Rechtsprechung
BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens im Rahmen der Zuständigkeitsklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 14 Abs 5 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG
Beschwerdekammerbeschluss: Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens - hier: verzögerte Klärung eines positiven Zuständigkeitskonflikts - zudem verzögerte Umsetzung eines Zuständigkeitswechsels nach Änderung der Geschäftsverteilung - ...
- Wolters Kluwer
Zahlung einer Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens i.R.e. Klage auf Nachzahlung einer Gehaltsdifferenz; Verzögerungsbeschwerdeverfahren
- Anwaltsblatt
§ 97 BVerfGG
BVerfG zahlt Entschädigung, weil es Verfassungsbeschwerde zu lang liegen ließ - Anwaltsblatt
§ 97 BVerfGG
BVerfG zahlt Entschädigung, weil es Verfassungsbeschwerde zu lang liegen ließ - rewis.io
Beschwerdekammerbeschluss: Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens - hier: verzögerte Klärung eines positiven Zuständigkeitskonflikts - zudem verzögerte Umsetzung eines Zuständigkeitswechsels nach Änderung der Geschäftsverteilung - ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zahlung einer Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens i.R.e. Klage auf Nachzahlung einer Gehaltsdifferenz; Verzögerungsbeschwerdeverfahren
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahren vor BVerfG unangemessen lang: Beschwerdeführer wird entschädigt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens im Rahmen der Zuständigkeitsklärung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überlange Verfahrensdauer vor dem Bundesverfassungsgericht
- lto.de (Kurzinformation)
BVerfG spricht Entschädigung zu - Verfassungsbeschwerde dauerte über fünf Jahre
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht muss über Zuständigkeit für wichtige arbeitsrechtliche Fragen schnell entscheiden
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens im Rahmen der Zuständigkeitsklärung
- juve.de (Kurzinformation)
Unangemessene Verzögerung: Erste Entschädigung erstritten
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 109 (Kurzinformation)
Unangemessene Dauer eines Verfahrens vor dem BVerfG
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 30.01.2008 - 35 Ca 7441/07
- ArbG Berlin, 02.04.2008 - 35 Ca 7441/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 15 Sa 517/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08
- BAG, 11.02.2009 - 5 AZN 1023/08
- BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
- BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 781/10
- BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 2781/13
- BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3361
- AnwBl 2015, 904
- AnwBl Online 2015, 573
Wird zitiert von ... (7)
- BVerfG, 30.08.2016 - 2 BvC 26/14
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Dass das Gesetz einerseits das Verfahren, dessen Dauer beanstandet wird, und andererseits das Verzögerungsbeschwerdeverfahren als zwei voneinander unabhängige Verfahren ansieht, wird durch die Regelung des § 97c Abs. 2 BVerfGG bestätigt, die lediglich den Berichterstatter des beanstandeten Verfahrens von der Mitwirkung im Verzögerungsbeschwerdeverfahren ausschließt und im Umkehrschluss eine Mitwirkung aller anderen Mitglieder des sachentscheidenden Spruchkörpers in Abweichung von der allgemeinen Regel des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG zulässt (BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, juris Rn. 20 m.w.N., insoweit nicht abgedruckt in NJW 2015, S. 3365).Bei dieser Abwägung müssen insbesondere die Natur des Verfahrens, die Bedeutung der Sache und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere von ihnen zu verantwortende Verfahrensverzögerungen, sowie die gerichtlich nur begrenzt zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen, berücksichtigt werden (vgl. BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ).
b) aa) Diese für fachgerichtliche Verfahren entwickelten Regeln gelten dem Grundsatz nach auch für das Bundesverfassungsgericht, das nach Art. 92 GG Teil der rechtsprechenden Gewalt ist (vgl. BVerfGK 20, 65 ; BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ;… Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 99/11 - Vz 1/15 - DVBl 2016, S. 244 ).
Schließlich kann die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung es gebieten, bei der Bearbeitung der Verfahren in stärkerem Maße als in der Fachgerichtsbarkeit andere Umstände zu berücksichtigen als nur die chronologische Reihenfolge der Eintragung in das Gerichtsregister, etwa weil Verfahren, die für das Gemeinwesen von besonderer Bedeutung sind, vorrangig bearbeitet werden müssen oder weil ihre Entscheidung von dem Ergebnis eines sogenannten Pilotverfahrens abhängig ist (…vgl. BTDrucks 17/3802, S. 26; siehe auch BVerfGK 19, 110 ; 20, 65 ; BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ; EGMR…, Urteil vom 25. Februar 2000, Nr. 29357/95, Gast und Popp ./. Deutschland, Z. 75, NJW 2001, S. 211 ; Urteil vom 8. Januar 2004, Nr. 47169/99, Voggenreiter ./. Deutschland, Z. 49;… Urteil vom 6. November 2008, Nr. 58911/00, Leela Förderkreis e.V. u.a. ./. Deutschland, Z. 63, NVwZ 2010, S. 177 ;… Urteil vom 4. September 2014, Nr. 68919/10, Peter ./. Deutschland, Z. 40, NJW 2015, S. 3359 ).
Auch eine längere Verfahrensdauer ist für sich gesehen nicht ohne Weiteres unangemessen; hierfür bedarf es jedoch in der Regel besonderer Gründe (vgl. BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ;… Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 99/11 - Vz 1/15 - DVBl 2016, S. 244 ).
Eine Überschreitung dieses Spielraums ist nur anzunehmen, soweit sich nach den maßgeblichen Kriterien aufdrängt, dass dem Verfahren hätte Vorrang eingeräumt werden müssen (vgl. BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 - NJW 2015, S. 3361 ;… vgl. auch Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 99/11 - Vz 1/15 - DVBl 2016, S. 244 ).
Damit war die Verfahrensdauer unter Berücksichtigung der Regelung des § 97b Abs. 1 Satz 4 BVerfGG und des dieser Regelung zugrundeliegenden Gedankens, dass eine Bearbeitungsdauer von einem Jahr keinesfalls als unangemessen anzusehen ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 - NJW 2015, S. 3361 ), nicht ungewöhnlich lang.
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 289/10
Erfolglose Verzögerungsbeschwerde, da Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde …
Bei dieser Abwägung müssen insbesondere die Natur des Verfahrens, die Bedeutung der Sache und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere von ihnen zu verantwortende Verfahrensverzögerungen, sowie die gerichtlich nur begrenzt zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen, berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 18).b) Diese für fachgerichtliche Verfahren entwickelten Regeln gelten dem Grundsatz nach auch für das Bundesverfassungsgericht, das nach Art. 92 GG Teil der rechtsprechenden Gewalt ist (vgl. BVerfGK 20, 65 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 99/11 - Vz 1/15 -, DVBl 2016, S. 244 ;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 20).
cc) Schließlich kann die Rolle des Bundesverfassungsgerichts es gebieten, bei der Bearbeitung der Verfahren in stärkerem Maße als in der Fachgerichtsbarkeit andere Umstände zu berücksichtigen als nur die chronologische Reihenfolge der Eintragung in das Gerichtsregister, wenn Verfahren für das Gemeinwesen von besonderer Bedeutung sind oder ihre Entscheidung von dem Ergebnis eines sogenannten Pilotverfahrens abhängig ist (…vgl. BTDrucks 17/3802, S. 26; siehe auch BVerfGK 19, 110 ; 20, 65 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 23; EGMR…, Urteil vom 25. Februar 2000, Nr. 29357/95, Gast und Popp ./. Deutschland, Z. 75, NJW 2001, S. 211 ;… Urteil vom 8. Januar 2004, Nr. 47169/99, Voggenreiter ./. Deutschland, Z. 49, NJW 2005, S. 41 ;… Urteil vom 6. November 2008, Nr. 58911/00, Leela Förderkreis e.V. u.a. ./. Deutschland, Z. 63, NVwZ 2010, S. 177 ;… Urteil vom 4. September 2014, Nr. 68919/10, Peter ./. Deutschland, Z. 40, NJW 2015, S. 3359 ).
ee) Auch eine längere Verfahrensdauer ist für sich gesehen nicht ohne Weiteres unangemessen; hierfür bedarf es jedoch in der Regel besonderer Gründe (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 99/11 - Vz 1/15 -, DVBl 2016, S. 244 ;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 25).
Eine Überschreitung dieses Spielraums ist nur anzunehmen, soweit sich nach den maßgeblichen Kriterien aufdrängt, dass dem Verfahren hätte Vorrang eingeräumt werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 26).
Dabei ist die Angemessenheit dieser Bestimmung aus der ex-ante-Sicht insbesondere danach zu beurteilen, ob vernünftigerweise erwartet werden konnte, dass die Auswahl des zu betreibenden Pilotverfahrens und die Zurückstellung anderer Verfahren der effektiven Erfüllung der Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts unter Berücksichtigung der wohlverstandenen Interessen der jeweils Beteiligten dient (…BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 -, juris, Rn. 33; vgl. auch Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, juris, Rn. 31 …und vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris, Rn. 23).
- BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 99/11
Erfolgslose Verzögerungsbeschwerde wegen der Dauer eines …
Bei dieser Abwägung müssen insbesondere die Natur des Verfahrens, die Bedeutung der Sache und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere von ihnen zu verantwortende Verfahrensverzögerungen, sowie die gerichtlich nur begrenzt zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen, berücksichtigt werden (vgl. BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ).b) aa) Diese für fachgerichtliche Verfahren entwickelten Regeln gelten dem Grundsatz nach auch für das Bundesverfassungsgericht, das nach Art. 92 GG Teil der rechtsprechenden Gewalt ist (vgl. BVerfGK 20, 65 ; BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ).
