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   BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95   

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https://dejure.org/1999,4668
BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95 (https://dejure.org/1999,4668)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95 (https://dejure.org/1999,4668)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 1999 - 1 BvR 1750/95 (https://dejure.org/1999,4668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rentensteigernde Berücksichtigung der gem GAL § 4 Abs 1 S 4 bei Nichtabgabe des Hofes nach Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlten Beiträge zur landwirtschaftlichen Altersversorgung verfassungsrechtlich nicht geboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der rentensteigernden Wirkung von nach dem 65. Lebensjahr einbezahlten Beiträgen in die landwirtschaftliche Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95
    Im übrigen ist es mit dem Grundgesetz nicht schlechterdings unvereinbar, daß sich Beitragsleistungen, die nach Erreichung der rentenrechtlichen Altersgrenze zu erbringen sind, nicht auf die Rentenhöhe auswirken (vgl. BVerfGE 14, 312).
  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95
    Die ihr zugrundeliegende Erwägung fügt sich in das Gesamtkonzept des Gesetzgebers ein, die Alterssicherung der selbständigen Landwirte in einer den besonderen Bedürfnissen dieses Berufsstandes entsprechenden Weise rechtlich zu gestalten (vgl. auch BVerfGE 25, 314 [321 ff.]).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95
    Der Gesetzgeber verstößt gegen das Grundrecht des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, daß sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 96, 315 [325] stRspr).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - L 1 Lw 10/94

    Staffelung; Beitragszeiten; Lebensjahr; Lebensalter; Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau T., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Gerd Vehrs und Partner, Schuhmacherort 30, Heide - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluß des Bundessozialgerichts vom 11. Juli 1995 - 4 BLw 5/95 -, b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozial- gerichts vom 6. Dezember 1994 - L 1 Lw 10/94 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 17. März 1994 - S 5 Lw 5/93 -, 2. mittelbar gegen § 4 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte vom 27. Juli 1957 (BGBl I S. 1063) in der Fassung vom 20. Dezember 1985 (BGBl I S. 2475) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. September 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 1/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung -

    Die Abgabepflicht sollte auch für das neu in das GAL eingefügte vorzeitige Altersgeld (s dazu BT-Drucks IV/1092, S 1 u 2) das Ziel erreichen, für den Abgebenden in Zukunft eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen, um eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den Übernehmer zu gewährleisten und die frühzeitige Übergabe landwirtschaftlicher Unternehmen an jüngere Inhaber zu fördern (s schon BT-Drucks IV/1092, S 2; vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 2 GAL aF, Aa 9 f; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 2 S 9; zuletzt BSG, Urteil vom 19.2.2009 - B 10 LW 3/07 R - SozR 4-5868 § 1 Nr. 7, RdNr 23; BVerfG, Beschluss vom 18.12.1981 - 1 BvR 943/81 - SozR 5850 § 2 Nr. 8, Kammerbeschluss vom 20.9.1999 - 1 BvR 1750/95 - SozR 3-5850 § 4 Nr. 1) .

    Die Entscheidung des BVerfG vom 20.9.1999 (- 1 BvR 1750/95 - SozR 3-5850 § 4 Nr. 1) hatte die Abgabepflicht als Voraussetzung für das Entfallen der Beitragspflicht nach Vollendung des 65. Lebensjahres zum Gegenstand.

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 5/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Dies gilt erst recht für die Entscheidungen des BVerfG vom 20.9.1999 - 1 BvR 1750/95 - (SozR 3-5850 § 4 Nr. 1) und vom 1.3.2004 - 1 BvR 2099/03 - (SozR 4-5868 § 1 Nr. 3) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2016 - L 2 LW 1/16
    Sie ist agrar- und strukturpolitisch nachvollziehbar begründet und rechtfertigt die besondere rentenrechtliche Behandlung, die selbständige Landwirte erfahren, wenn sie sich zu einer Abgabe des Hofes nach Erreichen des 65. Lebensjahres nicht entschließen können (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. September 1999 - 1 BvR 1750/95 -, juris).

    In der Entscheidung vom 20.9.1999 (- 1 BvR 1750/95 - SozR 3-5850 § 4 Nr. 1) zu den beitrags- und leistungsrechtlichen Folgen der Nichtabgabe des Unternehmens nach Vollendung des 65. Lebensjahres hat das BVerfG diese Rechtsprechung fortgeführt.

    Die von ihm getroffene generelle Regelung hielt sich im Rahmen des weiten sozialpolitischen Ermessens, das der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Alterssicherung für Landwirte hatte (vgl. dazu und zum Folgenden - unmittelbar bezogen auf Ausnahmen von der Beitragsverpflichtung -: BVerfG, B. v. 20. September 1999 - 1 BvR 1750/95 - SozR 3-5850 § 4 Nr. 1).

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