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   BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89   

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BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89 (https://dejure.org/1990,2561)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89 (https://dejure.org/1990,2561)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1110/89 (https://dejure.org/1990,2561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StPO § 359 § 370 Abs. 1
    Überspannung an die Anforderungen eines Wiederaufnahmeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahme - Antrag - Beweis - Bewiesen - Anforderungen

Besprechungen u.ä.

  • strate.net PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bittere Erfahrungen - die Abwehr von Wiederaufnahmen durch die Strafjustiz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3193
  • NStZ 1990, 499
  • StV 1990, 530
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89
    In welcher Weise dabei § 370 StPO auszulegen und auf den Sachverhalt anzuwenden ist, wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

    Das Bundesverfassungsgericht greift unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in dessen Bedeutung als Willkürverbot nur ein, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89
    In welcher Weise dabei § 370 StPO auszulegen und auf den Sachverhalt anzuwenden ist, wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

    Das Bundesverfassungsgericht greift unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in dessen Bedeutung als Willkürverbot nur ein, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89
    In welcher Weise dabei § 370 StPO auszulegen und auf den Sachverhalt anzuwenden ist, wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

    Das Bundesverfassungsgericht greift unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in dessen Bedeutung als Willkürverbot nur ein, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89
    In welcher Weise dabei § 370 StPO auszulegen und auf den Sachverhalt anzuwenden ist, wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89
    In welcher Weise dabei § 370 StPO auszulegen und auf den Sachverhalt anzuwenden ist, wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).
  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89
    Mit der vom Oberlandesgericht allerdings ersichtlich vertretenen Auffassung, im Probationsverfahren sei statt einer genügenden Bestätigung voller Beweis für die aufgestellten Behauptungen zu führen, verfehlt das Oberlandesgericht nicht nur den Wortlaut der Bestimmung des § 370 Abs. 1 StPO , sondern auch Sinn und Zweck des Wiederaufnahmeverfahrens, das um des Grundsatzes der materialen Gerechtigkeit willen eine Durchbrechung des Prinzips der Rechtssicherheit zuläß (BVerfGE 22, 322 [329]).
  • OLG Schleswig, 24.10.1973 - 1 Ws 92/73
    Auszug aus BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89
    Gemessen an dem von der fachgerichtlichen Rechtsprechung im allgemeinen angelegten Maßstab, daß nämlich für die im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgestellten Behauptungen im Probationsverfahren nicht voller, jeden Zweifel ausschließender Beweis erbracht werden muß, sondern die Behauptungen nach § 370 Abs. 1 StPO lediglich "genügende Bestätigung" finden müssen (vgl. LG Hamburg, NJW 1987, S. 3016; OLG Karlsruhe, Justiz 1984, S. 308 [309]; OLG Schleswig, NJW 1974, S. 714; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 370 Rdnr. 4), ist eine solche Entscheidung nicht verständlich.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89
    Das Bundesverfassungsgericht greift unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in dessen Bedeutung als Willkürverbot nur ein, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).
  • LG Hamburg, 02.06.1987 - 74/86
    Auszug aus BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89
    Gemessen an dem von der fachgerichtlichen Rechtsprechung im allgemeinen angelegten Maßstab, daß nämlich für die im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgestellten Behauptungen im Probationsverfahren nicht voller, jeden Zweifel ausschließender Beweis erbracht werden muß, sondern die Behauptungen nach § 370 Abs. 1 StPO lediglich "genügende Bestätigung" finden müssen (vgl. LG Hamburg, NJW 1987, S. 3016; OLG Karlsruhe, Justiz 1984, S. 308 [309]; OLG Schleswig, NJW 1974, S. 714; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 370 Rdnr. 4), ist eine solche Entscheidung nicht verständlich.
  • OLG Karlsruhe, 30.01.1984 - 3 Ws 178/83
    Auszug aus BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89
    Gemessen an dem von der fachgerichtlichen Rechtsprechung im allgemeinen angelegten Maßstab, daß nämlich für die im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgestellten Behauptungen im Probationsverfahren nicht voller, jeden Zweifel ausschließender Beweis erbracht werden muß, sondern die Behauptungen nach § 370 Abs. 1 StPO lediglich "genügende Bestätigung" finden müssen (vgl. LG Hamburg, NJW 1987, S. 3016; OLG Karlsruhe, Justiz 1984, S. 308 [309]; OLG Schleswig, NJW 1974, S. 714; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 370 Rdnr. 4), ist eine solche Entscheidung nicht verständlich.
  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren

