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   BVerfG, 20.07.2017 - 2 BvR 1621/17   

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https://dejure.org/2017,25484
BVerfG, 20.07.2017 - 2 BvR 1621/17 (https://dejure.org/2017,25484)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.2017 - 2 BvR 1621/17 (https://dejure.org/2017,25484)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 2 BvR 1621/17 (https://dejure.org/2017,25484)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung einer psychisch erkrankten, in stationärer Behandlung befindlichen, nicht reisefähigen Person

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Untersagung der Abschiebung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde; Abschiebung eines in stationärer Behandlung befindlichen und unter einer ernsten psychischen Erkrankung leidenden und nicht reisefähigen Ausländers

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung einer psychisch erkrankten, in stationärer Behandlung befindlichen, nicht reisefähigen Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Untersagung der Abschiebung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde; Abschiebung eines in stationärer Behandlung befindlichen und unter einer ernsten psychischen Erkrankung leidenden und nicht reisefähigen Ausländers

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Untersagung der Abschiebung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde; Abschiebung eines in stationärer Behandlung befindlichen und unter einer ernsten psychischen Erkrankung leidenden und nicht reisefähigen Ausländers

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung einer psychisch erkrankten, in stationärer Behandlung befindlichen, nicht reisefähigen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2017 - 2 BvR 1621/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
  • VGH Bayern, 02.10.2017 - 10 CE 17.1491

    Erledigungserklärung in Asylsachen

    Ebenso kann die vom Antragsgegner aufgeworfene Frage offen bleiben, ob durch die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2017 (2 BvR 1621/17), mit der die Abschiebung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt worden ist, der Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis fehlte bzw. der Anordnungsgrund entfallen war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - 18 B 1285/17

    Reiseunfähigkeit als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis bei einer psychischen

    Was sich aus dem mit Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller vom 29. November 2017 in Bezug genommenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2017 - 2 BvR 1621/17 - mit dem jenem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt für das vorliegende Verfahren ergeben soll, wird mit der Beschwerde nicht dargelegt und ist auch sonst nicht ersichtlich.
  • VG Oldenburg, 19.09.2017 - 7 A 6230/17

    Benzodiazephanabhängigkeit; Gesundheit; Gesundheitliche Versorgung; Krankheit;

    Ein ärztliches Attest kann allerdings im Falle des Fehlens der Reisefähigkeit bei einer akuten paranoiden Schizophrenie mit stationärer Unterbringung im Falle unmittelbar bevorstehender Abschiebung nicht als unzureichend substantiiert abgelehnt werden, wenn die Kürze der Zeit keine ausführliche Stellungnahme erlaubt (so: BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2017, 2 BvR 1621/17, juris).
  • VG Oldenburg, 04.10.2018 - 7 A 2946/18

    Allgemeine Lage; Armenien; Gesundheit; Gesundheitliche Versorgung;

    Ein ärztliches Attest kann allerdings im Falle des Fehlens der Reisefähigkeit bei einer akuten paranoiden Schizophrenie mit stationärer Unterbringung im Falle unmittelbar bevorstehender Abschiebung nicht als unzureichend substantiiert abgelehnt werden, wenn die Kürze der Zeit keine ausführliche Stellungnahme erlaubt (so: BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2017, 2 BvR 1621/17, juris).
  • VG München, 16.10.2017 - M 3 K 17.52638

    Dublin-Verfahren (Slowenien)

    Der vorliegende Fall ist insofern auch in keiner Weise vergleichbar mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2017 - 2 BvR 1621/17 - zugrunde lag (dort: Abschiebung aus einer seit mehreren Wochen bestehenden stationär-psychiatrischen Behandlung heraus, in diesem Zusammenhang kurzfristig abgegebene ärztliche Stellungnahme zur fehlenden Reisefähigkeit).
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