Rechtsprechung
BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Grundrechtsverletzung durch Zustellung einer Klage gem dem Haager Zustellungsübereinkommen , auch wenn die Klage auf einem mit dem Welthandelsrecht unvereinbaren Gesetz beruht - keine Gefährdung der inländischen Sicherheit und Ordnung durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 25.04.2000 - 9341 aE 366/00
- OLG München, 12.07.2000 - 9 VA 3/00
- BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00
Papierfundstellen
- BVerfGK 9, 203
- WM 2006, 2105
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00
Vielmehr setzt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG eine gewisse Evidenz der Gehörsverweigerung voraus; es müssen besondere Umstände gegeben sein, aus denen hervorgeht, dass das Vorbringen der Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen worden ist oder ersichtlich nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 47, 182, [187 f.]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145 f.]). - BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00
Vielmehr setzt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG eine gewisse Evidenz der Gehörsverweigerung voraus; es müssen besondere Umstände gegeben sein, aus denen hervorgeht, dass das Vorbringen der Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen worden ist oder ersichtlich nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 47, 182, [187 f.]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145 f.]). - BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
Auszug aus BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00
Voraussetzung dafür, dass ein mittelbarer Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG vorliegt, ist, dass die betreffende Maßnahme in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs steht und objektiv eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lässt (vgl. BVerfGE 70, 191 [214]; 81, 108 [121]).
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00
Das Recht auf rechtliches Gehör schützt aber regelmäßig nicht davor, dass das Gericht den tatsächlichen Umständen entweder nicht die richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 76, 93 [98]) oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1 [12]). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00
Davon kann nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 [278 f.]; 89, 1 [14]). - BVerfG, 28.11.2005 - 2 BvR 1751/03
Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Rüge unzureichenden …
Auszug aus BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00
Die Einhaltung der Pflichten der Europäischen Gemeinschaft gegenüber ihren Mitgliedsstaaten ist auch relevant, wenn man das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland an dem Schutzpflichtenansatz misst, auf den das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 28. November 2005 Bezug genommen hat (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 2005 - 2 BvR 1751/03 -, JURIS). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00
Vielmehr setzt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG eine gewisse Evidenz der Gehörsverweigerung voraus; es müssen besondere Umstände gegeben sein, aus denen hervorgeht, dass das Vorbringen der Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen worden ist oder ersichtlich nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 47, 182, [187 f.]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145 f.]). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00
Das Recht auf rechtliches Gehör schützt aber regelmäßig nicht davor, dass das Gericht den tatsächlichen Umständen entweder nicht die richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 76, 93 [98]) oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1 [12]). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00
Davon kann nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 [278 f.]; 89, 1 [14]). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 1421/00
Vielmehr setzt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG eine gewisse Evidenz der Gehörsverweigerung voraus; es müssen besondere Umstände gegeben sein, aus denen hervorgeht, dass das Vorbringen der Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen worden ist oder ersichtlich nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 47, 182, [187 f.]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145 f.]). - BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87
Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß
- BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
Punitive Damages
- BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage …
Wegen der Bindung der öffentlichen Gewalt an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ist jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Missachtung des Völkerrechts zur Verfassungswidrigkeit einer Zustellung nach dem HZÜ führen kann, obgleich das Völkerrecht selbst weder in der Form des Völkergewohnheitsrechts über Art. 25 GG noch in der Form völkerrechtlicher Verträge über Art. 59 Abs. 2 GG Verfassungsrang genießt (vgl. BVerfGK 9, 203 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 11 N 59.16
Keine Ausgabe einer Feinstaubplakette bei Austausch einer Windschutzscheibe durch …
Denn das Bundesverfassungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass ein mittelbarer Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG nur dann vorliegt, wenn die betreffende Maßnahme in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs steht und objektiv eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lässt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. September 2006 - 2 BvR 1421/00 -, Rn. 22, juris;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, Rn. 45, juris; BVerfG…, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, BVerfGE 113, 29-63, Rn. 91).