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   BVerfG, 20.07.1992 - 2 BvR 990/92   

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https://dejure.org/1992,6433
BVerfG, 20.07.1992 - 2 BvR 990/92 (https://dejure.org/1992,6433)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.1992 - 2 BvR 990/92 (https://dejure.org/1992,6433)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 1992 - 2 BvR 990/92 (https://dejure.org/1992,6433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Auslegung des § 22 Abs. 1 AsylVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

    Auszug aus BVerfG, 20.07.1992 - 2 BvR 990/92
    Die Auslegung von Gesetzen und die Fortbildung des Rechts gehören zu den anerkannten Aufgaben und Befugnissen der Gerichte (vgl. BVerfGE 71, 354 [362 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.07.1992 - 2 BvR 990/92
    Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind ebenso wie die Sachverhaltsfeststellung und Tatsachenwürdigung allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerfG, 20.07.1992 - 2 BvR 990/92
    Die Grenzen dieser Befugnis wären dann überschritten, wenn die gesetzliche Ordnung keinen Anhaltspunkt böte, zu dem vom Oberverwaltungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht gefundenen Ergebnis zu gelangen (vgl. BVerfGE 65, 182 [190 f.]) .
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 12 S 2273/93

    Zur Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - Abschiebung

    Demgemäß umfaßt das Asylverfahren das gesamte Verfahren einschließlich seiner aufenthaltsrechtlichen Abwicklung nach rechtsbeständiger Ablehnung des Asylanerkennungsantrags (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988, BVerwGE 80, 315; Urteil vom 31.3.1992, Buchholz § 22 AsylVfG Nr. 4; vgl. auch BVerfG - 1. Kammer des 2. Senats -, Beschluß vom 20.7.1992 - 2 BvR 990/92 - zum Fortbestehen des Zusammenhangs mit dem ursprünglich betriebenen Asylverfahren trotz erteilter Duldungen bzw. trotz "aus humanitären Gründen" beantragter Duldung und zur fachgerichtlichen Auslegung des Asylverfahrensgesetzes; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.2.1990 - A 12 S 1361/89 -, VBlBW 1990, 393; siehe hierzu auch Schenk, Asylrecht und Asylverfahrensrecht, 1993, Randnr. 150, sowie zu dieser "Abwicklungsphase" im Zusammenhang mit dem im Sinne einer Erweiterung von "Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz" angepaßten § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO n.F. Randnr. 215).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1994 - 12 S 70/93

    Rechtsmittelausschluß nach AsylVfG 1992 § 78 Abs 1 S 1 - Abschiebung eines

    Demgemäß umfaßt das Asylverfahren das gesamte Verfahren einschließlich seiner aufenthaltsrechtlichen Abwicklung nach rechtsbeständiger Ablehnung des Asylanerkennungsantrags (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988, BVerwGE 80, 315; Urteil vom 31.3.1992, Buchholz § 22 AsylVfG Nr. 4; vgl. auch BVerfG - 1. Kammer des 2. Senats -, Beschluß vom 20.7.1992 - 2 BvR 990/92 - zum Fortbestehen des Zusammenhangs mit dem ursprünglich betriebenen Asylverfahren trotz erteilter Duldungen bzw. trotz "aus humanitären Gründen" beantragter Duldung und zur fachgerichtlichen Auslegung des Asylverfahrensgesetzes; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.2.1990 - A 12 S 1361/89 -, VBlBW 1990, 393; siehe hierzu auch Schenk, Asylrecht und Asylverfahrensrecht, 1993, RdNr. 150, sowie zu dieser "Abwicklungsphase" im Zusammenhang mit dem im Sinne einer Erweiterung von "Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz" angepaßten § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO n.F. RdNr. 215).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1995 - A 12 S 1005/95

    Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - Vollzug einer

    Demgemäß umfaßt das Asylverfahren das gesamte Verfahren einschließlich seiner aufenthaltsrechtlichen Abwicklung nach rechtsbeständiger Ablehnung des Asylanerkennungsantrags (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988, BVerwGE 80, 315; Urteil vom 31.03.1992, Buchholz § 22 AsylVfG Nr. 4; vgl. auch BVerfG - 1. Kammer des 2. Senats -, Beschluß vom 20.07.1992 - 2 BvR 990/92 - zum Fortbestehen des Zusammenhangs mit dem ursprünglich betriebenen Asylverfahren trotz erteilter Duldungen bzw. trotz "aus humanitären Gründen" beantragter Duldung und zur fachgerichtlichen Auslegung des Asylverfahrensgesetzes; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.02.1990 - A 12 S 1361/89 -, VBlBW 1990, 393; siehe hierzu auch Schenk, Asylrecht und Asylverfahrensrecht, 1993, RdNr. 150 sowie zu dieser "Abwicklungsphase" im Zusammenhang mit dem im Sinne einer Erweiterung von "Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz" angepaßten § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO n.F. RdNr. 215).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 12 S 2350/93
    Demgemäß umfaßt das Asylverfahren das gesamte Verfahren einschließlich seiner aufenthaltsrechtlichen Abwicklung nach rechtsbeständiger Ablehnung des Asylanerkennungsantrags (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988, BVerwGE 80, 315; Urteil vom 31.3.1992, Buchholz § 22 AsylVfG Nr. 4; vgl. auch BVerfG - 1. Kammer des 2. Senats -, Beschluß vom 20.7.1992 - 2 BvR 990/92 - zum Fortbestehen des Zusammenhangs mit dem ursprünglich betriebenen Asylverfahren trotz erteilter Duldungen bzw. trotz "aus humanitären Gründen" beantragter Duldung und zur fachgerichtlichen Auslegung des Asylverfahrensgesetzes; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.2.1990 - A 12 S 1361/89 -, VBlBW 1990, 393; siehe hierzu auch Schenk, Asylrecht und Asylverfahrensrecht, 1993, Randnr. 150, sowie zu dieser "Abwicklungsphase" im Zusammenhang mit dem im Sinne einer Erweiterung von "Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz" angepaßten § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO n.F. Randnr. 215).
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