Schließlich kann die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung es gebieten, bei der Bearbeitung der Verfahren in stärkerem Maße als in der Fachgerichtsbarkeit andere Umstände zu berücksichtigen als nur die chronologische Reihenfolge der Eintragung in das Gerichtsregister, etwa weil Verfahren, die für das Gemeinwesen von besonderer Bedeutung sind, vorrangig bearbeitet werden müssen oder weil ihre Entscheidung von dem Ergebnis eines sogenannten Pilotverfahrens abhängig ist (…vgl. BTDrucks 17/3802, S. 26; siehe auch BVerfGK 19, 110 ; 20, 65 ; BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ; EGMR…, Urteil vom 25. Februar 2000, Nr. 29357/95, Gast und Popp ./. Deutschland, Z. 75, NJW 2001, S. 211 ; Urteil vom 8. Januar 2004, Nr. 47169/99, Voggenreiter ./. Deutschland, Z. 49;… Urteil vom 6. November 2008, Nr. 58911/00, Leela Förderkreis e.V. u.a. ./. Deutschland, Z. 63, NVwZ 2010, S. 177 ;… Urteil vom 4. September 2014, Nr. 68919/10, Peter ./. Deutschland, Z. 40, NJW 2015, S. 3359 ).
Auch eine längere Verfahrensdauer ist für sich gesehen nicht ohne Weiteres unangemessen; hierfür bedarf es in der Regel außergewöhnlicher Besonderheiten (vgl. BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ).
Dieser wird regelmäßig erst dann überschritten, wenn sich die verfahrensleitende Entscheidung nicht auf verfahrensökonomische oder sonst vorrangbegründende Sachgründe stützen lässt, sondern von sachfremden und zweckwidrigen Erwägungen getragen ist oder im Hinblick auf die besonderen Umstände des Einzelfalls unverhältnismäßig erscheint (vgl. BVerfGK 20, 65 m.w.N.; BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 ).
Der nachfolgende Zeitraum bis zum Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens des Beschwerdeführers am 13. Mai 2015 ist auch unter Berücksichtigung der Pflicht, aufgelaufene Zeiten mit zunehmender Verfahrensdauer durch besonders zügige Förderung des Verfahrens wenigstens teilweise zu kompensieren (vgl. nur BVerfG , Beschluss vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, NJW 2015, S. 3361 m.w.N.), nicht unangemessen.
- OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 1 U 204/18
Zwei Verfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen …
Die Dauer des Stuttgarter Musterverfahrens bis zum Erlass des angegriffenen Urteils am 24.10.2018 rechtfertigte ein solches Vorgehen schon deshalb nicht, weil Verfahrensverzögerungen von den Parteien grundsätzlich im Wege des Verzögerungsrügeverfahrens gemäß § 198 ff. GVG geltend zu machen sind (…vgl. Mayer, in: Kissel/Mayer, GVG , 9. Aufl. 2018, § 198 Rn. 3, 16, 44; siehe im Übrigen zu den Maßstäben für die Angemessenheit der Verfahrensdauer BVerfG NJW 2015, 3361 Rn. 28 f.;… NJW 2016, 2021 Rn. 26 f.;… BGH NZG 2015, 717 Rn. 24 ff.). - OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 1 U 205/18
Zwei Verfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen …
Die Dauer des Stuttgarter Musterverfahrens bis zum Erlass des angegriffenen Urteils am 24.10.2018 rechtfertigte ein solches Vorgehen schon deshalb nicht, weil Verfahrensverzögerungen von den Parteien grundsätzlich im Wege des Verzögerungsrügeverfahrens gemäß § 198 ff. GVG geltend zu machen sind (…vgl. Mayer, in: Kissel/Mayer, GVG , 9. Aufl. 2018, § 198 Rn. 3, 16, 44; siehe im Übrigen zu den Maßstäben für die Angemessenheit der Verfahrensdauer BVerfG NJW 2015, 3361 Rn. 28 f.;… NJW 2016, 2021 Rn. 26 f.;… BGH NZG 2015, 717 Rn. 24 ff.). - OLG Düsseldorf, 06.07.2016 - 18 EK 1/15
Entschädigung wegen unangemessen langer Dauer eines Strafverfahrens
Insoweit hatte sich die sich aus den Grundrechten des Klägers ergebende Pflicht der Justizverwaltung des beklagten Landes, sich wegen der bereits erheblichen Verfahrensdauer nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14, zitiert nach juris, dort Tz. 43) am 08.10.2013 bereits stark verdichtet. - FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2021 - 9 V 9046/21
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftungsbescheid vom …
USt-VZ 11/2014.