Rechtsprechung
BVerfG, 20.08.2013 - 2 BvL 7/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, HBeglG 2011, § 14 Abs 1 InsO
Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 14 Abs 3 InsO (Kostentragung bei Forderungserfüllung und Abweisung eines Insolvenzantrags) mangels hinreichender Begründung unzulässig - Entscheidungserheblichkeit sowie verfassungsrechtliche Bewertung unzureichend begründet - rewis.io
Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 14 Abs 3 InsO (Kostentragung bei Forderungserfüllung und Abweisung eines Insolvenzantrags) mangels hinreichender Begründung unzulässig - Entscheidungserheblichkeit sowie verfassungsrechtliche Bewertung unzureichend begründet
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 14 Abs 3 InsO (Kostentragung bei Forderungserfüllung und Abweisung eines Insolvenzantrags) mangels hinreichender Begründung unzulässig - Entscheidungserheblichkeit sowie verfassungsrechtliche Bewertung unzureichend begründet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Deggendorf, 03.08.2011 - IN 102/11
- BVerfG, 20.08.2013 - 2 BvL 7/11
Papierfundstellen
- NZI 2013, 1000
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 2 BvL 7/11
Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ; 121, 241 ).
Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nicht nur benennen, sondern auch die für die Überzeugung des Gerichts maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).
- AG Deggendorf, 03.08.2011 - IN 102/11
Vorlage an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Kostenregelung nach Abweisung des …
Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 2 BvL 7/11
Diesen Anforderungen wird der (in ZInsO 2011, S. 1801, veröffentlichte) Vorlagebeschluss nicht gerecht. - BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 2 BvL 7/11
Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ; 121, 241 ).
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 2 BvL 7/11
Der Hinweis auf zwei Aufsätze in einer Fachzeitschrift mit dem Zusatz "vgl. auch" am Ende des Vorlagebeschlusses vermag die geforderte Auseinandersetzung mit einschlägiger Rechtsprechung und Literatur nicht zu ersetzen (vgl. BVerfGE 65, 308 ). - BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 2 BvL 7/11
Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ; 121, 241 ). - BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 2 BvL 7/11
Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ; 121, 241 ). - BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus BVerfG, 20.08.2013 - 2 BvL 7/11
Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ; 121, 241 ).