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   BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94   

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https://dejure.org/1994,3296
BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94 (https://dejure.org/1994,3296)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94 (https://dejure.org/1994,3296)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - 2 BvR 1506/94 (https://dejure.org/1994,3296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 296
    Rechtliches Gehör und Anwendung von zivilprozessualen Präklusionsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensverzögerung - Prozeßrechtlich gebotene Maßnahme - Verspätetes Vorbringen - Säumiges Parteiverhalten - Richterliche Verfahrensleitung - Terminsvorbereitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 377
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 16/89

    Zusicherung der Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses; Zusicherung des

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94
    Sollte der Beschwerdeführer Zahlungen hierauf noch nicht geleistet haben, hatte er jedenfalls Anspruch auf Freistellung von den dafür eingegangenen Verbindlichkeiten, wenn und soweit die Beklagten ihm wegen des Wasserschadens ersatzpflichtig waren und der Beschwerdeführer nicht ohnehin gemäß § 249 Satz 2 BGB oder aufgrund § 250 Satz 2 BGB - infolge endgültiger Erfüllungsverweigerung - von den Beklagten Geldzahlung verlangen konnte (vgl. hierzu BGHZ 40, 345 [351 f.]; BGH, NJW-RR 1990, S. 970 [971]; NJW 1992, S. 2221 [2222]).
  • BGH, 29.04.1992 - VIII ZR 77/91

    Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94
    Sollte der Beschwerdeführer Zahlungen hierauf noch nicht geleistet haben, hatte er jedenfalls Anspruch auf Freistellung von den dafür eingegangenen Verbindlichkeiten, wenn und soweit die Beklagten ihm wegen des Wasserschadens ersatzpflichtig waren und der Beschwerdeführer nicht ohnehin gemäß § 249 Satz 2 BGB oder aufgrund § 250 Satz 2 BGB - infolge endgültiger Erfüllungsverweigerung - von den Beklagten Geldzahlung verlangen konnte (vgl. hierzu BGHZ 40, 345 [351 f.]; BGH, NJW-RR 1990, S. 970 [971]; NJW 1992, S. 2221 [2222]).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß eine Präklusion jedenfalls dann nicht mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu vereinbaren ist, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mitverursacht hatte (vgl. BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]; 75, 302 [313]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94
    Als verfassungswidrig wurde die mißbräuchliche Anwendung einer Präklusionsvorschrift bewertet, wobei der Mißbrauch in der Zurückweisung trotz erkennbar unzureichender Terminsvorbereitung gesehen wurde (vgl. BVerfGE 69, 126 [139]).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94
    Sollte der Beschwerdeführer Zahlungen hierauf noch nicht geleistet haben, hatte er jedenfalls Anspruch auf Freistellung von den dafür eingegangenen Verbindlichkeiten, wenn und soweit die Beklagten ihm wegen des Wasserschadens ersatzpflichtig waren und der Beschwerdeführer nicht ohnehin gemäß § 249 Satz 2 BGB oder aufgrund § 250 Satz 2 BGB - infolge endgültiger Erfüllungsverweigerung - von den Beklagten Geldzahlung verlangen konnte (vgl. hierzu BGHZ 40, 345 [351 f.]; BGH, NJW-RR 1990, S. 970 [971]; NJW 1992, S. 2221 [2222]).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß eine Präklusion jedenfalls dann nicht mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu vereinbaren ist, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mitverursacht hatte (vgl. BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]; 75, 302 [313]).
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 143/79

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens durch Teilurteil

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94
    Es kommt dabei nicht darauf an, ob - wie der Beschwerdeführer meint - eine Zurückweisung verspäteten Vorbringens durch Vorabentscheidung über einen Teil der Klage einfachrechtlich ausscheidet, weil sich bei nur teilweiser Entscheidungsreife nicht die Erledigung des Rechtsstreits verzögern könne (vgl. dazu etwa BGHZ 77, 306 [308 f.]; BGH, ZIP 1993, 622 [623] einerseits und Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 20. Aufl., § 296 Rdn. 54 [differenzierend] sowie MünchKomm/Prütting, ZPO , § 296 Rdn. 107 f. andererseits), und ob dies zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG begründet.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß eine Präklusion jedenfalls dann nicht mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu vereinbaren ist, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mitverursacht hatte (vgl. BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]; 75, 302 [313]).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozeßordnung es rechtfertigen, im Interesse der Verfahrensbeschleunigung Sachvortrag oder Anträge eines Beteiligten ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfGE 62, 249 [254]), sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, sie dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 69, 145 [149], st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1506/94
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozeßordnung es rechtfertigen, im Interesse der Verfahrensbeschleunigung Sachvortrag oder Anträge eines Beteiligten ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfGE 62, 249 [254]), sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, sie dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 69, 145 [149], st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

  • BGH, 04.02.1993 - VII ZR 39/92

    Keine Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln durch Teilurteil -

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