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   BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94, 1 BvL 35/94   

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BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94, 1 BvL 35/94 (https://dejure.org/1998,4201)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.1998 - 1 BvL 34/94, 1 BvL 35/94 (https://dejure.org/1998,4201)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 1 BvL 34/94, 1 BvL 35/94 (https://dejure.org/1998,4201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des AFG § 85 Abs 5 - zur Zahlung von Schlechtwettergeld auch für die jeweils erste Stunde eines Ausfalltages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Richtervorlage mangels fehlender vorangegangener Auslegung des einfachen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 426
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
    Gemäß Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muß das vorlegende Gericht darlegen, inwiefern es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt (vgl. BVerfGE 80, 59 [65]; 90, 145 [166]; stRspr).

    Insbesondere ist darzulegen, weshalb das Gericht von der Unmöglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 90, 145 [170]).

    Für eine Vorlage bleibt in diesen Fällen mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (vgl. BVerfGE 90, 145 [170]).

    b) Es läßt sich den Vorlagebeschlüssen auch nicht entnehmen, daß das vorlegende Gericht versucht hat, den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 90, 145 [170]) durch verfassungskonforme Auslegung der vorgelegten Bestimmung zu entsprechen.

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine mit der Verfassung vereinbar ist, ist diese geboten (vgl. BVerfGE 88, 145 [166]).

    Eine teleologische Reduktion von Vorschriften entgegen dem Wortlaut gehört ebenfalls zu den anerkannten und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegungsgrundsätzen (vgl. BVerfGE 88, 145 [166 f.]).

    Es prüft insbesondere nicht, ob Sinn und Zweck der Bestimmung, deren Entstehungsgeschichte oder der Gesamtzusammenhang der Regelung über das Schlechtwettergeld eine verfassungskonforme Auslegung ermöglichen (vgl. BVerfGE 88, 145 [166]).

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
    Dies erfordert die Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerfGE 89, 329 [337]).

    d) Schließlich ist eine eingehende Auseinandersetzung mit der ausführlich begründeten Entscheidung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG NZS 1997, 579 [582]) und den dort aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Erwägungen zu § 85 Abs. 5 AFG trotz richterlichen Hinweises nicht erfolgt (vgl. BVerfGE 89, 329 [336 f.]).

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96

    Verfassungsgemäßheit der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
    d) Das vorlegende Gericht erhielt Gelegenheit, zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. März 1997 (NZS 1997, S. 579 ff.) Stellung zu nehmen.

    d) Schließlich ist eine eingehende Auseinandersetzung mit der ausführlich begründeten Entscheidung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG NZS 1997, 579 [582]) und den dort aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Erwägungen zu § 85 Abs. 5 AFG trotz richterlichen Hinweises nicht erfolgt (vgl. BVerfGE 89, 329 [336 f.]).

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 4/93

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels verfassungskonformer Auslegung der

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
    Das vorlegende Gericht ist auch nicht auf die naheliegende Frage eingegangen, ob und wie sich die auf zwei Jahre begrenzte Geltungsdauer der Regelung auf die verfassungsrechtliche Beurteilung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, auswirkt (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 1997 - 1 BvL 4/93 - Umdruck S. 8 f.).
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 20/92

    Vergütete Mehrarbeitsstunde - Kurzarbeiter-Gewährungszeitraum - Zeitumstellung -

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
    a) Im ersten Ausgangsverfahren (1 BvL 34/94) macht der Betriebsrat der Firma R. in Prozeßstandschaft für die Arbeitnehmer (vgl. BSG SozR 3-4100 § 65 Nr. 2 vom 24. September 1992) Ansprüche auf Schlechtwettergeld für Januar und Februar 1994 geltend.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
    Bei der erforderlichen Abwägung des Vertrauensschutzinteresses mit den durch das Gesetz verfolgten Gemeinwohlinteressen (vgl. BVerfGE 92, 277 [327]; 95, 64 [86]; Beschluß des Ersten Senats vom 24. März 1998 - 1 BvL 6/92 - Umdruck S. 16; stRspr) wertet es die angestrebten Einsparungen als nicht so gewichtig, daß damit die "teilweise Entziehung einer nicht unwesentlichen Lohnersatzleistung für den Lebensunterhalt praktisch von heute auf morgen" gerechtfertigt werden könnte.
  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
    Es muß sich dabei eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 74, 236 [242]; 94, 315 [323]).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
    Es muß sich dabei eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 74, 236 [242]; 94, 315 [323]).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92

    Krankengeld

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
    Bei der erforderlichen Abwägung des Vertrauensschutzinteresses mit den durch das Gesetz verfolgten Gemeinwohlinteressen (vgl. BVerfGE 92, 277 [327]; 95, 64 [86]; Beschluß des Ersten Senats vom 24. März 1998 - 1 BvL 6/92 - Umdruck S. 16; stRspr) wertet es die angestrebten Einsparungen als nicht so gewichtig, daß damit die "teilweise Entziehung einer nicht unwesentlichen Lohnersatzleistung für den Lebensunterhalt praktisch von heute auf morgen" gerechtfertigt werden könnte.
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • SG Hildesheim, 14.12.1994 - S 3 Ar 277/94
  • SG Hildesheim, 14.12.1994 - S 3 Ar 255/94
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 3/99 R

    Einführung der Karenzstunde bei der Schlechtwettergeldregelung nicht

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 1 BvL 34/94 - und - 1 BvL 35/94 - auf die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung gegen den eindeutigen Wortlaut hingewiesen.

    Für die Karenzstunde, die nach dem gesetzlichen Ordnungsplan nur vorübergehend im Rahmen größerer Reformen der Sicherung einer ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und mit für die Betroffenen wirtschaftlich typischerweise nicht schwerwiegenden Folgen eingeführt worden ist, erscheint eine Übergangsregelung sachlich nicht gerechtfertigt (vgl die Erwägungen in: BVerfG NZS 1998, 426, 427).

    Vielmehr ist zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber eine zeitlich begrenzte Kompromißlösung für die Zeit bis zum 30. April 1996 im Rahmen der beabsichtigten Ablösung der SWG-Regelung durch eine ganzjährige Beschäftigungs- und Lohnsicherung von Bauarbeitern auf tariflicher Grundlage gefunden hat (vgl auch: BVerfG NZS 1998, 426, 427).

    Ein Verzicht hierauf würde der Aufgabe des allgemeinen Gesetzes zur Ordnung und Abwicklung von Massenerscheinungen sowie als Entscheidungsmaßstab für Verwaltung und Gerichte nicht gerecht (dazu allgemein: BVerfGE 68, 193, 219; BVerfG Urteil vom 7. Dezember 1999 - 2 BvR 301/98 - für den hier zu beurteilenden Zusammenhang: BVerfG NZS 1998, 426, 427).

  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit -

    Das LSG wird zu entscheiden haben, ob die bis zum 31. Dezember 2001 geltende Rechtslage, die für den vorliegenden Fall noch maßgebend ist, verfassungsrechtlich haltbar war, oder ob etwa eine verfassungskonforme Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V aF in Erwägung zu ziehen ist (zu den weit gehenden Möglichkeiten einer verfassungskonformen Auslegung zuletzt BVerfG NZS 1998, 426; BVerfGE 97, 186).
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