 8 f.).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 84, 188 ; stRspr).

    Vielmehr darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 10, 177 ; 64, 135 ; 84, 188 ).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21
    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt aber in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ) oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewandt wurden (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 76, 93 ; 79, 292 ; 138, 64 ).

    Sie ist offensichtlich unvertretbar, so dass Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 ; 29, 166 ; 76, 93 ; 87, 282 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 84, 188 ; stRspr).

    Vielmehr darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 10, 177 ; 64, 135 ; 84, 188 ).

  • BGH, 21.04.2021 - VII ZB 40/20

    Beschwerdeverfahren: Übernahmebeschluss der Beschwerdekammer ohne vorhergehenden

  • BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine unterlassene Durchführung der

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als

  • BGH, 27.04.2017 - I ZB 34/15

    Anhörungsrüge: Anwendbarkeit über die Gehörsverletzung hinaus auf andere

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15

    Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BGH, 16.09.2003 - X ARZ 175/03

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage; Kompetenzkonflikt innerhalb eines Senats

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt erst in Betracht, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachen Rechts in einer bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlichen und offensichtlich unhaltbaren Weise erfolgt, oder wenn das Gericht bei einer sich auf die Zuständigkeit der Richter auswirkenden Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1883/22, juris Rn. 16 mwN, und vom 20. April 2023 - 2 BvR 1605/21, NJW 2023, 2336, 2337 Rn. 50 mwN).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Ob die Verletzung des Verfahrensgrundrechts aus Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG Gegenstand der auf Gehörsverstöße beschränkten Anhörungsrüge sein kann, kann offenbleiben (vgl. zul. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2023 - 2 BvR 1605/21, juris, Rn. 53).
  • BGH, 05.07.2023 - VII ZB 30/22

    Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung gemäß § 5 VwVG i.V.m. § 287 AO ;

    In der Sache hat die Rechtsbeschwerde schon deshalb Erfolg, weil das Beschwerdegericht - was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - VII ZB 71/21 Rn. 8; Beschluss vom 28. Januar 2022 - VI ZB 13/20 Rn. 5 m.w.N., NJW-RR 2022, 570; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 20. April 2023 - 2 BvR 1605/21, WM 2023, 1181, juris Rn. 52) - entgegen § 568 Satz 1 ZPO nicht durch den Einzelrichter, sondern durch die Kammer entschieden hat.
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