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   BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1362/99   

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https://dejure.org/1999,4263
BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1362/99 (https://dejure.org/1999,4263)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.1999 - 1 BvR 1362/99 (https://dejure.org/1999,4263)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 1999 - 1 BvR 1362/99 (https://dejure.org/1999,4263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen Subsidiarität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen gesetzliche Vorschriften, hier: Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit dem Berufsvormündervergütungsgesetz

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen gesetzliche Vorschriften

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1362/99
    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschriften rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Praxis einen besonderen Vollziehungsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn gegebenen Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 71, 25 [34 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1362/99
    Bei der Rechtsanwendung durch die sachnäheren Fachgerichte können - aufgrund besonderen Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zutage gefördert werden (BVerfGE 79, 1 [20]).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 8 LA 60/04

    Verpflichtung eines Berufsbetreuers zur Mitteilung seines Tätigwerdens gegenüber

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 1999 (- 1 BvR 1362/99 -, BtPrax 2000, 30), mit dem eine unmittelbar u.a. gegen § 1908 k BGB gerichtete Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung als unzulässig abgewiesen worden ist, ergibt sich nichts anders.
  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Relevant könnte der diesbezügliche Einwand des Antragsteller allenfalls im Hinblick auf eine eventuelle Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG sein, die bereits Gegenstand einer von einem Berufsbetreuer unmittelbar gegen das Gesetz gerichteten und vom Bundesverfassungsgericht wegen Nichterschöpfens des Rechtswegs nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.1999 - 1 BvR 1362/99 - FamRZ 2000, 217) und in der Literatur diskutiert wird (vgl. Gregersen/Deinert a.a.O. S. 96), während das Oberlandesgericht Zweibrücken eine Verfassungskonformität bejaht hat, OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 180).
  • OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines bei ihm angestellten

    Mit Beschluss vom 11.11.1999 - 1 BvR 122/94 - (BtPrax 2000, 30 = FamRZ 2000, 414) hat das BVerfG auf eine von dem Beteiligten zu 3. und einem seiner Mitarbeiter gegen eine Entscheidung des Landgerichts Köln erhobene Verfassungsbeschwerde die Verweisung in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG auf § 1908e dahingehend ausgelegt, dass hierin eine gesetzlich Klarstellung liege, dass einem Betreuungsverein für die Tätigkeit eines Mitarbeiters als Verfahrenspfleger ein Vergütungsanspruch zustehe.
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