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   BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07   

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BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07 (https://dejure.org/2007,8272)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07 (https://dejure.org/2007,8272)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 1083/07 (https://dejure.org/2007,8272)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 266 StGB; § 46 StGB; § 261 StPO
    Recht auf ein fairen Verfahren (gerichtliche Beweiswürdigung); Untreue (treuwidrige Verfügung trotz bestehender Schuld des Vermögensinhabers); verfassungsrechtliche Maßgaben für die Strafzumessung (Schuldangemessenheit der Strafe); Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anspruch auf ein faires Strafverfahren und Anforderungen an gerichtliche Sachaufklärung bzw Beweiswürdigung sowie Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines Gerichts gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens bei fehlender Auseinandersetzung mit den gegen eine Täterschaft sprechenden Gründen; Unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem ausgleichenden Vermögensvorteil und der schädigenden Handlung als Voraussetzung ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 244; ; StPO § 261; ; StGB § 266; ; StGB § 17; ; StGB § 49 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 1 § 261
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachaufklärung und die Beweiswürdigung im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03

    Untreue; (Gesamtsaldierung; Vermögensvorteil durch Befreiung von einer

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
    Die Ansicht des Amtsgerichts, anlässlich der vorzunehmenden Gesamtsaldierung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03 -, NStZ 2004, S. 205 ff.; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 266 Rn. 59, 73 ff., m.w.N.) sei darauf zu achten, dass der ausgleichende Vermögensvorteil in unmittelbarem Zusammenhang mit der zugleich schädigenden Handlung stehen müsse, dies sei bei bloß bestehender Aufrechnungslage, jedoch nicht erklärter Aufrechnung nicht der Fall, ist nachvollziehbar.

    Die vom Beschwerdeführer genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03 -, NStZ 2004, S. 205 ff.; BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05 -, NStZ-RR 2006, S. 175 f.) verhalten sich zu dieser Frage nicht.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
    Diese haben insoweit Vorrang vor dem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ableitbaren Willkürverbot, da sie die stärkere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt aufweisen (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass sich die Fachgerichte - in Wahrung der Unschuldsvermutung der als Täter in Betracht kommenden Person - so weit von der Verpflichtung entfernt haben, auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Strafe sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 124/86

    Verurteilung wegen Urkundenfälschung - Verfälschung von Postquittungen - Verstoß

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
    Sachfremde Erwägungen liegen ihr nicht zu Grunde (vgl. insofern zur Frage der Unmittelbarkeit: Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 266 Rn. 73, 76; Joecks, Studienkommentar StGB, 6. Aufl. 2005, § 266 Rn. 30; BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 4 StR 124/86 -, NStZ 1986, S. 455 f.; Schünemann, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., Stand: 1. Mai 1998, § 266 Rn. 149).
  • BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05

    Untreue (Überweisung auf ein Privatkonto; Nachteil: Befreiung von

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
    Die vom Beschwerdeführer genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03 -, NStZ 2004, S. 205 ff.; BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05 -, NStZ-RR 2006, S. 175 f.) verhalten sich zu dieser Frage nicht.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht nachprüfen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 466/99 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2178/98 -, juris).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
    Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ).
  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2178/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht nachprüfen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 466/99 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2178/98 -, juris).
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 466/99
    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht nachprüfen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 466/99 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2178/98 -, juris).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
    Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entfernt sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).
  • BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01

    Kein Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens bzw das Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
    Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entfernt sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

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