Rechtsprechung
BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 20.09.1988 - X 7389/87
- BFH, 07.09.1989 - X B 206/88
- BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
Dies bedeutet, daß das geschützte Freiheitsrecht nur so weit beschränkt werden darf, daß dem Grundrechtsträger (Steuerpflichtigen) ein Kernbestand des Erfolges eigener Betätigung im wirtschaftlichen Bereich in Gestalt der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen und der grundsätzlichen Verfügungsbefugnis über die geschaffenen vermögenswerten Rechtspositionen erhalten bleibt (BVerfGE 87, 153 [169]).Das vorliegende Verfahren gibt keinen Anlaß zur Entscheidung der Frage, ob der Steuergesetzgeber jedenfalls dann die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung des Einkommens überschreitet und in die Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) in deren Ausprägung als persönliche Entfaltungsfreiheit im vermögensrechtlichen Bereich (Art. 14 GG ) eingreift, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die steuerliche Belastung (wegen der nur beschränkten Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen) zusammengenommen ein solches Ausmaß erreichen, daß nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, daß dem Steuerpflichtigen ein Kernbestand des Erfolges eigener Betätigung im wirtschaftlichen Bereich als Ausdruck der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen verbliebe (BVerfGE 87, 153 [169]; 93, 121 [135]).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
Das vorliegende Verfahren gibt keinen Anlaß zur Entscheidung der Frage, ob der Steuergesetzgeber jedenfalls dann die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung des Einkommens überschreitet und in die Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) in deren Ausprägung als persönliche Entfaltungsfreiheit im vermögensrechtlichen Bereich (Art. 14 GG ) eingreift, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die steuerliche Belastung (wegen der nur beschränkten Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen) zusammengenommen ein solches Ausmaß erreichen, daß nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, daß dem Steuerpflichtigen ein Kernbestand des Erfolges eigener Betätigung im wirtschaftlichen Bereich als Ausdruck der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen verbliebe (BVerfGE 87, 153 [169]; 93, 121 [135]). - BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87
Zur Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von …
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 24. Juni 1992 (BVerfGE 86, 369 [380 f.]) diese Frist im Jahr 1989 als noch nicht abgelaufen angesehen.
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
Ebenso wie der Staat verpflichtet ist, dem mittellosen Bürger diese Mindestvoraussetzungen im erforderlichen Fall durch Sozialleistungen zu sichern (BVerfGE 40, 121 [133]), darf er dem Bürger das selbst erzielte Einkommen bis zu diesem Betrag nicht entziehen. - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß der Staat dem Steuerpflichtigen sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen muß, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird (BVerfGE 82, 60 [85]). - BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente
Auszug aus BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11 ) den Gesetzgeber angewiesen, eine Neuregelung der Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten zu schaffen; dies schließt auch die Neuregelung der steuerlichen Behandlung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen - soweit sie der Alterssicherung dienen - als einen wesentlichen Bestandteil des Rentenbesteuerungsrechtes ein.
- BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12
§ 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen
Der existenznotwendige Bedarf bildet von Verfassungs wegen die Untergrenze für den Zugriff durch die Einkommensteuer (BVerfG 20. August 1997 - 1 BvR 1300/89 -; 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 ua. - zu C I der Gründe, BVerfGE 87, 153; 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 ua. - zu C III 2 der Gründe, BVerfGE 82, 60) . - BFH, 14.12.2005 - X R 20/04
Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG
Auch in den Kammerbeschlüssen vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90 (HFR 1991, 672), vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88 (HFR 1998, 397) und vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89 (HFR 1997, 937) hat sich das BVerfG zur Abziehbarkeit von Beiträgen zu Krankenversicherungen nicht explizit geäußert.Er hat seine Rechtsauffassung mit weiterer Entscheidung vom 10. November 2004 XI R 37/02 (…BFH/NV 2005, 1024) unter Bezugnahme auf sein Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650 und auf die BVerfG-Beschlüsse in HFR 1998, 397 und in HFR 1997, 937 bestätigt.
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
Eine Frist zur Neuregelung wurde dem Gesetzgeber dabei nicht gesetzt (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1997 - 1 BvR 1300/89 -, HFR 1997, S. 937, …sowie vom 20. August 1997 - 1 BvR 1523/88 -, HFR 1998, S. 397).
