Rechtsprechung
   BVerfG, 20.07.2015 - 1 BvQ 25/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19700
BVerfG, 20.07.2015 - 1 BvQ 25/15 (https://dejure.org/2015,19700)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.2015 - 1 BvQ 25/15 (https://dejure.org/2015,19700)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 1 BvQ 25/15 (https://dejure.org/2015,19700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2015

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 3 S 1 BVerfGG, § 32 Abs 3 S 3 BVerfGG, § 94 Abs 1 BVerfGG, § 94 Abs 3 BVerfGG, § 94 Abs 4 BVerfGG
    Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA: Prozessgegner des Ausgangsverfahrens nicht widerspruchsberechtigt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer eA: Aufrechterhaltung der Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Versammlung "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" mit dem Eigentumsgrundrecht

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer eA: Aufrechterhaltung der Folgenabwägung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA: Prozessgegner des Ausgangsverfahrens nicht widerspruchsberechtigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; BVerfGG § 93d Abs. 2
    Vereinbarkeit der Versammlung "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" mit dem Eigentumsgrundrecht

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 93d Abs. 2
    Vereinbarkeit der Versammlung "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" mit dem Eigentumsgrundrecht

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer eA: Aufrechterhaltung der Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 139, 378
  • NJW 2016, 708
  • NVwZ 2016, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Passau, 13.07.2015 - 17 C 1163/15

    "Bierdosen-Flashmob in Passau"

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2015 - 1 BvQ 25/15
    1. Durch Beschluss vom 13. Juli 2015 - 17 C 1163/15 - wies das Amtsgericht Passau einen Antrag des Leiters der Versammlung "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" auf Aufhebung eines gegen ihn ausgesprochenen Hausverbots auf dem Passauer Nibelungenplatz für die Dauer der Versammlung in der Zeit von ca. 18:15 Uhr bis ca. 18:30 Uhr am 20. Juli 2015 sowie auf Deaktivierung der auf dem Nibelungenplatz stattfindenden Videoüberwachung für die entsprechende Zeit zurück.

    Die Kammer hat die Beschlüsse des Amtsgerichts Passau vom 13. Juli 2015 - 17 C 1163/15 - und vom 17. Juli 2015 - 13 C 1219/15 - sowie des Landgerichts Passau vom 16. Juli 2015 - 2 T 127/15 - aufgehoben und die Vollstreckung des Beschlusses des Amtsgerichts Passau vom 14. Juli 2015 - 13 C 1219/15 - bis zum Tag nach der Versammlung ausgesetzt.

  • LG Passau, 16.07.2015 - 2 T 127/15

    "Bierdosen-Flashmob in Passau"

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2015 - 1 BvQ 25/15
    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde wurde vom Landgericht Passau mit Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 T 127/15 - zurückgewiesen.

    Die Kammer hat die Beschlüsse des Amtsgerichts Passau vom 13. Juli 2015 - 17 C 1163/15 - und vom 17. Juli 2015 - 13 C 1219/15 - sowie des Landgerichts Passau vom 16. Juli 2015 - 2 T 127/15 - aufgehoben und die Vollstreckung des Beschlusses des Amtsgerichts Passau vom 14. Juli 2015 - 13 C 1219/15 - bis zum Tag nach der Versammlung ausgesetzt.

  • BVerfG, 14.09.1993 - 2 BvR 1952/93

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Widerspruchs gegen die Ablehnungder Aussetzung

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2015 - 1 BvQ 25/15
    Über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entscheidet - anders als gemäß § 93d Abs. 2 Satz 3, § 32 Abs. 3 BVerfGG über den Widerspruch - die Kammer (vgl. BVerfGE 89, 119 ).
  • BVerfG, 13.10.2021 - 1 BvR 1750/21

    Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine einstweilige Anordnung im

    Die Zuständigkeit des Senats, in solchen Konstellationen entscheiden zu können, bleibt davon unberührt (vgl. BVerfGE 139, 378 ).

    Ihm fehlt aber als einem nicht am Verfahren Beteiligten die Befugnis zum Widerspruch (vgl. BVerfGE 89, 119 ; 99, 49 ; 139, 378 ; stRspr).

    Eine Beteiligtenstellung können im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer dem Beschwerdeführer selbst, der allerdings nach § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG nicht widerspruchsberechtigt ist, lediglich die in § 94 Abs. 1, 2 und 4 BVerfGG genannten Verfassungsorgane erlangen, § 94 Abs. 5 BVerfGG (vgl. BVerfGE 99, 49 ; 139, 378 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.12.2022 - 1 BvR 1654/22

    Unzulässiger Widerspruch eines nicht widerspruchsberechtigten Jugendamts gegen

    Die Zuständigkeit des Senats, in solchen Konstellationen entscheiden zu können, bleibt davon unberührt (vgl. BVerfGE 139, 378 ).

    Eine Beteiligtenstellung können im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer den Beschwerdeführenden selbst, die allerdings nach § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG nicht widerspruchsberechtigt sind, lediglich die in § 94 Abs. 1, 2 und 4 BVerfGG genannten Verfassungsorgane erlangen, § 94 Abs. 5 BVerfGG (vgl. BVerfGE 99, 49 ; 139, 378 m.w.N.).

  • VG Mainz, 08.06.2017 - 1 K 4/14

    Kostenersatz für eine polizeiliche Gebäuderäumung nach Hausbesetzung;

    Hiergegen können auch nicht die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 18. und 20 Juli 2015 - 1 BvQ 25/15 - herangezogen werden.
  • BVerfG, 17.09.2022 - 1 BvR 618/22

    Unzulässiger Widerspruch gegen einstweilige Anordnung und erfolglose

    Die Zuständigkeit des Senats, in solchen Konstellationen entscheiden zu können, bleibt davon unberührt (vgl. BVerfGE 139, 378 ).
  • VG Mainz, 20.06.2017 - 1 L 625/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot

    Gegen dieses Ergebnis können auch nicht mit Erfolg die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 18. und 20 Juli 2015 - 1 BvQ 25/15 - herangezogen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht