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   BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03   

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BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03 (https://dejure.org/2003,2901)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03 (https://dejure.org/2003,2901)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 2003 - 1 BvR 1354/03 (https://dejure.org/2003,2901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Rechtsverletzung als Sachentscheidungsvoraussetzung einer Verfassungsbeschwerde; Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung eines minderjährigen Kindes im Sorgerechtsverfahren durch Verfahrenspfleger

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3544
  • FamRZ 2004, 86
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03
    Wegen seiner sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Schutzpflichten hat der Staat für sorgerechtliche Verfahren in materiell- und verfahrensrechtlicher Hinsicht normative Regelungen zu schaffen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ; 99, 145 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03
    Wegen seiner sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Schutzpflichten hat der Staat für sorgerechtliche Verfahren in materiell- und verfahrensrechtlicher Hinsicht normative Regelungen zu schaffen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ; 99, 145 ).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03
    Wegen seiner sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Schutzpflichten hat der Staat für sorgerechtliche Verfahren in materiell- und verfahrensrechtlicher Hinsicht normative Regelungen zu schaffen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ; 99, 145 ).
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerdeverfahren war mangels Erfolgsaussicht in der Hauptsache analog § 114 ZPO abzulehnen (vgl. BVerfGE 79, 252, 253).
  • OLG Hamm, 23.10.2001 - 2 WF 474/01

    Formelle Beteiligung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren bzw. Umgangsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03
    Mit der Einführung des Verfahrenspflegers wollte der Gesetzgeber verhindern, dass das Kind zum "bloßen Verfahrensobjekt" wird (vgl. BTDrucks 13/8511, S. 68 f.; 13/4899, S. 129 ff.), da es im Sorgerechtsverfahren - mit Ausnahme des Beschwerdeverfahrens ab Vollendung des 14. Lebensjahres - nicht formell beteiligt wird (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2002, 1127; OLG München, FamRZ 1978, 614 ; BTDrucks 13/8511, S. 68 f.; 13/4899, S. 129 ff.) und somit auch kein eigenes Antragsrecht hat.
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03
    a) Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein und das Kind in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen (vgl. BVerfGE 37, 217 ).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Die Einrichtung der Verfahrenspflegschaft ist Ausdruck der Subjektstellung des Kindes in seiner Individualität als Grundrechtsträger (BVerfG FamRZ 2007, 1078 Tz. 10 m.w.N.; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 86; Willutzki ZKJ 2009, 237).
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 280/15

    Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der

    Hinzukommt, dass das Kind durch die Vorenthaltung des Wissens um seine wahre Abstammung gleichsam zum "bloßen Verfahrensobjekt" herabgestuft würde, was indes durch die Gestaltung des Verfahrens gerade vermieden werden soll (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 86, 87).
  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18

    Rechtfertigung der Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Die Einrichtung der Verfahrensbeistandschaft ist übereinstimmend mit der ihr vorausgegangenen - inhaltsgleichen - Verfahrenspflegschaft Ausdruck der Subjektstellung des Kindes in seiner Individualität als Grundrechtsträger (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078 Rn. 10 mwN; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 86; Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 32).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 12/11

    Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge: Gesetzliche Vertretung des

    Den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine wirksame Vertretung der Kindesinteressen in Kindschaftsverfahren hat der Gesetzgeber durch dieses Institut (nunmehr Verfahrensbeistand) Genüge getan (BVerfG FamRZ 2004, 86).
  • OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 149/09

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Beteiligung der Eltern an einem die

    Wenn auch der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (FamRZ 2004, 86) nach dem Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs die Bestellung eines Verfahrensbeistandes für den Regelfall als ausreichend angesehen hat, vermag dieses Konstrukt die Notwendigkeit der gesetzlichen Vertretung des nunmehr formell am Verfahren beteiligten Kindes - mit allen daraus folgenden Verfahrensrechten - nicht zu ersetzen (Stößer in Prütting/Helms FamFG § 158 Rn. 25. Zorn in Bork/Jacoby/Schwab FamFG § 158 Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 9 UF 49/18

    Beschwerde im Sorgerechtsverfahren: Bestellung eines Verfahrensbeistands für das

    Die Einrichtung der Verfahrensbeistandschaft ist Ausdruck der Subjektstellung des Kindes in seiner Individualität als Grundrechtsträger (BVerfG, FamRZ 2007, 1078, mwN; vgl. auch BVerfG, FamRZ 2004, 86).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 18 UF 221/23

    Zurückverweisung aufgrund von Verfahrensmängeln

    (1) Dies folgt bereits aus dem Zweck der Verfahrensbeistandschaft, den Grundrechtsschutz des Kindes im Verfahren zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens wird (BVerfG vom 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe vom 26.06.2013 - 18 UF 296/11, juris Rn. 32; Sternal/Schäder, a.a.O., § 158 Rn. 1).
  • OLG Oldenburg, 28.10.2010 - 14 UF 114/10

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für minderjährige Kinder im

    Wenn auch der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 20. August 2003, 1 BvR 1354/03, FamRZ 2004, 86-87) nach dem Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs die Bestellung eines Verfahrensbeistandes für den Regelfall als ausreichend angesehen hat, vermag dieses Konstrukt die Notwendigkeit der gesetzlichen Vertretung des mit Inkrafttreten des FamFG formell am Verfahren beteiligten Kindes - mit allen daraus folgenden Verfahrensrechten - nicht zu ersetzen (Stößer in Prütting/Helms FamFG § 158 Rn. 25; Zorn in Bork/Jacoby/Schwab FamFG § 158 Rn. 21; so schon Senatsbeschluss vom 26. November 2009, 14 UF 149/09, = FamRZ 2010, 660 ff.).
  • OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05

    Einstweilige Anordnung gegen Eltern, die den Besuch der Grundschule durch ihre

    Das Kind hat keinen Anspruch darauf, selbst als Partei in das Verfahren einbezogen zu werden und sich von einem Rechtsanwalt in dem Verfahren vertreten zu lassen (BVerfG NJW 2003, 3544).
  • VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07

    Elternrecht; Sorgerechtsübertragung; Rüge fremder Grundrechte; Verfahrenspfleger

    Das Oberlandesgericht ist zutreffend vom Sinn der Regelung in § 50 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgegangen, den eigenen Interessen des Kindes im Verfahren hinreichend Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. August 2003 - 1 BvR 1354/03 - NJW 2003, 3544 f.) und hat sodann ausgeführt, eines Verfahrenspflegers bedürfe es nicht, wenn die Interessenwahrung auf andere Weise als durch einen Verfahrenspfleger gewährleistet sei.
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 9 UF 35/10

    Sorgerechtsentscheidung: Notwendiger Umfang der vom Gericht durchzuführenden

  • AG Obernburg, 06.07.2007 - 1 F 580/06
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