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BVerfG, 20.09.1989 - 1 BvR 1094/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.07.1989 - 16 S 386/88
- BVerfG, 20.09.1989 - 1 BvR 1094/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87
Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen
Auszug aus BVerfG, 20.09.1989 - 1 BvR 1094/89
Damit wird die Durchsetzung des heuen Kündigungsgrundes nicht von Anforderungen abhängig gemacht, welche die gesetzlichen Beschränkungen in einer Weise verschärfen, die auch unter Berücksichtigung der Mieterinteressen nicht gerechtfertigt ist und daher unter dem Gesichtspunkt von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zu beanstanden wäre (vgl. auch BVerfGE 79, 80 >84 f.<). - BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung
Auszug aus BVerfG, 20.09.1989 - 1 BvR 1094/89
§ 564 b Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BGB stellen vielmehr je für sich verfassungsgemäße Anforderungen an die Räumungsbefugnis (vgl. BVerfGE 79, 283 >289 f. 304<). - LG Kiel, 12.03.1975 - 1 S 148/74
Auszug aus BVerfG, 20.09.1989 - 1 BvR 1094/89
Der vom Landgericht eingenommene Rechtsstandpunkt ist in der Literatur verbreitet (…s. außer den vom Landgericht zitierten Autoren noch Putzo, in: Palandt, BGB , 48. Auflage, § 564 b , Anmerkung 5 b;… Gelhaar, in: RGRK, BGB , 12. Auflage, § 564 b , Rdnr. 36;… Schroers, NJW 1973, S. 126 >127<; noch strenger u.a. Fehl, NJW 1975, S. 1973 >1974<). - BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 118/62
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 12 AKG
Auszug aus BVerfG, 20.09.1989 - 1 BvR 1094/89
Die Rüge, das Landgericht habe die Ausführungen in ihren Schriftsätzen vom 12. und 20. Juni 1989 unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG außer acht gelassen, ist unzulässig (vgl. BVerfGE 24, 203 >213<). - BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus BVerfG, 20.09.1989 - 1 BvR 1094/89
Das Landgericht hat sich mit diesen Ausführungen nicht in unzulässiger Weise (vgl. BVerfGE 79, 292 >307<) in den Entscheidungsprozeß hineinbegeben, der zur Festlegung des Wohnbedarfs geführt hat.