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   BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06   

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BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06 (https://dejure.org/2008,4975)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.2008 - 1 BvR 291/06 (https://dejure.org/2008,4975)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 (https://dejure.org/2008,4975)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Erwachsenenadoption ohne Anhörung der leiblichen Tochter des Annehmenden - Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf Aufhebung der Rechtskraft der Adoptionsbeschlüsse

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Anforderungen an die Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Anhörungsberechtigte in Adoptionsverfahren - Voraussetzungen der Adoption eines Volljährigen

  • Wolters Kluwer

    Annahme Volljähriger bei entgegenstehenden überwiegenden Interessen der Kinder des Annehmenden; Pflicht zur Anhörung der Kinder des Annehmenden im Adoptionsverfahren

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 1769
    Annahme Volljähriger bei entgegenstehenden überwiegenden Interessen der Kinder des Annehmenden; Pflicht zur Anhörung der Kinder des Annehmenden im Adoptionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Adoption - leibliche Kinder anhören!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Leibliche Kinder sind vor Adoption anzuhören

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 138
  • FamRZ 2009, 106
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06
    Das gilt - unabhängig davon, ob die Anhörung im Gesetz vorgesehen ist - auch für Verfahren, die vom Untersuchungsgrundsatz (§ 12 FGG) beherrscht werden (vgl. BVerfGE 75, 201 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht vielmehr jedem zu, demgegenüber die gerichtliche Entscheidung materiellrechtlich wirkt und der deshalb von dem Verfahren rechtlich unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfGE 60, 7 ; 75, 201 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06
    a) Art. 103 Abs. 1 GG ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 19, 49 ).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06
    Hierzu zählen die Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten (vgl. BVerfGE 81, 387 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht vielmehr jedem zu, demgegenüber die gerichtliche Entscheidung materiellrechtlich wirkt und der deshalb von dem Verfahren rechtlich unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfGE 60, 7 ; 75, 201 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06
    Der Rechtsfolgenausspruch ist auf die Beseitigung der Rechtskraft der Adoptionsbeschlüsse und die Zurückverweisung an das Vormundschaftsgericht zu beschränken (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06
    Insoweit sind ihr die vollständigen notwendigen Kosten zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 ).
  • BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06
    Dem entspricht es, dass die Kinder im Adoptionsverfahren anzuhören sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, FamRZ 1988, S. 1247 ff.).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06
    Der Rechtsfolgenausspruch ist auf die Beseitigung der Rechtskraft der Adoptionsbeschlüsse und die Zurückverweisung an das Vormundschaftsgericht zu beschränken (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 89, 381 ).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18

    Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption

    aa) Bei der Volljährigenadoption nach inländischem Recht (§§ 1767 ff. BGB) geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Adoption eines Volljährigen materiell-rechtliche Wirkungen auf die Kinder des Annehmenden - und zwar vor allem in vermögensrechtlicher Hinsicht - entfalten wird und die leiblichen Kinder deshalb in ihren schutzwürdigen Rechtspositionen von dem Verfahren rechtlich unmittelbar betroffen sind (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 106 f. und FamRZ 1994, 687; grundlegend BVerfG FamRZ 1988, 1247; vgl. auch BayObLG FamRZ 2001, 121, 122).

    Da die Kinder des Annehmenden der Annahme nur dann mit Aussicht auf Erfolg entgegentreten können, wenn sie nach § 1769 BGB darlegen, dass ihre Interessen die mit dem Adoptionsantrag verfolgten Belange des Annehmenden und des Anzunehmenden überwiegen, muss ihnen umfassend Gelegenheit gegeben werden, zur sittlichen Rechtfertigung der Adoption Stellung zu nehmen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 106, 107 und FamRZ 1994, 493, 494 f.).

  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines

    Die Notwendigkeit rechtlichen Gehörs ergab sich unter der Geltung des aufgrund des unstreitig am 30.07.2009 beim Amtsgericht Aalen (Vormundschaftsgericht) eingegangenen Adoptionsantrags gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG auf den vorliegenden Fall noch anwendbaren FGG unabhängig von einer förmlichen Beteiligtenstellung zumindest aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG FamRZ 2009, 106 und NJW 1994, 1053; BayObLG …

    10 Z 5/90">FamRZ 1991, 224, 226; Bassenge/Roth, FGG/RPflG, 11. Aufl., Einleitung zum FGG, Rn. 55 ff., § 55c Rn. 1, 3); geboten war insbesondere die Gewährung rechtlichen Gehörs für die in § 1769 BGB Genannten (BVerfG FamRZ 2009, 106, 107 und NJW 1994, 1053; Bassenge/Roth, a.a.O., § 55c Rn. 3).

