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   BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89   

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https://dejure.org/1997,1212
BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89 (https://dejure.org/1997,1212)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89 (https://dejure.org/1997,1212)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 1997 - 1 BvR 1300/89 (https://dejure.org/1997,1212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3
    Arbeitnehmer; Beamte; Selbständige; Vorsorgeaufwendungen

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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
    Dies bedeutet, daß das geschützte Freiheitsrecht nur so weit beschränkt werden darf, daß dem Grundrechtsträger (Steuerpflichtigen) ein Kernbestand des Erfolges eigener Betätigung im wirtschaftlichen Bereich in Gestalt der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen und der grundsätzlichen Verfügungsbefugnis über die geschaffenen vermögenswerten Rechtspositionen erhalten bleibt (BVerfGE 87, 153 [169]).

    Das vorliegende Verfahren gibt keinen Anlaß zur Entscheidung der Frage, ob der Steuergesetzgeber jedenfalls dann die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung des Einkommens überschreitet und in die Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) in deren Ausprägung als persönliche Entfaltungsfreiheit im vermögensrechtlichen Bereich (Art. 14 GG ) eingreift, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die steuerliche Belastung (wegen der nur beschränkten Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen) zusammengenommen ein solches Ausmaß erreichen, daß nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, daß dem Steuerpflichtigen ein Kernbestand des Erfolges eigener Betätigung im wirtschaftlichen Bereich als Ausdruck der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen verbliebe (BVerfGE 87, 153 [169]; 93, 121 [135]).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
    Das vorliegende Verfahren gibt keinen Anlaß zur Entscheidung der Frage, ob der Steuergesetzgeber jedenfalls dann die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung des Einkommens überschreitet und in die Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) in deren Ausprägung als persönliche Entfaltungsfreiheit im vermögensrechtlichen Bereich (Art. 14 GG ) eingreift, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die steuerliche Belastung (wegen der nur beschränkten Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen) zusammengenommen ein solches Ausmaß erreichen, daß nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, daß dem Steuerpflichtigen ein Kernbestand des Erfolges eigener Betätigung im wirtschaftlichen Bereich als Ausdruck der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen verbliebe (BVerfGE 87, 153 [169]; 93, 121 [135]).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87

    Zur Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 24. Juni 1992 (BVerfGE 86, 369 [380 f.]) diese Frist im Jahr 1989 als noch nicht abgelaufen angesehen.
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
    Ebenso wie der Staat verpflichtet ist, dem mittellosen Bürger diese Mindestvoraussetzungen im erforderlichen Fall durch Sozialleistungen zu sichern (BVerfGE 40, 121 [133]), darf er dem Bürger das selbst erzielte Einkommen bis zu diesem Betrag nicht entziehen.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß der Staat dem Steuerpflichtigen sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen muß, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird (BVerfGE 82, 60 [85]).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11 ) den Gesetzgeber angewiesen, eine Neuregelung der Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten zu schaffen; dies schließt auch die Neuregelung der steuerlichen Behandlung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen - soweit sie der Alterssicherung dienen - als einen wesentlichen Bestandteil des Rentenbesteuerungsrechtes ein.
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