    Die Wiederaufnahmegründe, insbesondere die im gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag nach § 359 Nr. 5 StPO vorgebrachten Anknüpfungstatsachen und Beweismittel, sind i.S.d. § 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StPO genügend bestätigt, wenn einerseits aufgrund der im Rahmen des Probationsverfahrens durchgeführten Beweisaufnahme nach § 369 StPO ihre Richtigkeit hinreichend wahrscheinlich ist, ihnen also Beweiskraft zukommt (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 17, 18), und andererseits die Urteilsfeststellungen so erschüttert werden, dass genügend Anlass zur Erneuerung der Hauptverhandlung besteht (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 19; Karlsruher Kommentar / Schmidt StPO § 370 Rn. 2; Meyer-Goßner / Schmitt StPO § 370 Rn. 4; RGSt 57, 317; BVerfG NJW 1990, 3193; OLG Bremen NJW 1957, 1730; OLG Hamm NJW 1962, 69; OLG Saarbrücken JBlSaar 1965, 47; OLG Köln NJW 1968, 2219; OLG Schleswig NJW 1974, 714; KG JR 1984, 393; OLG Stuttgart StV 1990, 539).
  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches

    Damit ist der Wiederaufnahmeantrag insoweit auch als begründet zu erklären, weil hierfür im Probationsverfahren nur erforderlich ist, daß das Wiederaufnahmevorbringen genügende Bestätigung gefunden hat, d.h. seine Richtigkeit hinreichend wahrscheinlich ist; ein voller Beweis ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG NStZ 1990, 499; BGHSt 37, 356, 360; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl. StPO § 370 Rdn. 4).
  • OLG Koblenz, 25.04.2005 - 1 Ws 231/05

    Wiederaufnahme: Prüfung der Geeignetheit eines neuen Zeugen im

    Benennt der Verurteilte im Wiederaufnahmeverfahren einen Alibizeugen, der dann aussagt, er habe den Verurteilten zu der im Urteil festgestellten Tatzeit an einem anderen Ort als dem Tatort gesehen, so kann der Wiederaufnahmeantrag nicht mit der Erwägung verworfen werden, der Zeuge könne sich bei der zeitlichen Einordnung geirrt haben oder die festgestellte Tatzeit sei unzutreffend (siehe BVerfG NStZ 1990, 499; 95, 43).
  • VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 21/97

    Verletzung des Willkürverbots durch rechtlich nicht haltbare fachgerichtliche

    Angesichts dieser Lage der Dinge ist die im entscheidenden Punkt nicht mit einer aussagefähigen Begründung versehene Entscheidung des Amtsgerichts bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich (vgl. zum Grundgesetz BVerfGE 71, 122 ; 58, 163 ; weiter BVerfG, NJW 1990, 3191 und NJW 1990, 3193).
  • AG Bad Saulgau, 02.02.2022 - 1 OWi 25 Js 10148/20

    Leivtec XV3-Verfahren (mit Fahrverbot) können wiederaufgenommen werden

    Es muss dadurch hinreichend wahrscheinlich sein, dass eine (hypothetisch) erneut durchgeführte Hauptverhandlung zu einem zu dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren abweichenden Ergebnis führt (vgl. KK-StPO/Schmidt, 8. Aufl. 2019, StPO § 370 Rn. 2; BVerfG NStZ 1990, 499; BGHSt 42, 31, 323 f.).
  • VerfGH Berlin, 14.01.1997 - VerfGH 21/94

    Mieterhöhungserklärung wegen gestiegener Kapitalkosten durch Umlage der

    Angesichts dieser Lage der Dinge ist die insoweit nicht mit einer aussagefähigen Begründung versehene Entscheidung des Landgerichts bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich (vgl. zum Grundgesetz BVerfGE 71, 122 und BVerfGE 58, 163 ; weiter BVerfG NJW 1990, 3191 und NJW 1990, 3193).
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