    Gleiches galt im Ergebnis auch für das hier anwendbare "alte" Recht (FGG), denn der materiellen Rechtskraft fähig waren Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die wie die Adoption nicht oder nur schwer (Aufhebung nach §§ 1760, 1763 BGB) rückgängig gemacht werden konnten (Bassenge/Roth, a.a.O., § 31 FGG Rn. 8; vgl. BGHZ 31, 235 Rn. 14 in Juris; OLG Hamm, NJW 1970, 2118 f.; OLG Frankfurt, NJW 1953, 1713; BayObLG FamRZ 2004, 305; weitere Nachweise bei: MüKo FamFG / Ulrici, a.a.O., § 48 Rn. 34 in Fn. 144 und 145); die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfG NJW 1994, 1053, 1054 f.; NJW 1995, 2155, 2159 und FamRZ 2009, 106 Rn. 14) setzte die Rechtskraft des Adoptionsbeschlusses voraus.

    Ferner ist zu bedenken, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs an die Kinder des Annehmenden dazu dient, zu den durch die geplante Adoption beeinträchtigten Interessen, zum Eltern-Kind-Verhältnis und zu den Motiven, die aus ihrer Sicht der Annahme zu Grunde gelegen haben, Stellung nehmen zu können (BVerfG FamRZ 2009, 106, 107), die Klägerin hierzu aber - wie ihre Stellungnahme vom 29.10.2009 (Anl. K 10) zeigt - auch ohne Akteneinsicht in der Lage war.

  • BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtlichen Adoptionsbeschluss wegen Verletzung

    Da nach § 1769 BGB eine Annahme Volljähriger nicht ausgesprochen werden darf, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden entgegenstehen, müssen die Kinder auch die Möglichkeit haben, ihre Interessen im Verfahren darzulegen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 15).

    Bis zu seiner Entscheidung bleiben die Wirkungen des Adoptionsbeschlusses bestehen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12

    Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Erhebung einer Anhörungsrüge gem § 44

    Sie sieht sich in dem ihr als leiblicher Tochter zustehenden Anspruch verletzt, im Adoptionsverfahren gehört zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, FamRZ 1988, S. 1247; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, FamRZ 2009, S. 106 ).

    Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn eine Anhörung der leiblichen Kinder im Adoptionsverfahren (§ 193 FamFG) unterblieben ist (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, FamRZ 1988, S. 1247; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, FamRZ 2009, S. 106 ).

  • BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17

    Adoptionssache: Antrag auf Aufhebung der Adoption innerhalb der Dreijahresfrist;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in einem solchen Fall der Rechtsfolgenausspruch auf die Beseitigung der Rechtskraft der Adoptionsbeschlüsse und die Zurückverweisung an das Vormundschaftsgericht zu beschränken (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 106, 107 mwN).
  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine Volljährigenadoption wegen

    Nach § 1769 BGB darf eine Annahme Volljähriger nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 10 f. m.w.N.).

    Bis zu seiner Entscheidung bleiben die Wirkungen des Adoptionsbeschlusses bestehen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 14).

  • OLG Stuttgart, 15.09.2011 - 11 WF 155/11

    Adoptionsverfahren: Gewährung rechtlichen Gehörs für volljährige, leibliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist aber Kindern des Annehmenden bei einer Volljährigenadoption rechtliches Gehör nach Art. 103 GG zu gewähren (BVerfG FamRZ 2009, 106; FamRZ 1994, 493).
  • OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21

    Feststellung einer biologischen Vaterschaft; Feststellungsinteresse des

    Die vom Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2014, 1609; 2009, 106; NJW 1994, 1053; Staudinger/Helms, BGB, 2019, § 1759 Rn. 16f.; krit. Frank FamRZ 2017, 497 f.) erwogenen Gründe, dem potentiellen leiblichen Vater wegen Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör im Adoptionsverfahren einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel gegen den Adoptionsbeschluss zu eröffnen, erscheinen vorliegend unabhängig von der Frage, ob diese rechtlich zur Auflösung einer ausgesprochenen Adoption führen können, bereits aufgrund des Zeitablaufs und der seit längerer Zeit bestehenden Kenntnis des Antragstellers nicht gegeben.
  • VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer

    Damit ist das Amtsgericht zugleich seiner Verpflichtung nachgekommen, der leiblichen Tochter der Annehmenden rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerfG vom 20.10.2008 NJW 2009, 138 f.).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2021 - 13 UF 145/21

    Versagung einer nach Beendigung eines Adoptionsverfahrens beantragten

    Der Umstand, dass die Kinder eines Annehmenden aufgrund ihrer materiell-rechtlichen Betroffenheit im Adoptionsverfahren zwingend anzuhören sind, Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2009, 138), verleiht ihnen nicht die förmliche Stellung als Beteiligte (vgl. OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2019, 23030; OLG Düsseldorf, NZFam 2018, 91; BeckRS 2011, 777; Weber in BeckOK FamFG, Hahne/Schlögel/Schlünder, 40. Ed. Stand 01.07.2021, § 188 FamFG Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2017 - 3 WF 120/17

    Einsichtsrecht der Kinder des Annehmenden in die Akten eines Adoptionsverfahrens

  • AG Frankfurt/Main, 11.11.2015 - 470 F 16141/14
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