Rechtsprechung
BVerfG, 20.07.2015 - 1 BvQ 25/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verwerfung des Widerspruchs gegen die einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2015
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2015
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 3 S 1 BVerfGG, § 32 Abs 3 S 3 BVerfGG, § 94 Abs 1 BVerfGG, § 94 Abs 3 BVerfGG, § 94 Abs 4 BVerfGG
Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA: Prozessgegner des Ausgangsverfahrens nicht widerspruchsberechtigt - rechtsprechung-im-internet.de
Art 8 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer eA: Aufrechterhaltung der Folgenabwägung - Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Versammlung "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" mit dem Eigentumsgrundrecht
- rewis.io
Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer eA: Aufrechterhaltung der Folgenabwägung
- ra.de
- rewis.io
Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA: Prozessgegner des Ausgangsverfahrens nicht widerspruchsberechtigt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1; BVerfGG § 93d Abs. 2
Vereinbarkeit der Versammlung "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" mit dem Eigentumsgrundrecht - rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 93d Abs. 2
Vereinbarkeit der Versammlung "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" mit dem Eigentumsgrundrecht - datenbank.nwb.de
Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer eA: Aufrechterhaltung der Folgenabwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 139, 378
- NJW 2016, 708
- NVwZ 2016, 50
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Passau, 13.07.2015 - 17 C 1163/15
"Bierdosen-Flashmob in Passau"
Auszug aus BVerfG, 20.07.2015 - 1 BvQ 25/15
1. Durch Beschluss vom 13. Juli 2015 - 17 C 1163/15 - wies das Amtsgericht Passau einen Antrag des Leiters der Versammlung "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" auf Aufhebung eines gegen ihn ausgesprochenen Hausverbots auf dem Passauer Nibelungenplatz für die Dauer der Versammlung in der Zeit von ca. 18:15 Uhr bis ca. 18:30 Uhr am 20. Juli 2015 sowie auf Deaktivierung der auf dem Nibelungenplatz stattfindenden Videoüberwachung für die entsprechende Zeit zurück.Die Kammer hat die Beschlüsse des Amtsgerichts Passau vom 13. Juli 2015 - 17 C 1163/15 - und vom 17. Juli 2015 - 13 C 1219/15 - sowie des Landgerichts Passau vom 16. Juli 2015 - 2 T 127/15 - aufgehoben und die Vollstreckung des Beschlusses des Amtsgerichts Passau vom 14. Juli 2015 - 13 C 1219/15 - bis zum Tag nach der Versammlung ausgesetzt.
- LG Passau, 16.07.2015 - 2 T 127/15
"Bierdosen-Flashmob in Passau"
Auszug aus BVerfG, 20.07.2015 - 1 BvQ 25/15
Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde wurde vom Landgericht Passau mit Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 T 127/15 - zurückgewiesen.Die Kammer hat die Beschlüsse des Amtsgerichts Passau vom 13. Juli 2015 - 17 C 1163/15 - und vom 17. Juli 2015 - 13 C 1219/15 - sowie des Landgerichts Passau vom 16. Juli 2015 - 2 T 127/15 - aufgehoben und die Vollstreckung des Beschlusses des Amtsgerichts Passau vom 14. Juli 2015 - 13 C 1219/15 - bis zum Tag nach der Versammlung ausgesetzt.
- BVerfG, 14.09.1993 - 2 BvR 1952/93
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Widerspruchs gegen die Ablehnungder Aussetzung …
Auszug aus BVerfG, 20.07.2015 - 1 BvQ 25/15
Über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entscheidet - anders als gemäß § 93d Abs. 2 Satz 3, § 32 Abs. 3 BVerfGG über den Widerspruch - die Kammer (vgl. BVerfGE 89, 119 ).
- BVerfG, 13.10.2021 - 1 BvR 1750/21
Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine einstweilige Anordnung im …
Die Zuständigkeit des Senats, in solchen Konstellationen entscheiden zu können, bleibt davon unberührt (vgl. BVerfGE 139, 378 ).Ihm fehlt aber als einem nicht am Verfahren Beteiligten die Befugnis zum Widerspruch (vgl. BVerfGE 89, 119 ; 99, 49 ; 139, 378 ; stRspr).
Eine Beteiligtenstellung können im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer dem Beschwerdeführer selbst, der allerdings nach § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG nicht widerspruchsberechtigt ist, lediglich die in § 94 Abs. 1, 2 und 4 BVerfGG genannten Verfassungsorgane erlangen, § 94 Abs. 5 BVerfGG (vgl. BVerfGE 99, 49 ; 139, 378 m.w.N.).
- BVerfG, 20.12.2022 - 1 BvR 1654/22
Unzulässiger Widerspruch eines nicht widerspruchsberechtigten Jugendamts gegen …
Die Zuständigkeit des Senats, in solchen Konstellationen entscheiden zu können, bleibt davon unberührt (vgl. BVerfGE 139, 378 ).Eine Beteiligtenstellung können im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer den Beschwerdeführenden selbst, die allerdings nach § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG nicht widerspruchsberechtigt sind, lediglich die in § 94 Abs. 1, 2 und 4 BVerfGG genannten Verfassungsorgane erlangen, § 94 Abs. 5 BVerfGG (vgl. BVerfGE 99, 49 ; 139, 378 m.w.N.).
- VG Mainz, 08.06.2017 - 1 K 4/14
Kostenersatz für eine polizeiliche Gebäuderäumung nach Hausbesetzung; …
Hiergegen können auch nicht die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 18. und 20 Juli 2015 - 1 BvQ 25/15 - herangezogen werden. - BVerfG, 17.09.2022 - 1 BvR 618/22
Unzulässiger Widerspruch gegen einstweilige Anordnung und erfolglose …
Die Zuständigkeit des Senats, in solchen Konstellationen entscheiden zu können, bleibt davon unberührt (vgl. BVerfGE 139, 378 ). - VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot
Gegen dieses Ergebnis können auch nicht mit Erfolg die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 18. und 20 Juli 2015 - 1 BvQ 25/15 - herangezogen werden.