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
Eine Frist zur Neuregelung wurde dem Gesetzgeber dabei nicht gesetzt (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1997 - 1 BvR 1300/89 -, HFR 1997, S. 937, …sowie vom 20. August 1997 - 1 BvR 1523/88 -, HFR 1998, S. 397). - BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99
Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig
Es genügt vielmehr, dass der Steuerpflichtige nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld noch ausreichende Mittel zur Verfügung hat, um seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten und seine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung leisten zu können (BVerfG-Beschlüsse vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, HFR 1998, 397, und vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89, HFR 1997, 937). - BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen …
Eine Frist zur Neuregelung wurde dem Gesetzgeber dabei nicht gesetzt (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1997 - 1 BvR 1300/89 -, HFR 1997, S. 937, …sowie vom 20. August 1997 - 1 BvR 1523/88 -, HFR 1998, S. 397). - BFH, 08.11.2006 - X R 45/02
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens …
Das BVerfG hatte die betragsmäßige Beschränkung der Vorsorgeaufwendungen auf die Höchstbeträge des § 10 Abs. 3 EStG a.F. aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet (BVerfG-Beschlüsse vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 397, 398, und 1 BvR 1300/89, HFR 1997, 937). - BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen
Es genügt vielmehr, dass der Steuerpflichtige nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld noch ausreichende Mittel zur Verfügung hat, um seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten und seine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung leisten zu können (BVerfG-Beschlüsse in HFR 1998, 397, und vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89, HFR 1997, 937). - BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
Eine Frist zur Neuregelung wurde dem Gesetzgeber dabei nicht gesetzt (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1997 - 1 BvR 1300/89 -, HFR 1997, S. 937, …sowie vom 20. August 1997 - 1 BvR 1523/88 -, HFR 1998, S. 397). - BFH, 21.07.2004 - X R 72/01
Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK
Das BVerfG hatte mit Beschlüssen vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89 (HFR 1997, 937) und in HFR 1998, 397 die ständige Rechtsprechung des BFH (z.B. Entscheidungen vom 27. Juni 1996 IV R 4/84, BFHE 181, 31;… in BFH/NV 1999, 163) bestätigt, dass Vorsorgeaufwendungen nur im Rahmen der Höchstbeträge des § 10 Abs. 3 EStG abziehbar sind. - BFH, 14.05.1998 - X R 38/93
Beiträge eines Arbeitnehmers - Gesetzliche Rentenversicherung - Vorab entstandene …
- BFH, 12.03.2003 - X B 211/01
Vorsorgeaufwendungen; Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage für 1989
- BFH, 25.03.2003 - X B 212/01
Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen, Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage 1988
- BFH, 10.11.2004 - XI R 37/02
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen - Familie mit vier Kindern
- FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02
Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens, …
- FG Hessen, 24.11.2005 - 1 K 3274/05
Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Rechtsstreite - …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2442/99
Aufwendungen für den Bezug einer Tageszeitung
- FG Hamburg, 02.11.2001 - II 327/01
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß
- FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2441/99
Prozeßverschleppungsabsicht
- BFH, 18.03.2003 - X B 144/99
Vorsorgeaufwendungen; Einzahlungen in eine Pensionskasse
- FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2438/99
Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit u. a.
- BFH, 25.08.1993 - X B 32/93
Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der …
- FG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 6 K 1130/12
Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenabzugs für Arbeitnehmerbeiträge zur …
- FG Münster, 29.08.2001 - 8 K 4541/98
Unentgeltlichkeit der Überlassung von Wohnraum als Voraussetzung für den vollen …
- FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 59/97
Kindergeld für behindertes Kind; Eigene Bezüge des Kindes durch Zahlung von …
- FG Düsseldorf, 11.04.2008 - 18 K 375/06
Abzugsfähigkeit von Studiengebühren für eine wissenschaftliche Hochschule in …
- BFH, 04.09.2000 - III B 41/00
Beschwerdeeinlegung durch Computerfax; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung …
- FG Hamburg, 24.04.2002 - V 1/02
§ 10 Abs. 3 EStG verfassungsgemäß
- FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 198/93
Kürzung des Vorwegabzugs bei wertlosen, aber ohne eigene Beitragsleistung …
- BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahren
- FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 263/04
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen; Umfang …
- FG Hamburg, 24.04.2002 - V 277/01
Klage kann alleine gegen Einspruchsentscheidung gerichtet
- BFH, 12.01.1998 - X B 43/97
Gundsätzliche Bedeutung der Frage der Kürzung des Sonderausgabenhöchstbetrages
- FG München, 12.12.2002 - 15 K 4395/00
Kein Anspruch des Einspruchsführers gegen das Finanzamt auf Ruhen seines …
- FG Münster, 21.09.2001 - 13 V 2904/01
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höchstbetragsbegrenzung …
- FG Hessen, 13.12.2001 - 1 K 3267/01
Beschränkte Abzugsfähigkeit; Vorsorgeaufwendung; Ehegatte; Verfassungsmäßigkeit; …
- FG Hessen, 13.12.2001 - 1 K 3268/01
Beschränkte Abzugsfähigkeit; Vorsorgeaufwendung; Ehegatte; Verfassungsmäßigkeit; …
- FG München, 15.06.2001 - 13 V 1669/01
Vorläufiger Rechtsschutz bei verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Gültigkeit …
- FG Saarland, 05.05.2003 - 2 V 69/03
Zukunftssicherungsleistungen als Sonderausgaben, Vorwegabzug bei zusammen …
- FG Niedersachsen, 14.11.2000 - 7 K 428/90
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den begrenzten Abzug von …
- FG Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 7 K 112/95