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   BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20   

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https://dejure.org/2022,14107
BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20 (https://dejure.org/2022,14107)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20 (https://dejure.org/2022,14107)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 (https://dejure.org/2022,14107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 323 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs - Versagung von PKH ohne ...

  • Wolters Kluwer

    Zivilverfahren betreffend die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs; Versagung von PKH ohne Berücksichtigung relevanten Parteivorbringens sowie unter unzulässiger Beweisantizipation

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs - Versagung von PKH ohne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs; Versagung von ...

  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs; Versagung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs - Versagung von PKH ohne ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unwillige Gericht - und der Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versagte Prozesskostenhilfe - und der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13

    Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
    Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist; die Anforderungen an die Erfolgsaussichten dürfen jedoch nicht überspannt werden (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 22).

    Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).

    Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr).

    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
    Dagegen aber schützt Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 23).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 27 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
    Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen ärztlichen Honoraranspruch

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20

    Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvR 2139/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliches Urteil wegen

    Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde, sofern der Vortrag nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 88, 366 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 41).
  • BVerwG, 18.08.2022 - 1 WB 46.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats in den

    Ungeachtet dessen und die Entscheidung selbständig tragend tritt hinzu, dass die aus einem Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs abgeleitete Sorge der Befangenheit schon deshalb nicht glaubhaft dargelegt werden konnte, weil die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, so dass er allein aus dem Ergebnis der Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 sowie BVerwG 1 WB 5.22 zum einen mutmaßt , die Richter hätten den - dortigen - Vortrag unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 41) nicht gewürdigt und würden zum anderen dazu auch in seinem Verfahren nicht bereit sein.

    Die Norm garantiert keinen "Erfolg in der Sache" (Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, Stand November 2021, Art. 103 Abs. 1 Rn. 95) und verlangt für die Entscheidungsbegründung auch nur, dass ausschließlich die für die richterliche Überzeugung leitenden Gründe angegeben werden (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO) und auf den Vortrag eines Verfahrensbeteiligten nur dann vertieft eingegangen wird, wenn dies den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags darstellt, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 m. w. N. sowie Kammerbeschluss vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 41).

  • BVerfG, 04.08.2023 - 2 BvR 54/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, Rn. 18; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 41).

    Dagegen aber schützt Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, Rn. 18; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 41).

  • BVerwG, 12.10.2022 - 1 WB 61.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats im

    Ungeachtet dessen und die Entscheidung selbstständig tragend tritt hinzu, dass die aus einem Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs abgeleitete Sorge der Befangenheit schon deshalb nicht glaubhaft dargelegt werden konnte, weil die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, sodass der Soldat allein aus dem Ergebnis der Parallelverfahren zum einen mutmaßt, die Richter hätten den - dortigen - Vortrag unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 41) nicht gewürdigt und würden zum anderen dazu auch in seinem Verfahren nicht bereit sein.

    Die Norm garantiert keinen "Erfolg in der Sache" (Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, Stand November 2021, Art. 103 Abs. 1 Rn. 95) und verlangt für die Entscheidungsbegründung auch nur, dass ausschließlich die für die richterliche Überzeugung leitenden Gründe angegeben werden (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO) und auf den Vortrag eines Verfahrensbeteiligten nur dann vertieft eingegangen wird, wenn dies den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags darstellt, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 m. w. N. sowie Kammerbeschluss vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 41).

  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 808/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtliches Urteil betreffend Zahlung

    Dies gilt nicht nur für tatsächliches Vorbringen, sondern auch für Rechtsausführungen, denn Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Prozessbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 85, 386 ; 96, 205 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 39; stRspr).

    Wenn allerdings ein bestimmter Vortrag der Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen und zu bescheiden (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvR 2326/19 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 41).

  • BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d.

    bb) Soweit der Soldat die Besorgnis der Befangenheit auch auf einen Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs stützt, hat er sie bereits deshalb nicht glaubhaft gemacht, weil die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, sodass er allein aus dem Ergebnis des Wehrbeschwerdeverfahrens mutmaßt, die Richter hätten seinen Vortrag unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 41) nicht gewürdigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden

    Beweisantizipationen sind im Prozesskostenhilfeverfahren nur in begrenztem Rahmen zulässig; sie setzen konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür voraus, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beteiligten ausgehen würde, der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe begehrt (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 47).
  • BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21

    Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch

    Ein Schweigen zu den insoweit vorgebrachten Argumenten lässt den Schluss zu, dass der Vortrag nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2022, 2 BvR 1982/20, juris Rn. 41; Beschluss vom 2. Juli 2018, 1 BvR 682/12, juris Rn. 19; Beschluss vom 27. Februar 2018, 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18; Beschluss vom 14. September 2016, 1 BvR 1304/13, juris Rn. 23; Beschluss vom 19. Juni 2013, 1 BvR 667/13, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2021, VIII ZR 91/20, juris Rn. 14 f.; Beschluss vom 26. November 2020, I ZB 11/20, juris Rn. 21; Beschluss vom 16. Januar 2020, I ZB 23/19, juris Rn. 8; Beschluss vom 29. Mai 2019, I ZB 30/19, SchiedsVZ 2019, 353 Rn. 8; Beschluss vom 13. März 2018, VI ZR 281/16, NJW 2018, 2133 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2022 - 12 S 485/22

    Zum Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den unterhaltsverpflichteten

    Für die Bestimmung der hinreichenden Erfolgsaussicht gilt ein grundsätzlich anderer Maßstab, als er für das Verfahren in der Sache selbst zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20 -, juris Rn. 46 f., vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 -, juris Rn. 12 ff.).
  • BayObLG, 16.02.2023 - 101 AR 3/23

    Rügelose Einlassung im Anwendungsbereich des Art. 24 LugÜ

    Ein Schweigen zu den wesentlichen Tatsachen- oder Rechtsausführungen, die den Kern des Parteivorbringens darstellen und eindeutig von entscheidender Bedeutung sind, lässt den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet worden ist (st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2022, 2 BvR 1982/20, juris Rn. 41; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2021, VIII ZR 91/20, NJW-RR 2022, 86 Rn. 15; Beschluss vom 11. Mai 2021, VI ZR 1206/20, juris Rn. 13).
  • BayObLG, 04.08.2023 - 102 AR 151/23

    Bindungswirkung einer Verweisung; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2023 - L 9 AS 526/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

  • BSG, 02.08.2022 - B 3 P 3/22 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Verfahrensrüge im

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2022 - A 12 S 1099/22

    Gehörsverletzung durch die Art und Weise der Darstellung des Tatbestandes

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