Rechtsprechung
BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für Verfassungsbeschwerdeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 42 Abs 1 Alt 2 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt per se grds nicht eine Besorgnis der Befangenheit - PKH-Gewährung setzt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung voraus
- rewis.io
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt per se grds nicht eine Besorgnis der Befangenheit - PKH-Gewährung setzt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung voraus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt per se grds nicht eine Besorgnis der Befangenheit - PKH-Gewährung setzt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung voraus
- rechtsportal.de
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt per se grds nicht eine Besorgnis der Befangenheit - PKH-Gewährung setzt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung voraus
- datenbank.nwb.de
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt per se grds nicht eine Besorgnis der Befangenheit - PKH-Gewährung setzt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung voraus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2019 - L 1 KR 257/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - L 1 SF 41/19
- BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 36/22 Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn es eine von vornherein untaugliche Begründung enthält oder wenn für dessen Verwerfung jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17 mwN; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/19, juris Rn. 6 f.;… Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.).
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 37/22 Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn es eine von vornherein untaugliche Begründung enthält oder wenn für dessen Verwerfung jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17 mwN; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/19, juris Rn. 6 f.;… Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.).
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 40/22 Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn es eine von vornherein untaugliche Begründung enthält oder wenn für dessen Verwerfung jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17 mwN; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/19, juris Rn. 6 f.;… Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.).
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 39/22 Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn es eine von vornherein untaugliche Begründung enthält oder wenn für dessen Verwerfung jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17 mwN; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/19, juris Rn. 6 f.;… Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.).
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 38/22 Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn es eine von vornherein untaugliche Begründung enthält oder wenn für dessen Verwerfung jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17 mwN; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/19, juris Rn. 6 f.;… Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.).
- BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats …
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof G. kann an der Entscheidung mitwirken, obwohl er von dem mit Schriftsatz vom 23. Februar 2022 gestellten Ablehnungsgesuch betroffen ist.Eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit durch den abgelehnten Richter selbst ist mit dem Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar, sofern das Ablehnungsgesuch gänzlich untauglich oder rechtsmissbräuchlich ist.Eine völlige Ungeeignetheit des Ablehnungsgesuchs ist anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens selbst entbehrlich ist, weil das Ablehnungsgesuch für sich allein, das heißt ohne jede weitere Aktenkenntnis, offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14 …und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30). - VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - A 9 S 115/20
Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter
Denn in diesen Fällen erfordert die Prüfung des Ablehnungsgesuchs keine Beurteilung des eigenen Verhaltens durch den abgelehnten Richter selbst und ist deshalb keine Entscheidung in eigener Sache (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.08.2020 - 1 BvR 793/19 -, und vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 -, beide juris).Denn in diesen Fällen erfordert die Prüfung des Ablehnungsgesuchs keine Beurteilung des eigenen Verhaltens durch den abgelehnten Richter selbst und ist deshalb keine Entscheidung in eigener Sache (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.08.2020 - 1 BvR 793/19 -, juris, …und vom 11.03.2013, a. a. O., jeweils m. w. N.).
- VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21 Eine vermeintlich oder tatsächlich fehlerhafte Vorentscheidung vermag deshalb eine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit erst zu rechtfertigen, wenn die betreffende richterliche Entscheidung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder offensichtlich so grob fehlerhaft bzw. unhaltbar ist, dass sie willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl.v. 20.8.2020 - 1 BvR 793/19 - juris Rz. 16 juris, m.w.N).
- BSG, 14.01.2021 - B 14 AS 279/19 B
Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 280/19 B v. 14.01.2021
Soweit ihren Beschwerdebegründungen entnommen werden kann, dass das LSG ein gegen die Richter S.1, C., L.1, L.2, G., H.1, K., H.2, M.1 und S.2 gerichtetes Ablehnungsgesuch für offensichtlich ungeeignet gehalten hat, weil lediglich frühere Entscheidungen als fehlerhaft beanstandet bzw ein von den Klägern gewünschtes prozessuales Vorgehen erzwungen habe werden sollen, hätte es angesichts der Anzahl der vom Ablehnungsantrag erfassten Richterinnen und Richter und der Begründung des LSG für die Selbstentscheidung näherer Ausführungen dazu bedurft, warum die Ablehnung von den Klägern nicht als Instrument der Verfahrens- oder Fehlerkontrolle eingesetzt worden ist und dass die Selbstentscheidung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder offensichtlich so grob fehlerhaft bzw unhaltbar ist, dass sie als willkürlich erscheint (diese Vorgaben zu ungeeigneten Ablehnungsgesuchen zusammenfassend BVerfG vom 20.8.2020 - 1 BvR 793/19 - RdNr 19; vgl auch BSG vom 16.12.2015 - B 14 AS 191/15 B - RdNr 4 ff; BSG vom 23.5.2018 - B 8 SO 1/18 BH - RdNr 8) . - BSG, 14.01.2021 - B 14 AS 280/19 B
Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Angesichts der Begründung des ersten Ablehnungsgesuchs sowie der Anzahl der vom zweiten Ablehnungsantrag erfassten Richterinnen und Richter und der Begründungen des LSG für die Selbstentscheidungen hätte es näherer Ausführungen dazu bedurft, warum die Ablehnung von den Klägern nicht als Instrument der Verfahrens- oder Fehlerkontrolle eingesetzt worden ist und dass die Selbstentscheidung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder offensichtlich so grob fehlerhaft bzw unhaltbar ist, dass sie als willkürlich erscheint (diese Vorgaben zu ungeeigneten Ablehnungsgesuchen zusammenfassend BVerfG vom 20.8.2020 - 1 BvR 793/19 - RdNr 19; vgl auch BSG vom 16.12.2015 - B 14 AS 191/15 B - RdNr 4 ff; BSG vom 23.5.2018 - B 8 SO 1/18 BH - RdNr 8) . - BSG, 22.07.2021 - B 14 AS 95/20 BH
- BGH, 20.12.2021 - VI ZA 22/21
Anforderungen an die Befangenheit von Richtern am BGH
- BSG, 07.06.2021 - B 11 AL 7/21 B
- BSG, 14.01.2021 - B 14 AS 309/19 B
Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838
Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch