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   BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1712/89   

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https://dejure.org/1992,2799
BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1712/89 (https://dejure.org/1992,2799)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.1992 - 2 BvR 1712/89 (https://dejure.org/1992,2799)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 1992 - 2 BvR 1712/89 (https://dejure.org/1992,2799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Beschränkung von Beratungshilfe auf deutsche Staatsangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beratungshilfe - Gewährung - Staatsangehörigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 383
  • NVwZ 1993, 266 (Ls.)
  • Rpfleger 1993, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1712/89
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (st.Rspr.; vgl. nur BVerfG, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 BvF 1/88 u.a. -, Umdruck S. 139 f.).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1712/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung nicht gehindert gesehen, seine Prüfung auch auf die Verletzung von Verfassungsnormen zu erstrecken, auf die sich ein Beschwerdeführer nicht ausdrücklich berufen hat (BVerfGE 42, 237 [240 f.]; 54, 117 [124]; 62, 338 [342 f.]; 69, 248 [254]; 71, 202 [204]).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1712/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung nicht gehindert gesehen, seine Prüfung auch auf die Verletzung von Verfassungsnormen zu erstrecken, auf die sich ein Beschwerdeführer nicht ausdrücklich berufen hat (BVerfGE 42, 237 [240 f.]; 54, 117 [124]; 62, 338 [342 f.]; 69, 248 [254]; 71, 202 [204]).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1712/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung nicht gehindert gesehen, seine Prüfung auch auf die Verletzung von Verfassungsnormen zu erstrecken, auf die sich ein Beschwerdeführer nicht ausdrücklich berufen hat (BVerfGE 42, 237 [240 f.]; 54, 117 [124]; 62, 338 [342 f.]; 69, 248 [254]; 71, 202 [204]).
  • BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84

    Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1712/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung nicht gehindert gesehen, seine Prüfung auch auf die Verletzung von Verfassungsnormen zu erstrecken, auf die sich ein Beschwerdeführer nicht ausdrücklich berufen hat (BVerfGE 42, 237 [240 f.]; 54, 117 [124]; 62, 338 [342 f.]; 69, 248 [254]; 71, 202 [204]).
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1712/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung nicht gehindert gesehen, seine Prüfung auch auf die Verletzung von Verfassungsnormen zu erstrecken, auf die sich ein Beschwerdeführer nicht ausdrücklich berufen hat (BVerfGE 42, 237 [240 f.]; 54, 117 [124]; 62, 338 [342 f.]; 69, 248 [254]; 71, 202 [204]).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 1 BvR 79/97

    Effektivität des Rechtsschutzes im Scheidungsanerkennungsverfahren

    Nachdem die ordentlichen Gerichte dies zunächst abgelehnt hatten, wurde ihr aufgrund eines Beschlusses der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. August 1992 (2 BvR 1712/89) Beratungshilfe gewährt.
  • OVG Hamburg, 30.06.2020 - 3 So 105/18

    Keine Verfahrensgebühr eines Rechtsanwaltes bei Mehrvergleich

    Das Beratungshilfegesetz verschafft finanziell hilfsbedürftigen Personen bei Sachverhalten, die - wie hier - eine Beziehung zum Inland aufweisen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnsitz einen erleichterten Zugang zur Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.8.1992, 2 BvR 1712/89, NJW 1993, 383, juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Sachsen, 13.12.1999 - A 4 S 361/98

    Zulassung der Berufung wegen Verstoß gegen rechtliches Gehör ; Umfang der

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